Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechnung nach Auszug - Fristen innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nebenkostenabrechnung nach Auszug - Fristen Ein Mietverhältnis endet in 2011 einvernehmlich. Die Kaution wird zurück gezahlt und der Vermieter (Privatperson) bestätigt, dass die Nebenkostenabrechnung sowohl für 2010 als auch für 2011 zu gegebener Zeit übersandt werden. Anfang 2012 ist keine der beiden Abrechnungen beim Mieter eingegangen. Nebenkostenabrechnung aus 2010 dürfte für Ansprüche des Vermieters verjährt sein. Was kann der Mieter aber tun, um den ehemaligen Vermieter dazu zu bewegen, diese Abrechnung zunächst für 2010 doch noch zu erstellen und ein (gegebenenfalls vohandenes) Guthaben zurück zu fordern? Gibt es hier die Möglichkeit, wenn innerhalb einer bestimmten Frist diese Abrechnung nicht nachgeholt wird, pauschal etwas zurück zu fordern? |
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| AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug - Fristen Eine Betriebskostenabrechnung ist eine Nebenpflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag, die er erfüllen muss! Für 2010 ist die Fälligkeit überschritten, also können säumige Vermieter gemahnt und damit in Verzug gesetzt werden: Schriftlich, Fristsetzung, Zustellung! Im Anschluss ist eine Leistungsklage vor Gericht möglich (Anwalts- und Gerichtskosten zu Lasten des unterliegenden Vermieters) - vielleicht würde es den Vermieter motivieren, wenn er in der Mahnung darauf hingewiesen wird(?) Falls der fiktive Vermieter überhaupt keine Abrechnung erstellt, kann der Mieter die volle Summe der Vorauszahlungen zurückfordern. |
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