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Nachbar terrorisiert Mieter

Dies ist eine Diskussion zu Nachbar terrorisiert Mieter innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 21:41
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Nachbar terrorisiert Mieter

Mal angenommen:

Mieter A und Mieter B wohnen in einem Mehrparteienhaus im Erdgeschoss.
Mieter A hat eine Terasse mitgemietet, die jedoch noch nicht gebaut ist, diese geht zum Hinterhof raus und hat einen Zugang über eine Terassentür in der Küche.
Nach dem Einzug hat A einige Säcke mit Renovierungsmüll vors Fenster gestellt.
Nach und nach hat sich dort auch Müll von anderen Mietern angesammelt, was zunächst geduldet wurde.
Einige Wochen später hat A das "Chaos" beseitigt und den Müll, der nicht zu ihm gehört zu den Mülltonnen gestellt.
Mieter B hat sämtlichen Müll jedoch von dort weggeräumt und wieder bei A vors Fenster geschmissen, dies hat sich insgesamt 5mal wiederholt.
A hat B darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vermeidlichen Müllplatz um eine Terasse handelt, die immerhin bezahlt wird.
B antwortet mit "halt deine fresse und geh in deine katzenpissbude!!"

Hat A die Möglichkeit das Verhalten zuunterbinden (ohne zaun o.ä) bzw. hat in solchen Fällen die Hausverwaltung irgendwelche Möglichkeiten, vllt. bis hin zu Sanktionen gegen B?

Vorallem weil B zuvor schon ausfallend geworden ist und sowas nicht der erste Vorfall war.


Vielen Dank schonmal für eure Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 21:55
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AW: Nachbar terrorisiert Mieter

Das beleidigende (§ 185 StGB) und besitzstörerische (§ 862 BGB) Verhalten des B detailliert dokumentieren und der Hausverwaltung mitteilen unter Aufforderung der Zurechtweisung des B; Mietminderung androhen für den Fall des Nichtabstellens der erheblichen Belästigung. B sollte darufhin eine Abmahnung wegén erheblicher Störung des Hausfriedens erhalten.

Dem B schriftlich (nachweisbare Zuistellung) zur Kenntnis geben, dass derartiges Fehlverhalten (klar umschreiben) von nun an nicht mehr geduldet wird : Sonst Strafanzeige (Polizei) sowie Unterlassungsverfügung (Amtsgericht).

Aber : Sollte alles nichts nützen : Umziehen. So etwas ist nur selten zu reparieren und eskaliert normalerweise in Gewalttätigkeiten.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 21:59
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AW: Nachbar terrorisiert Mieter

"katzenpissbude" - auch nett. ich hatte neulich ein: "halts m.aul und sieh zu, dass du deinen stall sauber hälst!"

ich denk dann immer "alaaf" oder "hellau".... damit wird man leben müssen.

der mieter sollte mit der hausverwaltung reden, dass die den müll von der baustelle entsorgen. dann noch zettel dahin: "bitte keinen müll abstellen - die hausverwaltung"

vielleicht löst sich damit die sache auf.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 22:02
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AW: Nachbar terrorisiert Mieter

@cemartin
worin siehst du denn die beleidigung?
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  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 22:12
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AW: Nachbar terrorisiert Mieter

Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ein Umzug kommt für A definitiv nicht in Frage, immerhin wohnt er erst seit 1.12 dort.
Vermutlich wird das einschalten der Hausverwaltung/Polizei schon ausreichen um B einen dAmpfer zugeben, da B nicht gerade vor Intelligenz strotzt und sich sicherlich auch mit den restlichen Mietern verkracht.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 00:58
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AW: Nachbar terrorisiert Mieter

Viel Erfolg wünschen wir.


@ zeiten :
"halt deine fresse und geh in deine katzenpissbude!!"
1. duzen
2. Fresse
3. katzenpissbude
4. (vermutlicher) Tonfall + (vermutliche) Gestik
Im Zusammenhang mit dem demonstrativen Müllabladen ergibt sich eine bewusste Herabwürdigung der Ehre. Beleidigung : objektiver und subjektiver TB erfüllt.
Ist ja sogar schon beleidigend, wenn ich Dich stark verächtlich anspreche mit "Ey Du Deutscher" -> Ton macht die Musik.


Neulich hat mich jemand angebrüllt, als ich den Wagen vor der roten Ampel ausrollen ließ und er sich plötzlich ´reinquetschte, weshalb ich stark bremsen musste und kurz hupend protestierte : "Könn´ Sie nich´ ma´ freundlich sein, Sie IDIOT ?!!" -- Das fand ich schon wieder so lustig, dass ich mich gar nicht mehr aufregen konnte.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 21:31
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AW: Nachbar terrorisiert Mieter

Zitat:
Zitat von cemartin
1. duzen
halte ich in diesem zusammenhang ausdrücklich nicht für beleidigung. ich duze meine nachbarinnen grundsätzlich.

