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Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechnung: wann fällig? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 15:21
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Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Hallo,

nehmen wir an, Familie A bekommt eine Nebenkosten-Abrechnung in ungewohnter Höhe ( bei der Vorjahrs-NK-Abrechnung sei sogar ein Plus zurückgezahlt worden).

Ist die Zahlung sofort fällig, oder gibt es dafür ein Zeitfenster, da Familie A die Abrechnung erst vom Mieterverein prüfen lassen möchte?

besten Dank,

MfG, Leon
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 15:25
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AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Gibt der Vermieter keine Frist an?
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 15:49
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AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Hallo,

nehmen wir an, auf der Abrechnung hätte gestanden, Zahlung sollte in den nächsten 14 Tagen erfolgen, was aber nicht geschah.
Gibt es da Fristen für die Zahlung der NK-Abrechnung?

MfG, Leon
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  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 15:54
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AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Mein Vermieter hatte mir von sich aus 6 Wochen Zeit gelassen, mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

MfG
Wolfgang
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  #5 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 16:19
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AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Zitat:
Zitat von leon berger
Gibt es da Fristen für die Zahlung der NK-Abrechnung?
Der Nachforderungsbetrag wird fällig, wenn dem Mieter eine nachprüfbare Abrechnung zugeht, die den gesetzl. Anforderungen genügt. Üblicherweise innerhalb von 4 Wochen. Der Mieterverein wird, ohne Belegeinsicht, wenig ausrichten können. Bitte bedenken: der Winter 2007/2008 war um einiges kostenintensiver als der davor und der heurige noch mehr. Auch sind andere Betriebskosten gestiegen!
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  #6 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 20:15
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AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Hallo,

nehmen wir an, der Mieterverein ist aus Termingründen noch nicht dazu gekommen die NK-Abrechnung zu überprüfen.

Ein Zeitfenster wie z.B. für die Kautionsrückzahlung gibt es nicht?

MfG, Leon
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  #7 (permalink)  
Alt 24.03.2009, 08:29
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AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Jeder Mieter hat nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung eine 4wöchige Prüfungsfrist. Danach muss er entweder zahlen oder widersprechen. Beim letzteren sollte er allerdings fundierte Argumente haben. Ohne Belegeinsicht in dieser Zeit hat er diese nicht.
Eine Kaution muss so lange nicht zurück gezahlt werden wie noch Forderungen bestehen.
Zahlt ein Mieter die Nebenkostennachzahlung nicht, so muss ergo der Vermieter auch die Kaution noch nicht auszahlen.
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  #8 (permalink)  
Alt 24.03.2009, 20:45
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AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Es sollte ergänzt werden, dass ein Mieter das Recht hat die Abrechnungsunterlagen beim Vermieter einzusehen und dort zu kopieren (lassen) .
Um substantiiert eine NK Abrechnung anzufechten, bedarf es zwingend dieser Einsichnahme.

Ein Nachforderungsbetrag ist solange nicht fällig, bis einem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen gewährt wurde.

Ein Mieter hat natürlich dann noch angemessen Zeit, das weitere Vorgehen mit seinem eventuellen Rechtsbeistand (Mieterverein) zu besprechen.

schielu ist zuzustimmen, dass wenn nicht gerade offensichtliche formale Fehler oder unzulässig eingestellte Posten vorliegen, ein Mieterverein ohne Vorlage der kopierten Abrechnungsunterlagen schwerlich eine Aussage wird treffen können.

Falls nur einzelene Posten in einer Abrechnung streitig sein sollten, empfiehlt es sich überdies den unstreitigen Teil der Nachforderung zu begleichen, um den Streitwert eines eventuellen späteren Streits zu begrenzen.

Außerdem könnte der Mieter auch die gesamte Nachforderung unter Vorbehalt leisten, er hat nämlich laut Gesetz §556 Abs3 BGB ein Jahr Zeit seine begründeten,substantiierten Einwendungen vorzubringen und könnte Überzahlungen dann auch zurückzufordern.

Gruß
abakus
__________________
Nur eine Meinung.
Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel
Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann:
42- the answer to life, the universe and everthing!
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  #9 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 17:43
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AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Diese Empfehlung
Zitat:
Zitat von Abakus
...Falls nur einzelene Posten in einer Abrechnung streitig sein sollten, empfiehlt es sich überdies den unstreitigen Teil der Nachforderung zu begleichen, um den Streitwert eines eventuellen späteren Streits zu begrenzen.
ist nicht angezeigt.

Es besteht sicher Einigkeit darüber, daß der Mieter nicht Zahlung einzelner Posten schuldet, sondern verpflichtet ist, den zu seinen Lasten entstehenden Saldo auszugleichen.
Ist eine wirksame Betriebskostenüberbürdung mit Vorauszahlung vereinbart, schuldet der Mieter zunächst die abgesprochenen Vorauszahlungen.
Mit Eintritt der Abrechnungsreife wandelt sich dieser Anspruch auf Zahlung eines eventuellen Rechnungssaldos.
Zur Herausnahme und Begleichung einzelner Rechnungsposotionen aus der Rechnung ist der Mieter nicht verpflichtet.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #10 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 17:47
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AW: Nebenkostenabrechnung: wann fällig?

Zitat:
Zitat von Dr.Kamphausen
Zur Herausnahme und Begleichung einzelner Rechnungsposotionen aus der Rechnung ist der Mieter nicht verpflichtet.
Er ist aber verpflichtet unstrittige Posten zu bezahlen. Das hat abakus gemeint und auch richtig dargelegt.
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