Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechnung - was tun, wenn auf Widerspruch keine Reaktion kommt? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nebenkostenabrechnung - was tun, wenn auf Widerspruch keine Reaktion kommt? Mieter 1 hat eine Nebenkostenabrechnung für 2010 erhalten und gegen diese umgehenden Widerspruch eingelegt. Die Fristsetzung zur Einsichtnahme in die relevanten Belege hat der Vermieter ergebnislos verstreichen lassen. Welche Rechte & Pflichten ergeben sich für Mieter A aus dieser Situation? |
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| AW: Nebenkostenabrechnung - was tun, wenn auf Widerspruch keine Reaktion kommt? 1) Der Mieter müsste einen Termin zur Einsicht der Unterlagen gesucht haben. 2) wenn der Vermieter darauf nicht eingegangen wäre, wäre er in Verzug, der Mieter müsste ggf. eine Nachzahlung nicht leisten und könnte fürderhin die Vorauszahlungen einstellen. |
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| AW: Nebenkostenabrechnung - was tun, wenn auf Widerspruch keine Reaktion kommt? Da bisher kein Grund für die fehlerhafte Abrechnung im Beitrag genannt wurde, sollte man folgendes beachten: Der Mieter kann nur dann eine NKA bestreiten, wenn er zuvor die Rechnungen eingesehen hat und dabei auf Fehler gestoßen ist. Pauschales bestreiten vorher hat keine Auswirkungen. Siehe: - LG Berlin, Urteil vom 18. November 2002, Az: 67 S 147/02. Quelle: Grundeigentum 2003, 253-254. - AG Aachen, Urteil v. 13.8.04 WM 2004, 611. Auch noch zu klären ist, wann genau dem Mieter die NKA zugestellt wurde. Ist dabei die 12-Monatsfrist gewahrt? Der Mieter muss seine Einwendungen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der NKA dem Vermieter mitteilen. § 556 Abs.3 BGB. |
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| AW: Nebenkostenabrechnung - was tun, wenn auf Widerspruch keine Reaktion kommt? Der VM hat die 12-Monatsfrist gewahrt, der Mieter umgehend Widerspruch eingelegt und um Überlassung der entsprechenden Belege gebeten. Nachweislich ist u. a., daß der Wasserpreis ca. 30 % über dem in der Gemeinde liegenden angesetzt wurde. Angegebene Hausreinigungen und Gartenpflege werden nicht vom VM, sondern von den Mietern übernommen. Eine im Haus befindliche Waschmaschine und ein Trockner werden von einigen Mietern genutzt und entsprechend mittels 50-Cent-Münzen gezahlt. Diese Kosten decken somit die Wasser- und Stromkosten für die beiden Geräte. Die Mieter (insgesamt haben vier Parteien Widerspruch eingelegt) möchten, daß die Geräte aus dem Betriebsstrom herausgerechnet werden bzw. der entsprechende Zähler für die Geräte bekannt gegeben wird. Auf Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung sind unterschiedliche qm angegeben. Welche Rechnungen müssen denn für solche Dinge eingesehen werden? Keine, oder? Und unter welchen Umständen kann der Mieter die Vorauszahlungen - eventuell unter Vorbehalt - einstellen? |
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| AW: Nebenkostenabrechnung - was tun, wenn auf Widerspruch keine Reaktion kommt? Zumindest die Wasserrechnung könnte und sollte eingesehen werden. Zur Gartenpflege sollte es Belege über Arbeitszeiten geben - einsehen. Die qm-Angaben müssten anhand von Bauzeichnungen überprüft werden - einsehen. Dabei wäre es durchaus denkbar, dass teilweise unbeheizte Flächen einbezogen werden, die bei den Heizkosten eben rausfallen. Das wären auf die Schnelle drei Belege zur Einsicht. Die Vorauszahlungen könnten mMn erst eingestellt werden wenn der Vermieter in Verzug ist, d.h. die Jahresfrist der Abrechnung versäumt oder auf schriftliche Anfragen zur Belegeinsicht mit Fristsetzung und Mahnung nicht reagierte. |
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| AW: Nebenkostenabrechnung - was tun, wenn auf Widerspruch keine Reaktion kommt? O.k., Monatsende, zweimalige Fristsetzung zwecks ordentlicher Abrechnung fruchtlos verstrichen. Kann der Mieter denn nun die Nebenkosten unter Vorbehalt einbehalten oder nicht? Wenn ja, mit welcher Begründung? |
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| AW: Nebenkostenabrechnung - was tun, wenn auf Widerspruch keine Reaktion kommt? Wurde der fiktive Vermieter schriftlich mit gerichtsfest nachweisbarer Zustellung aufgefordert, Einsicht in die Unterlagen zu gewähren? Wenn ja und wenn ebenso gemahnt worden wäre, könnte der Mieter wohl eine Leistungsklage anstrengen und die Nebenkostenzahlungen bis zur Klärung einstellen. |
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| AW: Nebenkostenabrechnung - was tun, wenn auf Widerspruch keine Reaktion kommt? Vermieter wurde aufgefordert (Einwurfeinschreiben), die zugesendete NKA ordnungsgemäß vorzulegen. Sein Anwalt sendet daraufhin unvollständige Rechnungen/Belege. Selbst die unvollständigen Unterlagen ergeben eindeutige Fehler, um deren Korrektur abermals per Einschreiben gebeten wird. In gleichem Schreiben wird die Einstellung der Nebenkostenzahlung sowie Erwägen einer Leistungsklage angekündigt. Nichts geschieht. Ab 1. des nächsten Monats werden die Nebenkosten dann wohl einbehalten. |
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