Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechnung: wann fällig? innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Nebenkostenabrechnung: wann fällig? nehmen wir an, Familie A bekommt eine Nebenkosten-Abrechnung in ungewohnter Höhe ( bei der Vorjahrs-NK-Abrechnung sei sogar ein Plus zurückgezahlt worden). Ist die Zahlung sofort fällig, oder gibt es dafür ein Zeitfenster, da Familie A die Abrechnung erst vom Mieterverein prüfen lassen möchte? besten Dank, MfG, Leon |
| |||
| AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig? Gibt der Vermieter keine Frist an? |
| |||
| AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig? Hallo, nehmen wir an, auf der Abrechnung hätte gestanden, Zahlung sollte in den nächsten 14 Tagen erfolgen, was aber nicht geschah. Gibt es da Fristen für die Zahlung der NK-Abrechnung? MfG, Leon |
| |||
| AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig? Mein Vermieter hatte mir von sich aus 6 Wochen Zeit gelassen, mehr kann ich leider nicht dazu sagen. MfG Wolfgang |
| |||
| AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig? Zitat:
|
| |||
| AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig? Hallo, nehmen wir an, der Mieterverein ist aus Termingründen noch nicht dazu gekommen die NK-Abrechnung zu überprüfen. Ein Zeitfenster wie z.B. für die Kautionsrückzahlung gibt es nicht? MfG, Leon |
| |||
| AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig? Jeder Mieter hat nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung eine 4wöchige Prüfungsfrist. Danach muss er entweder zahlen oder widersprechen. Beim letzteren sollte er allerdings fundierte Argumente haben. Ohne Belegeinsicht in dieser Zeit hat er diese nicht. Eine Kaution muss so lange nicht zurück gezahlt werden wie noch Forderungen bestehen. Zahlt ein Mieter die Nebenkostennachzahlung nicht, so muss ergo der Vermieter auch die Kaution noch nicht auszahlen. |
| |||
| AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig? Es sollte ergänzt werden, dass ein Mieter das Recht hat die Abrechnungsunterlagen beim Vermieter einzusehen und dort zu kopieren (lassen) . Um substantiiert eine NK Abrechnung anzufechten, bedarf es zwingend dieser Einsichnahme. Ein Nachforderungsbetrag ist solange nicht fällig, bis einem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen gewährt wurde. Ein Mieter hat natürlich dann noch angemessen Zeit, das weitere Vorgehen mit seinem eventuellen Rechtsbeistand (Mieterverein) zu besprechen. schielu ist zuzustimmen, dass wenn nicht gerade offensichtliche formale Fehler oder unzulässig eingestellte Posten vorliegen, ein Mieterverein ohne Vorlage der kopierten Abrechnungsunterlagen schwerlich eine Aussage wird treffen können. Falls nur einzelene Posten in einer Abrechnung streitig sein sollten, empfiehlt es sich überdies den unstreitigen Teil der Nachforderung zu begleichen, um den Streitwert eines eventuellen späteren Streits zu begrenzen. Außerdem könnte der Mieter auch die gesamte Nachforderung unter Vorbehalt leisten, er hat nämlich laut Gesetz §556 Abs3 BGB ein Jahr Zeit seine begründeten,substantiierten Einwendungen vorzubringen und könnte Überzahlungen dann auch zurückzufordern. Gruß abakus
__________________ Nur eine Meinung. Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel ![]() Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann: 42- the answer to life, the universe and everthing! |
| |||
| AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig? Diese Empfehlung Zitat:
Es besteht sicher Einigkeit darüber, daß der Mieter nicht Zahlung einzelner Posten schuldet, sondern verpflichtet ist, den zu seinen Lasten entstehenden Saldo auszugleichen. Ist eine wirksame Betriebskostenüberbürdung mit Vorauszahlung vereinbart, schuldet der Mieter zunächst die abgesprochenen Vorauszahlungen. Mit Eintritt der Abrechnungsreife wandelt sich dieser Anspruch auf Zahlung eines eventuellen Rechnungssaldos. Zur Herausnahme und Begleichung einzelner Rechnungsposotionen aus der Rechnung ist der Mieter nicht verpflichtet.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
| |||
| AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig? Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung? | Arbeitsrecht | 03.12.2009 13:56 |
| Ab wann ist eine Maklergebühr fällig? | Immobilienrecht | 16.03.2009 13:30 |
| Wann ist die Maklercourtage fällig? | Immobilienrecht | 01.04.2008 18:41 |
| Wann muss der vermieter die Nebenkostenabrechnung spätestens einreichen? | Mietrecht | 24.08.2007 18:16 |
| Verwaltungskosten = Kaution, wann fällig? | Mietrecht | 06.03.2007 14:18 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios