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Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 29.12.2011, 10:54
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Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Hallo,

folgender Sachverhalt:
- Auszug aus der Wohnung am 30.09.2010
- laut gesetzlicher Frist muss die Nebenkostenabrechnung für 2010 durch (Ex-)Vermieter bis 31.12.2011 beim (Ex-)Mieter eingegangen sein
- letzte Nebenkostenabrechnung (für das Jahr 2009) kam schon im Oktober 2010 (neue Adresse ist dem (Ex-Vermieter) bekannt)

Welchen Weg muss der (Ex-)Mieter nach dem 01.01.2012 gehen (nach Ablauf der Frist) um eine NK-Abrechnung zu bekommen und gibt es da noch irgendwelche Fristen?
Was ist im Falle einer Nachzahlung für den (Ex-)Mieter? Muss er zahlen, obwohl doch die Frist eigentlich abgelaufen ist?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 11:07
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AW: Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Bei den angegebenen Terminen des Beispiels gilt:
- Der Vermieter ist ab 1.1.2012 mit der Abrechnung in Verzug. Das heißt, der Mieter könnte einen Anwalt beauftragen, und dessen Honorar müsste der Vermieter als Verzugskosten übernehmen bzw. zurückzahlen.
- Der Mieter kann ab 1.1.2012 Leistungsklage auf Erstellung einer Abrechnung erheben, da die Abrechnung eine Pflicht des Vermieters aus dem Mietverhältnis ist,
- Aufgrund der abgelaufenen Jahresfrist könnte der Vermieter keine Rückzahlung mehr geltend machen.
- Falls der Vermieter keine ordnungsgemäße Abrechnung mehr erstellen könnte, bekäme der Mieter die gesamten Vorauszahlungen des Abrechnungszeitraums (wohl 1.1.10 - 30.09.10) zurück.
- Falls der Mieter erwartungsgemäß den Prozess gewänne, müsste der unterlegene Vermieter die Prozesskosten zahlen.

Es gilt die normale Verjährungsfrist von drei Jahren, wohl ab dem 31.12.2011.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 11:44
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AW: Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Hallo
danke für die sehr ausführliche und informative Antwort!
Eine Frage noch dazu: Habe ich das richtig verstanden, dass der (Ex-)Mieter quasi dann voll&ganz im Vorteil ist und nicht nachzahlen muss, sondern nur noch ggf. Geld zurück bekommt (wenn die Abrechnung zu seinen Gunsten erfolgt!)
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 11:53
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AW: Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Der Mieter kann (sofern Abrechnungsjahr = Kalenderjahr ist) den Vermieter, unter Fristsetzung, auffordern die Abrechnung beizubringen. Der Vermieter kann keinsfalls Nachforderungen mehr erheben, es sei denn, er hätte die Verspätung nicht zu vertreten. Überzahlungen muss er allerdings auszahlen.
Nach Fristablauf kann der Mieter die geleisteten Vorauszahlungen gänzlich zurückfordern. Muss sie, nach erstellter Abrechnung (innerhalb von drei Jahren) aber wieder zahlen.
Natürlich kann er, wie 772 richtig schreibt, die Abrechnung auch einklagen.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 12:48
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AW: Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Danke Euch beiden...sehr sehr gut!
Was wäre in solchen Fällen ein vernünftiger Zeitraum für eine Fristsetzung?
Welche Gründe könnte denn der Vermieter denn bespielsweise aufführen, um nicht an der Überschreitung des Termin's schuld zu sein?
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  #6 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 13:00
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AW: Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Zitat:
Zitat von kasello Beitrag anzeigen
Was wäre in solchen Fällen ein vernünftiger Zeitraum für eine Fristsetzung?
Zwei bis 4vier Wochen sind m.E. angemessen.
Zitat:
Welche Gründe könnte denn der Vermieter denn bespielsweise aufführen, um nicht an der Überschreitung des Termin's schuld zu sein?
Da kann es viele geben. z.B fehlende Abrechnungen eines Versorgers oder eines ETW-Verwalters... Dieses ist vom Vermieter nachzuweisen.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 16:02
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AW: Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Danke nochmal.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 13:59
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AW: Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

UPDATE:

Hallo, ich wollte euch noch etwas fragen:
Mal angenommen der Vermieter schickt die überfällige NK-Abrechnung auf Mahnung des Mieters und es ergibt sich eine Rückzahlung für den Mieter von wenigen Cent, kann der Vermieter dann die Rückzahlung in Form einer Briefmarke ("übersteigt" den Wert der Rückzahlung und liegt der NK-Abrechnung bei) vornehmen?

Danke
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  #9 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:27
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AW: Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Ein wahrlich schwerwiegendes Rechtsproblem! Ist diese Frage ernst gemeinT?
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  #10 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:37
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AW: Nebenkostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Nichts schwerwiegendes, aber in meinen Augen eine Anmaßung.
Ich darf das ja nicht schreiben, aber ich mache es trotzdem: Es ist mir halt so ergangen und ich empfinde es als Frechheit, das erst auf Nachforderung eine Abrechnung erfolgt und dann in dieser Art&Weise die Rückzahlung!
Aber ok...schliessen wir das Thema ab! Diese gesamte Vorgeschichte würde zuweit führen, vergessen wir es einfach.
Admin...bitte löschen!
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