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Nebenkostenabrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechnung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 11.01.2012, 02:47
Boardneuling
 
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Nebenkostenabrechnung

Hallo

Ein fiktiver Autor stellt Euch eine fiktive Abrechnung zur Diskussion zur Verfügung. Er bittet darum, dass ein kompetenter User diese mal ansieht und ggf. seine Meinung dazu äußert.

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Alt 11.01.2012, 07:37
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AW: Nebenkostenabrechnung

Ich kommentiere dieses Ansinnen nicht weiter.

Der Mieter sollte sich an einen Mieterverein wenden. Dann hat er mehr davon.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 09:21
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AW: Nebenkostenabrechnung

Die Umlage von Einschreibekosten (4,40€) ist nicht zulässig. Ansonsten kann ich keinen offensichtlichen Fehler erkennen. Die Abrechnung ist formal korrekt. Wenn sie zeitnah zur Erstellung zugestellt wurde, ist sie auch rechtzeitig erfolgt.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 10:14
772 772 ist offline
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AW: Nebenkostenabrechnung

Die fiktive Abrechnung betrifft das KJ 2009.

Entweder wurde sie zu spät zugestellt (Jahresfrist!), dann hätte der Vermieter keine Nachzahlungsansprüche,
oder es ist, bei rechtzeitiger Zustellung in 2010, die Jahresfrist für Einsprüche abgelaufen, dann müsste der Mieter sie bezahlen.

Es gäbe daher keinen Diskussionsbedarf hierzu.

Ansonsten sollte sich der TE die Mühe machen, Fragen zu einzelnen Details zu stellen, oder einen kostenpflichtigen Fachmann konsultieren.
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