Dies ist eine Diskussion zu Nach Hausverkauf :Neubesitzer schließt mit Altbesitzer für Mieter Zeitvertrag uvam.ab innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nach Hausverkauf :Neubesitzer schließt mit Altbesitzer für Mieter Zeitvertrag uvam.ab Sohn besitzt mit seinen Eltern keinen Mietvertrag. In diesem sog. Zeitmietvertrag sind keine Begrenzungsgründe angegeben. Es gab keinerlei Kündigungen. Böser NB hat bereits 3 Wohnungen frei, und der Vertrag war so gewollt, er will keinen mit normalen Kündigungsfristen. Der Inhalt des Vertrages wurde jetzt erst von der Tochter erlesen. Frage: Kann NB mit AB ohne Unterschrift von M über dessen Wohnung (ein Zimmer wurde sogar herausgenommen und bis auf Widerruf zur Verfügung gestellt) einen Mietvertrag abschliessen? Bestand von M mit AB ein mündlicher Vertrag? Wenn ja, wie wird ein mündlicher Vertrag durch Hauskauf übertragen(wie kann die Miete bestimmt werden)? Ist für M der Vertrag zwischen AB und NB gültig? Benötigt M einen neuen Vertrag mit NB? Ist doch interessant was uns das Leben so bietet. Vielen Dank Mama Hähnchen |
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| AW: Nach Hausverkauf :Neubesitzer schließt mit Altbesitzer für Mieter Zeitvertrag uvam.ab Moin moin, soweit besteht nur ein Vertrag zwischen NB und AB.. M steht in keiner Beziehung zu NB. Der Vertrag zwischen NB und AB ist unbefristet, kann aber vom NB nach den Maßgaben der §§ 569 und 573 BGB gekündigt werden. Gekündigt werden kann nur von NB und AB. Meiner Meinung nach, steht M in keinem Verhältnis zu AB (zu NB sowieso nicht). Da kein Untermietvertrag geschlossen wurde, würde ich sagen, dass M die Wohnung lediglich als Haushaltsangehöriger bewohnt. Das brauch zwar auch die Zustimmung des Vermieters, aber das scheint in dem Fall klar zu sein, da die Wohnung ausschließlich zu dem Zweck vermietet wurde.
__________________ Es gibt Leute, die nur aus dem Grunde in jeder Suppe ein Haar finden, weil sie, wenn sie davorsitzen, so lange den Kopf schütteln, bis eins hineinfällt. (Friedrich Hebbel) *********** Marketing ist, wenn man Hühnern die Füsse plattklopft und sie als Enten verkauft |
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| AW: Nach Hausverkauf :Neubesitzer schließt mit Altbesitzer für Mieter Zeitvertrag uvam.ab Moin, moin Immo-Kfm. Vielen Dank für die schnelle Antwort, Der AB wohnte nie in diesem Haus, daher gehe ich davon aus. dass der Sohn Mieter dieser Wohnung ist, und dessen Eltern nicht berechtigt sind über seinen Wohnraum den er praktisch mit einen mündlichen Vertrag, der meines Wissens wie ein schriftlicher zu bewerten ist , verfügen dürfen, da er ja nicht geschäftsunfähig ist. Mama Hähnchen |
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| AW: Nach Hausverkauf :Neubesitzer schließt mit Altbesitzer für Mieter Zeitvertrag uvam.ab doch, das ist durchaus üblich in der Praxis. Wenn zum Beispiel, der Sohn nicht genügend Einkommen hat, die Eltern die Wohnungsangelenheiten für ihn regeln wollen, o. ä. In der Praxis schließen häufiger Eltern Mietverträge ab und lassen die Kinder dort wohnen. Wichtig ist aber, dass AB Schuldner gegenüber NB sind und für die Wohnung und Mietzahlung haften.
__________________ Es gibt Leute, die nur aus dem Grunde in jeder Suppe ein Haar finden, weil sie, wenn sie davorsitzen, so lange den Kopf schütteln, bis eins hineinfällt. (Friedrich Hebbel) *********** Marketing ist, wenn man Hühnern die Füsse plattklopft und sie als Enten verkauft |
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| AW: Nach Hausverkauf :Neubesitzer schließt mit Altbesitzer für Mieter Zeitvertrag uvam.ab Zitat:
Zitat:
Für eine solche Vertragsgestaltung bedarf es der Mitwirkung des Dritten nicht. Zitat:
Eine Mietverhältns ist besteht somit auch nicht zwischen NB und M. Zitat:
Zitat:
Selbst wenn man ein Leihverhältnis annehmen wollte, ist es dem NB unbenommen, die Sache zurückzuforden. Ein Schutz des Entleihers analog dem Mieterschutz ist nicht gegeben. Zitat:
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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