Dies ist eine Diskussion zu Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung Hans Mustermann zog am 3 August aus und in eine neue Wohnung, Auszug weil die alte Wohnung zu gross ist (wegen hartz IV) wegen Todesfall (familie) .Damals bei Einzug haben Mutter und Sohn Hans Mustermann die Kaution jeder 50% zusammen gelegt, darüber besteht ein Vertrag von beiden unterschrieben als auch eine Barquittung als nachweis der Zahlung des Sohn Mustermann.Kaution läuft auf Namen der Mutter, Sohn Hans Mustermann war Mitmieter (im Mietvertrag). Bis heute hat Sohn Mustermann immer noch keine Kautionsabrechnung vom Vermieter vorliegen, bis Ende Februar wären es dann 6 Monate, laut Gesetz muss ein privater Vermieter ja bis dahin die Kautionsabrechnung vorlegen. Denn sollte von der Kaution etwas übrig sein will ja Sohn Mustermann sehen, das er seinen teil den er damals in bar zu 50% aufgebracht hat auszahlen lassen. Was soll nun Sohn Mustermann tun wenn er keine Kautionsabrechnung bekommt, kann ja sein das der Vermieter im Hintergrund einen Nachlassverwalter eingesetzt hat, von dem Mustermann ja nichts weiss, er hat die Unterlagen die die Bank zur Freigabe benötigt in seinen Händen. Was soll Sohn Mustermann machen um als ehemaliger Mitmieter seine Kautionsabrechnung zu erhalten? ? Strafanzeige stellen wegen Verdacht auf Veruntreuung von Sondervermögen? viele grüße advocatodiaboli |
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| AW: Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung Mietrecht ist nicht Straf- sondern Zivilrecht. Der Anspruch des Mieters führt zu einer Forderung, die er durchsetzen muss, wenn der Vertragspartner nicht spurt. Dies erfolgt sinnvollerweise schriftlich, mit Fristsetzung und Zustellung (!) Zu beachten ist, dass der Vermieter einen Teil der Kaution für die Betriebskostenabrechnung zurückhalten darf. Was würde eigentlich mit dem Kautionsanteil der verstorbenen Dame passieren? Können wir nicht annehmen, dass der fiktive Sohn ihr Erbe wäre und diesen Teil auf diesem Wege erhielte? |
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| AW: Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung Hallo, direkt als Erbe geht nicht da Sohn Mustermann das Erbe ausgeschlagen hat.Er hat aber damals diese Kaution zu 50% vin bar mit aufgebracht worüber nachweise und Belege vorhanden sind. Mietrecht ist zivilsache ist zwar richtig, aber Kaution ist Fremd/Sondervermögen dritter für den Vermieter, wenn der das einfach mal so einbehält Strafanzeige stellen wegen Veruntreuung/Unterschlagung, dann wird der schon spuren wenn der Staatsanwalt Ihn darauf aufmerksam macht oder Anklage erhebt, denn dann forscht der Staatsanwalt nach, warum der Vermieter die Kaution einbehält.Bzw. Verdacht auf Veruntreuung/Unterschlagung, Strafanzeige kostet nichts und viele Leute spuren danach. Anwalt einschalten kostet Geld was wegen Hartz IV nicht da ist, Anwalt finden der Beratungsschein annimmt, oder kostenlos 15 minuten berät und sich alle Papiere anschaut, wenn er meint das hat Erfolg kann dieser PKH beantragen, beantragt und begründet das ein Anwalt wird sowas viel eher genehmigt als wenn man dies selbst tut,da wird es meist abgelehnt. Nur das kann dan ein Zivilstreit geben der sich gute 2 Jahre hinzieht, Strafsachen dagegen nicht. Bei einem Strafverfahren muss der Vermieter beweisen, Gründe ,Beweise vorlegen warum er die Kaution bis jetzt noch nicht ausbezahlt hat, obwohl mittlerweile neue Mieter eingezogen sind und auch die NK Abrechnung längst erstellt ist, das muss er dann dem Staatsanwalt erklären. Und bei so einem Verfahren prüft Richter und Staatsanwalt auch gleich ob und wieviel von der übrigen Kaution dem Sohn Mustermann zusteht, dann muss der Vermieter auch sofort auszahlen will er sich nicht strafbar machen... Mal ein kleiner Nachtrag aus dem Leben eines Webdesigners; Wenn da unzufriedene Kunden streiten ist das in der Regel Zivilsache, nur die machen aber gerne Strafanzeige wegen Betrug,meist nur um das Honorar nicht zahlen zu müssen, wenn die der Meinung sind, der WD habe die Leistung nicht erbracht,mangelhaft was auch immer, solche Anzeigen kommen in der Regel vor einem Strafrichter,die Polizei nimmt das gerne auf, obwohl es eigentlich Zivilsache ist, warum, ja das muss man dann schon das Gericht fragen.Und da kann dann der ansonsten ehrliche WD dann böse auf die Schnauze fallen.Solche Kunden wissen um die Macht einer Strafanzeige zumal diese nix kostet. Besser Sohn Mustermann geht mit allen Unterlagen zur Polizei?! viele grüße advocatodiaboli |
