Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechung innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| ein Mieter ist vor gut drei Monaten aus seiner Wohnung ausgezogen, er ist in die Wohnung am 09.07.2007 eingezogen, er hat aber noch keine Nebenkostenabrechung für das Jahr 2007 bekommen. Ist das so korrekt? Muß er denn nicht eine vom 09.07.2007 bis 31.12.2007 bekommen und dann vom 01.01.2008 bis zum Auszug? Oder kann der Vermieter einfach beides in eine Abrechnung packen? Wenn nicht, auf was kann sich der Mieter berufen? |
| |||
| AW: Nebenkostenabrechung Zitat:
Auf genau diese Frage wurde doch bereits im Thread "Nebenkostenabrechnung/Auszug" am 1.08.2008 geantwortet! Die von dacapo2 gegebene Antwort ist (nach wie vor) richtig: Nebenkostenabrechnung/ Auszug Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Gruß abakus
__________________ Nur eine Meinung. Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel ![]() Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann: 42- the answer to life, the universe and everthing! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Streit um Nebenkostenabrechung | Mietrecht | 18.12.2009 12:14 |
| Nebenkostenabrechung bei mündlichem Mietvertrag | Mietrecht | 25.07.2008 17:42 |
| Korrigierte Nebenkostenabrechung | Mietrecht | 24.02.2008 01:12 |
| Nebenkostenabrechung nach Abrechnungszeitraum??? Ausschlussfrist??? | Mietrecht | 23.01.2008 00:44 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios