Dies ist eine Diskussion zu Nebenksotenabrechnung nach Auszug innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nebenksotenabrechnung nach Auszug angenommen, einem Vermieter gehört ein Haus, in dem zum 01.01. in 6 Wohnungen insgesamt 10 Mieter wohnen. In einer der Wohnungen leben zwei Personen, die diese zum 31.03. gekündigt und geräumt haben. Im Anschluss wird die Wohnung ab dem 01.04 an nur noch eine Person vermietet. Anonsten ändere sich nichts hinsichtlich der Anzahl der Mieter. Nach Ablauf des Kalenderjahres fertigt der Vermieter die NK-Abrechnung an. Auf dieser tauchen auch Posten auf, die nach PE abgerechnet werden. Als Beispiel sei die Müllentsorgung genannt, sagen wir 1200 Euro für das gesamte Jahr und Haus. Wie müssten diese Kosten umgelegt werden? 1. Möglichkeit: Der Vermieter betrachtet die ersten 3 Monate gesondert: Für die ersten drei Monate fallen 1200Euro/4 = 300 Euro an, umgelegt auf 3x10 PE = 30 PE macht das 300Euro/30PE = 10Euro/PE, also für die beiden zum 31.03. ausgezogenen Mieter zusammen 60 Euro für die 3 Monate. 2. Möglichkeit: Der Vermieter berechnet die Gesamt-PE-Anzahl: 3x10PE + 9*9PE = 111PE und daraus folgend 1200Euro/111PE = 10,81 Euro/PE. Daraus resultiert für düe beiden zum 31.03. ausgezogenen Mieter ein Anteil von 64,86 Euro für die 3 Monate. Welche dieser Möglichkeiten wäre in diesem Falle rechtlich vorgesehen? Oder hätte der Vermieter hier Spielraum? Oder gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die ich nicht in Betracht gezogen habe? Schöne Grüße Kai1982 Edit: kann bitte jemand den peinlichen Buchstabendreher im Titel korrigieren? Vielen Dank |
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