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| AW: Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung Zitat:
wer war mieterin der alten wohnung? war es die verstorbene oder der sohn? der beleg darüber, dass der sohn die halbe kaution gezahlt hat, ist das ein beleg von der verstorbenen oder ein beleg von der vermieterin? aber was anderes: wenn der sohn von harz v lebt, kann er doch die kaution sowieso nicht behalten? bzw. wird als einkommen angerechnet. oder seh ich das falsch? |
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| AW: Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung |
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| AW: Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung Zitat:
Seine nachweisbaren Forderungen könnte der Sohn dem Nachlassgericht mitteilen. |
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| AW: Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung Nochmals kurz, sonst werde ich etwas wirre im Kopf, also Sohn und Mutter beide waren damals Mietparteien (im mietvertrag) beide haben damals die jeder Kaution zu 50% aufgebracht. Sohn gab damals seiner mutter in bar das Geld, dies wurde in einem Vertrag schriftlich festgehalten den beide unterzeichnet haben, sowie hat Sohn eine barquittung betreffs Kaution an seine Mutter, den diese auch unterschrieben hat, als Nachweis dieses Geld vom Sohn erhalten zu haben. Die ganze Kaution hat dann Mutter auf ihrem Namen auf dem Kautionskonto eingezahlt. Alle Unterlagen die die Bank und Vermieter dann für die Auszahlung benötigt hat Sohn in seinen Händen. So nun zum Tipp von Ron-Wide; Soll Sohn zum Nachlassgericht gehen,würde dies Ihm helfen seine Kautionsabrechnung zu bekommen und wenn einen Teil der Kaution übrig ist, diese ausgezahlt zu bekommen? Hilft Ihm da das Nachlassgericht dabei? oder sollte er besser einen Anwalt seines Vertrauens als Nachlasspfeger bestellen? Kostet ja auch Geld, Sohn weis ja nicht was übrig ist von der Kaution, das ist ja das Problem. A: Also wie kommt nun Sohn rasch an seine Kautionsabrechnung, da der Vermieter nach 6 Monaten sich nicht rührt? B: Wie bekommt er seine übrige Kaution ausbezahlt? Über Nachlasspfleger ???? Anwalt? Strafanzeige? Für einen Zivilprozess fehlt wegen Hartz IV das Geld und Sohn bekommt keinen weiteren Beratungsschein mehr vom Gericht. Einen Anwalt finden der 15 minuten kostenloses Beratungsgespräch gibt, Ihm alle Unterlagen zeigen, meint der Anwalt das habe Erfolg, so kann dieser dann wohl begründet einen Antrag auf PKH stellen. Wenn Sohn der kein Jurist ist PKH Antrag stellt wird der abgelehnt werden. @ Ron-Wide, was sollte Sohn jetzt am besten tun? viele grüße advocatodiaboli |
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| AW: Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung Zitat:
obwohl... mir nicht ganz klar ist, ob die kaution nicht generell in die gesamtschuldnerische gbr aus mutter und sohn fällt. und in wie weit dies durch den tod der mutter dann auf die erbin übergegangen ist. ich bin also nicht sicher,ob der vermieter evtl hier wählen kann, an welchen tweil der gbr er auszahlt. Zitat:
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| AW: Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung Zitat:
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| AW: Nach 6 Monaten immer noch keine Kautionsabrechnung Es sind keine Gläubiger da zum einreihen und keine Erben. Sohn geht zum Anwalt, der soll sich das ansehen und einen wohl begründeten Antrag auf PKH stellen, damit Sohn seine Kautionsabrechnung und bei Überschuss seine anteilig einbezahlte Kaution zurückerhält. Strafanzeige lässt Sohn erstmal, kann ja sein das der Vermieter so handeln darf, das es so keine Straftat ist, denn dann guckt Sohn dumm in dir Röhre wegen falscher Strafanzeige oder falschem Verdacht oder so. viele grüße advocatodiaboli |
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