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Nachmieter- Besichtigung der Wohnung

Dies ist eine Diskussion zu Nachmieter- Besichtigung der Wohnung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 18.03.2008, 21:48
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Nachmieter- Besichtigung der Wohnung

Hallo liebes Forum,
mich interessieren die Rechte und Pflichten eines Mieters nach Kündigung des Mietverhältnisses durch eine fristlose Kündigung in puncto Nachmieter und Wohnungsbesichtigung.
Der Mieter M ist berufstätig (selbstständig), täglich morgens bis abends 18:00, samstags morgens bis 14:00 und länger. Es gibt keine Vertretung oder Angestellte. Ist es rechtens die Besichtigungstermine auf nach 18:00 zu legen oder verstößt Mieter M dabei gegen Pflichten? Anders müsste das Geschäft geschlossen werden, um eine Besichtigung zu ermöglichen.
Auszug findet Ende Mai statt. (Angenommen, dies wurde dem Gericht mit der Antwort auf die Räumungsklage mitgeteilt- muss dies dem Vermieter ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden? Oder würde eine telefonische Mitteilung reichen?)

Wie ist die Rechtslage?
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Alt 19.03.2008, 02:08
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AW: Nachmieter- Besichtigung der Wohnung

Lies dies:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Besi...er__f7575.html
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  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 11:46
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AW: Nachmieter- Besichtigung der Wohnung

Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Lies mal hier:
http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Besichtigung.htm
M.E. dürfte der Vermieter Vorschläge nach 18:00 Uhr nicht so einfach negieren.
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