Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechnung, gesamtes Haus innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nebenkostenabrechnung, gesamtes Haus mal angenommen M1, M2, M3, M4 und M5 haben mit V jeweils einen Mietvertrag über eine Wohnung in einem Altbau abgeschlossen. Die nutzbare Wohnfläche des Hauses beträgt laut Nebenbkostenabrechung 621 qm, die Wohnfläche der Wohnung von M1 130 qm. In der Nebenkostenabrechung werden, trotz seperater Zähler in jeder Wohnung, die Gesamtheizungs- und Wassserkosten addiert, und dann auf den Wohnflächenanteil von der Gesamtwohnfläche gerechnet. Heizungszähler sind nicht vornhanden. Mieter M5 nutzt die Mietfläche gewerblich (Friseur). So beträgt die Nebekostenachzahlung über 8 Euro/qm. Ist M1 nun in der Lage eine wohnungspezifische Abrechnung zu verlangen? Kann man die von M gesetze Frist zur Zahlung herauszögern? |
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| AW: Nebenkostenabrechnung, gesamtes Haus Der Vermieter ist verpflichtet verbrauchsabhängig abzurechen. Ausnahmen nach § 11 HeiozkostenV sind in diesem Beispiel möglich. In jedem Fall sind aber die Wasserkosten, nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen, da die Möglichkeit für alle Parteien gegeben ist. Von der Abrechnungstechnik her ist der Gewerbebetrieb separat abzurechnen. Hier würde es sich anbieten vom Belegeinsichtsrecht zur Überprüfung der Abrechnung Gebrauch zu machen. Dazu ist mit dem Vermieter eine terminlich Vereinbarung zu treffen. |
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| AW: Nebenkostenabrechnung, gesamtes Haus Zitat:
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| AW: Nebenkostenabrechnung, gesamtes Haus Es werden an 4 Zählern Warm und Kaltwasserverbauch in 2 Bädern (1 davon + Küche) gezählt |
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| AW: Nebenkostenabrechnung, gesamtes Haus Wenn die Zähler alle Wasserquellen zählen, muss auch danach abgerechnet werden. Die Heizung kann nach Wohnfläche berechnet werden. Davon kann der Mieter dann allerdings 15% in Abzug bringen allerdings nur wenn - nach Heizkostenverordnung - die Notwendigkeit zur Wärmemessung besteht. |
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