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Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechnung nach Auszug innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 02.02.2012, 12:31
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Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Hallo,

folgende Situation! Partei A und B hatten ein gemeinsames Mietverhältnis.Partei B ist ausgezogen und hat sich per Dokument versicherrn lassen das alle Rechte und Pflichten auf Partei A abgetreten werden. Nun kommt eine Betriebskostennachzahlung für 2011.Muss Partei B noch zahlen obwohl sie alles abgetreten hat und nur bis zum Oktober in der Wohnung wohnte? (Kaution wurde nicht aufgeteilt und verblieb komplett)

Ich hoffe auf eure hilfe.
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Alt 02.02.2012, 12:46
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AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Wer hat was an wen abgetreten?
Verbindlichkeiten können ohne Zustimmung des Gläubigers nicht abgetreten werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 12:56
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AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Es wurde nur ein formloses Schriftstück aufgesetzt das besagt das Partei A alles übernimmt und an Partei B keine Ansprüche mehr stellt.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 13:04
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AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Zitat:
Zitat von SmOvE Beitrag anzeigen
Es wurde nur ein formloses Schriftstück aufgesetzt das besagt das Partei A alles übernimmt und an Partei B keine Ansprüche mehr stellt.
Das braucht den Vermieter nicht zu interessieren. Dem gegenüber haftet B nach wie vor. Die beiden müssen das unter sich ausmachen.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 13:11
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AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Okay also besteht weiterhin Haftung für die Nebenkosten obwohl Partei B bereits ausgezogen ist?(dies wurde vom vermieter genehmigt und es wurde ein neuer Mietvertrag für partei A aufgesetzt)
Aber da Partei B nicht das ganze Jahr 2011 dort wohnte müssen doch bestimmt nur Anteilsmäßig die Nebenkosten getragen werden?
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