Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostennachzahlung......Kaution weg ? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nebenkostennachzahlung......Kaution weg ? Vermieter S schickt Mieter W im Februar 2008 eine Nebenkostennachzahlung über 400 von 2006. Die bezahlt Mieter W nicht, der hat nun wiederum Angst beim anstehenden Auszug ( sagen wir Juli 08) die Kaution über 600 zu verlieren. Mieter W ( hat keinen Rechtsschutz ) könnte jetzt die letzten beiden Monatsmieten (2 x 436 ) reduzieren und weniger an Miete bezahlen, den Vermieter informieren über den anstehenend Auszug um die Kaution noch zu bekommen. Hat der Vermieter S allerdings eine Rechts- schutzversicherung für einen teuren Anwalt und reicht Klage ein oder geht vor Gericht wegen der 600 hat Mieter W die Angst alles anfallanden Anwalts u. Gerichtskosten zahlen zu müßen falls Vermieter S gewinnt. Mieter W geht davon aus daß er einen verlorenen Prozeß / Klage bezahlen muß. |
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| AW: Nebenkostennachzahlung......Kaution weg ? Vorab etwas zu den schon ängstlich wirkenden Hinweisen zu dem Versicherungsschutz den Rechtschutzversicherungen angeblich bieten: Es gibt zwar den abgedroschene Spruch vom Recht haben und Recht bekommen als zweierlei Dinge, aber grundsätzlich gilt immer noch, dass nicht die Rechtschutzversicherung einen Prozess gewinnt, sondern der, der Recht hat. Und wer Recht hat bestimmt ein Richter. Es gibt auch Mietervereine! In diesem Beispiel hat der Vermieter kein Recht auf eine Nachforderung wenn die Darstellung exakt stimmt. Nach § 556 Abs.3 BGB hätte die Nebenkostenabrechnung für 2006 noch in 2007 zugehen müssen. Die gesetzlich geregelte Pflicht des Vermieters, 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung dem Mieter vorzulegen, ist mit dem 31.12.2007 abgelaufen. Der Vermieter hat keine rechtliche Grundlage solche Dinge mit der Kaution zu verrechnen. Ein Abwohnen (verrechnen mit der Kaution) der Kaution ist nicht zulässig. |
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| AW: Nebenkostennachzahlung......Kaution weg ? Ich denke in diesem Fall würde sich Mieter W für den Beitrag der geschrieben wurde bedanken !! Wenn Mieter W das richtig verstanden hat darf Mieter W die 2 letzten Monatsmieten nicht reduzieren ? Angenommen der Vermieter S rückt die Kaution nicht mehr raus.....dann ist Mieter W doch gezwungen sich einen Rechtsanwalt zu nehmen (das wäre zu teuer) um die Kaution wiederzukriegen ? Ein Mietverein wäre für Mieter W uninteressant weil diese Vereine 2 Jahre Mindesmitgliedschaft verlangen, Mieter W nicht mehr zur Miete wohnt. |
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| AW: Nebenkostennachzahlung......Kaution weg ? Der Mieter würde sich mit der Verrechnung Miete gegen Kaution selbst in's Unrecht setzen und dem Vermieter einen Ansatz für eine rechtmäßige Forderung geben. Denn so lange wie der Mieter dort wohnt hat er Miete zu zahlen. Außerdem steht ja noch gar nicht fest, ob der Vermieter tatsächlich die Kaution fälschlicherweise einbehält oder nicht. Außerdem wird in der Regel die Kaution erst dann ausgezahlt, wenn von Seiten des Vermieters keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen und eine Abrechnung der Nebenkosten erfolgen kann. Wartezeit kann hier locker 6 Monate oder gar noch mehr sein. Mit der versäumten Nachzahlung hat dies nichts zu tun. Das ist getrennt zu betrachten. Wenn der Mieter aber schon bei der Einforderung seiner Rechte ein Probleme sieht, dann kann man W nur raten: Zahl alle Außenstände auch wenn sie verjährt sind und sieh zu, dass du gut aus der Sache raus kommst. |
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| AW: Nebenkostennachzahlung......Kaution weg ? Zitat:
Ist nämlich das Wirtschaftsjahr von April 2006 bis März 2007, wäre eine Abrechnung über Posten aus 2006 innerhalb dieser Periode mit Zugang bis Februar 2008 noch eingeschlossen.
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| AW: Nebenkostennachzahlung......Kaution weg ? Zitat:
Sie haben keine Standardsituation vermutet. Danke für's aufpassen! |
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| Bleiben wir bei dem Fall : Vermieter S hat heute angerufen und gedroht Mieter W die Wohnung zu kündigen falls Mieter W die Nebenkostenabrechnung nicht bis Ende dieser Woche bezahlt hat. Darf Vermieter S fristlos kündigen, oder zählt auch hier die Frist von 3 Monaten ? In Sachen Kaution denkt Mieter W einfach so daß Vermieter S die 600 nicht mehr freiwillig geben wird, mit Prügel oder Schläge wird Mieter W sie auch nicht vor Ort bekommen....also welchen weg gibts noch ? Sollte Mieter W im Recht sein mit der Kaution muß er sich doch rechtliche Hilfe holen und bezahlen um Vermieter S dazu zu bewegen das Geld zu geben. Und Mieter W denkt eben das Mietverein oder Rechts- anwalt die den Vermieter S "drücken " könnten viel mehr als 600 kosten werden.... also vielleicht uninteressant ? |
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| AW: Nebenkostennachzahlung......Kaution weg ? Zitat:
Wenn W sich nicht bei einem Mieterverein oder Anwalt erkundigt, was eine solche Streiterei kosten könnte, (diese Auskunft wird wohl nichts kosten) dann kann er natürlich auch keine Entscheidung über sein weiteres Vorgehen treffen. Ich würde mich jetzt nur wiederholen. Ich denke W sollte nun endlich handeln und zumidest mal die möglichen Kosten eines Streits erfragen. |
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| AW: Nebenkostennachzahlung......Kaution weg ? Bitte an den Einwand von snibchi zu denken und evtl. zwecks weiterer Infos und Klarstellung zu beantworten. Entspricht das Wirtschaftsjahr der Betriebskosten dem Kalenderjahr oder greifen Nebenkostenposten (z.B. Heizkosten) noch mit in das Jahr 2007? Nur daran würde sich erkennen lassen ob der Mieter die Nachzahlung zu leisten hat oder nicht. |
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| AW: Nebenkostennachzahlung......Kaution weg ? Zitat:
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