Dies ist eine Diskussion zu Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert mal angenommenen es existiert ein Mietvertrag für eine Wohnung zwischen dem Mieter=M und Vermieter=V der ausschließlich die folgende Klausel bezüglich der Miete und Nebenkosten enthält: Zitat:
Welche der im folgenden aufgeführten Neben- bzw. Betriebskosten kann V gegenüber M in einer Nebenkostenabrechnung einfordern ?
Nach welchen Richtlinien oder Rechtsprechungen kann V gegenüber M Ansprüche gelten machen? bzw. Nach welchen Richtlinien oder Rechtsprechungen ist M zu einer Übernahme der Kosten verpflichtet oder auch nicht? Vorweg schon mal Vielen Dank. |
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| AW: Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert V kann alle hier angeführten Nebenkosten geltend machen wenn diese im Mietvertrag aufgeführt sind. |
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| AW: Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert Alles????? so so, auch Niederschlagswasser, hmmmm..... Die Kommune wüsste ich gerne ![]() Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert Theoretisch kann man in Deutschland fast alles vertraglich vereinbaren, das geht aus der Privatautonomie hervor. Es darf nur nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. In dem Fall, zumindest sofern der Vertrag einseitig gestellt wurde, kommen noch die Normen bezüglich AGB zum Tragen, wenn es nicht unter ein Ausschlußkriterium fällt ist dies problemlos. Das Einzige was dazu einfiele wäre, dass es zu undurchsichtig ist. Aber auch das ist sehr fraglich und aufgrund des Sachverhaltes nicht zu klären. Wie gesagt, prinzipiell kann man alles vertraglich vereinbaren. Theoretisch kannst du im Vertrag vereinbaren, dass du weniger Miete zahlst, weil du Pflanzen in der Wohnung züchtest und unser Klima rettest...
__________________ Jan |
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| AW: Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert heißt das also im Gegenzug, dass keine der aufgeführten Nebenkosten geltend gemacht werden können? Im Mietvertrag findet sich neben der Beschreibung des Wohnraums und der Mietdauer eben nur die oben zitierte Klausel. Es sind keine Nebenkosten im Einzelnen aufgeführt. Welches sind die diesbezüglich geltenden Rechtsprechungen ? @Monaco501: guter Tipp ;-) Kann M sich auf §535 Abs. 1 Satz 3 BGB beziehen - nachdem V die Lasten der Mietsache, also auch die Betriebskosten, trägt sofern eine Umlage nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde ? Danke. |
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| AW: Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert Bitte lese und vergleiche genau den Mietvertrag mit den Vereinbarungen: www.mdr.de/escher/1365601.html dann noch Fragen??? Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert Dann sieht es also so aus, als ob M der Forderung durch V nicht nachkommen muss. Da wird M sich aber freuen ;-) Nun bleibt noch die Frage, wie M mit der Forderung durch V umgeht. Angenommen M hat bereits Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt, seine Vorauszahlungen gegen die Heizkosten gerechnet und das entstandene Guthaben unter Fristsetzung von V eingefordert. Muss M auf die Wiederholung der Forderung durch V reagieren? Muss M etwas bezüglich der durch V gesetzten Zahlungsfrist unternehmen, oder ist die Frist durch den Einspruch hinfällig ? |
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| AW: Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert Ich kenne das Verhältnis zwischen M und V nicht, dürfte sich aber sodann nicht mehr im grünen Bereich befinden?? Auf jede Wiederholung ebenso selbst wiederholen und auf den Widerspruch vom.......... verweisen, eventuell in Kopie die rechtl. Anlage zur Kenntnis bringen Insgesamt rate ich zu einer Mitgliedschaft im Mieterverein, derlei ist nicht so teuer aber bieten zumindest entsprechenden Rückhalt. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert ok, dann vielen Dank für die Infos. Ich werde es weiterleiten. P.S. gut wenn man ein Forum findet. |
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| AW: Nebenkosten im Mietvertrag nicht ausformuliert Schön gesagt! Danke
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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