Dies ist eine Diskussion zu Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten Ein Mietvertrag im § über die Betriebskosten, werden neben Warmwasser & Heizkosten nur die Faktoren Müll & Putzfrau erwähnt. Im Mietvertrag liegt ein Einlegezettel, auf dem die üblichen Nebenkosten aufgeführt werden. Es befindet sich kein Verweis auf den Einlegezettel im Mietvertrag. Auf dem Einlegezettel befindet sich keine Unterschrift. Fragen: - Wenn in der Nebenkostenabrechnung nun Posten wie z.B. Grundsteuer, Abwasser,... auftauchen, welche im Mietvertrag nicht aufgelistet wurden, muss diese der Mieter auch bezahlen? - Ist dieser Einlegezettel von Bedeutung, wenn es um die Aufstellung der Nebenkosten geht? |
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| AW: Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten Zitat:
Der Mieter kann ihn ja nicht einfach als nicht existent betrachten. |
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| AW: Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten Hm... es ist im Beispiel nirgends vermerkt, dass solch ein beigelegter Zettel existiert. Man muss sich hier eine Aufstellung von allgemeinen Nebenkosten vorstellen. Ist dieser Zettel somit relevant für die Nebenkosten? Ergänzend zum Beispiel: Ich möchte davon ausgehen, dass in den ersten beiden Abrechnung auch wirklich nur Warmwasser, Heizkosten und eben Putzfrau & Müll angerechnet wurden. Nehmen wir nun an, die Verwaltung hatte einen Stellenwechsel, einen neuen Sachbearbeiter. Die neue Verwaltung rechnet nun in neuen Abrechnungen aber mit neuen, zusätzlichen Posten. Abgesehen davon sind diese nur handschriftlich ohne Belge beigefügt, was von demher schon nicht als Kostenentstehungsbeweis genügt.
__________________ Ich bedanke mich für Ihre Antworten |
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| AW: Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten Zitat:
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| AW: Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten Es dürfen nur die Betriebskosten abgerechnet werden, die mietvertraglich vereinbart sind. Mit dem "Beilagenzettel" wollte der Vermieter nur darauf hinweisen, was er sonst noch alles hätte vereinbaren können. |
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| AW: Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten Ich habe bereits mehrmals gelesen: "Es müssen Angaben über die Gesamtkosten, die individuellen Einzelkosten und den Verteilerschlüssel ersichtlich sein." Um eben die ganze Sache ersichtlich zu machen, ist meist ein eigener Beleg notwendig. Bezüglich des beilegten Zettels im Mietvertrag würden mich aber Ihre Meinungen interessieren.
__________________ Ich bedanke mich für Ihre Antworten |
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| AW: Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten Grundsätzlich genügt es und das ist geltendes Recht, wenn im Mietvertrag ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung erscheint wie z.B. " Betriebskosten nach BetrKV" . Hiermit sind dann alle Betriebskosten nach der BetrKV gemeint, die auf den Mieter umlegbar sind. Sie müssen also nicht im Einzelnen im Mietvertrag aufgelistet sein. Aber ein ein Zettel, der dem Mietvertrag beigefügt ist, hat ohne einen Hinweis im Mietvertrag keinerlei Bedeutung für den Vertrag. |
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| AW: Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten Es sei denn, es wurde mündlich oder konkludent auf den Beilegzettel Bezug genommen, dann wäre die Schriftform abbedungen und insofern trotzdem ein Vertrag zustande gekommen. Es kommt auf die Begleitumstände bei Vertragsschluss an. Die späteren Abrechnungen sind für die Frage der vertraglichen Einbeziehung ohne Belang.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten Den Punkt Konkludentes Handeln finde ich hier doch sehr interessant, denn wurden doch die Nebenkostenabrechnungen von 2 verschiedenen Sachbearbeitern behandelt. Zunächst wird angenommen, dass nur Putzfrau & Müll auf der Nebenkostenabrechnung zu finden war. Erst bei Bearbeitung durch einen neuen Sachbearbeiter kamen weitere Posten hinzu. Kann man also annehmen, dass man hier Konkludentes Handeln bei der ersten Abrechnung ansehen kann - somit aussagen, dass weitere Posten nicht plötzlich hinzu berechnet werden dürfen, denn dies ist nicht schlüssig. Man bedenke auch, dass wir uns noch in der Zeit der 12monatigen Widerspruchfrist befinden, d.h. die Abrechnung wurde gerade erst eingereicht.
__________________ Ich bedanke mich für Ihre Antworten |
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| AW: Nebenkosten: Mietvertrag mit Beilegzettel bzgl. allgemeiner Nebenkosten Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Entwicklung des Beitrags wird auch dieser Fall im Link http://www.juraforum.de/forum/t275753/s.html genauer besprochen. Ich bitte Sie also, bezug auf den anderen Beitrag zu nehmen. ---------------- closed -------------------------
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