Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechnung Mehrfamilienhaus innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nebenkostenabrechnung Mehrfamilienhaus folgende Fragen tun sich auf. Ein Mehrfamilienhaus hat die Nebenkostenabrechnung bekommen. Dort werden sämtliche Kosten entweder durch die im Haus wohnenden Personen, oder die jeweiligen Quadratmeterzahlen geteilt, obwohl jede Partei ihre eigenen Zähler hat. Diese werden aber garnicht abgelesen, sondern nur die Hauptzähler. Und detailierte Abrechnungen von den Versorgern liegen auch nicht bei. Es gibt nur ein Schreiben von der Hausverwaltung. Bei Aufforderung einer Kopie der Rechnungen der Versorger kam nur die Antwort pro Kopie 1,50 Euro zu verlangen. Doch selbst bei übernahme der Kosten was schon sehr frech ist, wurde es einfach ignoriert. Hier im Haus wurde nie eine Versorgerechnung gesehen. Ist es rechtens so Abzurechnen, und hat der Mieter ein Recht auf einsicht der Rechnungen des jeweiligen Versorgers?? Jetzt schonmal vielen Dank für die Antworten und allen ein Frohes Fest!!! |
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| AW: Nebenkostenabrechnung Mehrfamilienhaus Wurde geändert! Sorry! Jetzt sind auch die Fragen drin |
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| AW: Nebenkostenabrechnung Mehrfamilienhaus Die Mieter haben kein Anrecht auf die Rechnungen bzw. Kopien, sondern lediglich auf Belegeinsicht. Diese muss kurzfristig nach Erhalt der Abrechnung mit dem Vermieter vereinbart werden. Soweit Zähler vorhanden sind, muss wohl mit deren Hilfe abgerechnet werden, allerdings nur wenn sie geeicht sind. |
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| AW: Nebenkostenabrechnung Mehrfamilienhaus Hier wird auch zu den Abrechnungsbelegen etwas wichtiges gesagt, was mein Vorschreiber offenbar nicht so genau wusste. ![]() http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...abrechnung.htm Viel Spaß beim lesen. |
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| AW: Nebenkostenabrechnung Mehrfamilienhaus Vielen Dank für den Link. Hat mir schon ein Teil meiner Fragen beantwortet. Jetzt noch eine Frage in kurzem Fallbeispiel: ![]() Ein Mehrfamilienhaus hat einen Wasserverbrauch von 2000 Euro (Summe frei erfunden) in der Abrechnung wurde keine Mengenangaben getätigt, sondern nur die Summe. Und das Haus wird von insgesamt 6 Personen bewohnt. Ist es rechtens die Summe durch die Bewohner zu teilen und somit umzulegen? Jede Wohnung hat allerdings Ihren eigenen Zähler, welcher nicht abgelesen wurde.(Nur der Hauptzähler) In dem Haus gibt es unterschiedliche Bewohner. Ein Bewohner ist stark berufstätig und täglich 12-14 std außer Haus, und andere Bewohner sind Erwerbslos und haben somit natürlich wesentlich mehr Zeit in den eigenen Wänden, und somit doch auch einen höheren Verbrauch. Gibt es auch Vorschriften oder Gesetzgebungen zur Umlage??? Nochmals Vielen Dank |
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| AW: Nebenkostenabrechnung Mehrfamilienhaus Die einzige Vorschrift die es dazu gibt ist, dass wenn im Mietvertrag keine besondere Regelung gibt, der Verbrauch über die Wohnfläche abzurechnen ist. Dazu § 556a BGB. Sollten jedoch alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet sein, dann ist der Vermieter zur Abrechnung über die Wasserzähler verpflichtet. |
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| AW: Nebenkostenabrechnung Mehrfamilienhaus Zitat:
Kopien muss der Vermieter überhaupt nicht übersenden. Wenn er es dennoch tut, sollten zu den Kopierkosten auch noch die Portokosten berücksichtigt werden! Die Verbrauchsmengen müssen (wenn nicht abgelesen wird) nicht angegeben werden. Die Angaben in € reichen aus.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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