Zitat:
2. Fresse
es gibt ein urteil wo ein besucher in ner jva zu nem vollzugsbeamten sagte: “Ich hau dir auf die Fresse”. das ag hamburg wertete das nicht als beleidigung (AG Hamburg vom 10.03.2009 - Az. 256 Cs 190/08)

Zitat:
3. katzenpissbude
freie meinungsäußerung.

Zitat:
4. (vermutlicher) Tonfall + (vermutliche) Gestik
ich würde das ganze lediglich als ne bodenlose unverschämtheit sehen. kommt vielleicht daruf an, in welchem millieu sich das ganze abgespielt hat.
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  #8 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 21:36
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AW: Nachbar terrorisiert Mieter

hier link auszüge zum uteil: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-...g.news8225.htm
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Alt 01.01.2012, 21:55
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AW: Nachbar terrorisiert Mieter

Zitat:
Zitat von Mieter1000 Beitrag anzeigen
Nach dem Einzug hat A einige Säcke mit Renovierungsmüll vors Fenster gestellt.
Das ist nicht zulässig und könnte beanstandet werden.

Zitat:
Nach und nach hat sich dort auch Müll von anderen Mietern angesammelt, was zunächst geduldet wurde.
Genauso unzulässig.
Zitat:
Einige Wochen später hat A das "Chaos" beseitigt und den Müll, der nicht zu ihm gehört zu den Mülltonnen gestellt.
Auch das ist unzulässig, der Müll muß in die Mülltonnen entsorgt werden, es ist unzulässig, ihn daneben zu stellen (es sei denn ggf. in einem ordnungsgemäßen Restmüllsack, mit dem die entsprechende Entsorgung gekauft wurde.
Zitat:
Mieter B hat sämtlichen Müll jedoch von dort weggeräumt und wieder bei A vors Fenster geschmissen, dies hat sich insgesamt 5mal wiederholt.
Auch das ist nicht zulässig.
Zitat:
Hat A die Möglichkeit das Verhalten zuunterbinden (ohne zaun o.ä) bzw. hat in solchen Fällen die Hausverwaltung irgendwelche Möglichkeiten, vllt. bis hin zu Sanktionen gegen B?
Zunächst mal sollte A seinen Müll ordnungsgemäß entsorgen. ("Renovierungsmüll" ist übrigens nicht unbedingt Restmüll, sondern muß ggf. extra entsorgt werden.)

Die Hausverwaltung hat selbstverständlich Sanktionsmöglichkeiten gegen A und B, die Ordnungsbehörde übrigens auch, was eine unzulässige Müllentsorgung oder -lagerung betrifft.

Wenn A die Terrasse gemietet hat, hat B auf der nichts zu suchen, das ist ggf. Hausfriedensbruch. Beleidigung kommt außerdem in Frage.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #10 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 22:04
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AW: Nachbar terrorisiert Mieter

@ Zeiten :
Alter, es kommt IMMER entscheidend auf die Betonung und den Zusammenhang an ! Einfach nur auf die Fresse hauen ankündigen, ist als allgemein umgangssprachlich gängige Redensart für sich allein genommen selbstverständlich keine Beleidigung, sondern möglicherweise ´ne Bedrohung oder Nötigung.
Und der Gesamtzusammenhang spricht vorliegend unmissverstänbdlich dafür, dass der in dieser Weise angelaberte Neumieter diffamiert werden sollte; der Typ wollte ganz offenkundig seine Ver- / Missachtung zum Ausdrcuk bringen und dabei sogar noch einschüchtern. Daher 185.

Und wenn ich Dich hier mit "Alter" oder "Zeitenschatzi" oder "Freundchen" anrede, -- wissen wir alle, dass ich Dich trotzdem lieb habe und Deine Ehre nicht herabsetzen will; anders wäre es dagegen, wenn ich die selben Worte im Zusammenhang verwenden würde beispielsweise mit "wer so bekloppt abquatscht, hat außerhalb einer vergitterten Anstalt nix verloren; muss zwangsweise immer auffe Fresse kriegen; ist blöder als ´n Einzeller; gehört als Restmüll in die graue Tonne" etc. usw.. Gott sei Dank wirst Du so ´ne Ansprache von mir nie hören, aber wenn, dann wäre ich ein Fall für die Amtsanwaltschaft. Zu Recht.


@ Tom Rohwer :
Um halbamtliche Beanstandungsmöglichkeiten ging´s doch eigentlich weniger; ist jedoch informativ.

"Wenn A die Terrasse gemietet hat, hat B auf der nichts zu suchen, das ist ggf. Hausfriedensbruch. Beleidigung kommt außerdem in Frage."
-> Schön. Finde ich auch (vgl. oben).
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