Dies ist eine Diskussion zu Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| |
| |||
| AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen Man sollte vielleicht mehr Hintergrundinformationen zu dem Sachverhalt haben. Warum sollte sich der Mieter für den Vermieter ausgeben.? Wenn das Schloss defekt wäre, müsste wohl der Vermieter die Rechnung zahlen. Hat der Mieter den Schlüssel verloren, dann hat der Mieter die Rechnung zu zahlen. |
| |||
| AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen Ja, kann es. Was hat der Schlüsseldienst gemacht und was steht im Vertrag? Yogi Zitat:
|
| |||
| AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen Rechtsbeziehungen bestehen zunächst zwischen dem Mieter und dem Schlüsseldienst. Deshalb ist auch der Mieter verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Allerdings zielt die Frage dahin, ob der Mieter gegen den Vermieter einen Anpruch auf Aufwendungsersatz hat. Diese Beantwortung erfordert ergänzende Mitteilungen.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
| |||
| AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen Naja, dann müsste aber der Vermieter erst einmal beweisen, dass er nicht den Dienst gerufen hat und das dauert und kostet - mehr als vielleicht der Schlüsseldienst gekostet hat. Grüße Yogi Zitat:
|
| |||
| AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen Zitat:
Dies klingt unseriös! Es ist zu bedenken, daß § 263 StGB in Betracht kommt, wenn der Mieter eine Leistung bestellt und erhält, in der Absicht diese nicht zu zahlen und hierzu den Leistungserbringer über die Identität des Vertragspartners täuscht. Weigerte sich der Vermieter zu zahlen, müßte der Schlüsseldienst, um seinen Anspruch geltend zu machen, den Vermieter verklagen. Dabei ist der Beweis zu führen, daß der Vermieter den Auftrag erteilt hat. Mißlingt dieser Beweis, bleibt der Schlüsseldienst auf den Kosten sitzen.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
| |||
| AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen Sorry, so sollte es natürlich nicht klingen. Hätte natürlich auch das StGB in Spiel bringen können, jedoch wollte ich nur aufzeigen, dass bis zur Klärung leider noch ein paar Schritte zu tun sind. Und wer sagt uns, dass V nicht M erst zugesagt hat und dann seine Zusage zurückgezogen hat? Grüße Yogi Zitat:
|
| |||
| AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen Mieter hat sich ausgesperrt. Der Schlüssel lag in der Wohnung. Mieter und Vermieter haben den gleichen Nachnahmen. Das Schloss war in Ordnung, vorher und hinterher. Die Rechnung hat der Mieter( möglicherweise in betrügerischer Absicht) auf den Namen des Vermieters ausstellen lassen. Der Mieter zahlt die Rechnung nicht. Hat der Schlüsseldienst bedingt durch das Mietverhältnis irgendein Anrecht seinen Lohn vom Vermieter zu fordern ? |
| |||
| AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen Zitat:
Nein. Ein Kostenerattungsanspruch gegen den Vermieter ist nicht ersichtlich.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
| |||
| AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen Lustig, wenn doch beide den gleichen Nachnahmen haben iund m gleichen Haus wohnen. Obwohl, ja ein gewisser Nutzen für beide Parteien nicht von der Hand zu weisen ist.... Grüße Yogi Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Geplatzter Mietvertrag:Muß Vermieter Möbel des Mieters abkaufen? | Mietrecht | 30.07.2009 13:22 |
| Vermieter stalkt Freund des Mieters...und Besuchsrecht | Mietrecht | 13.11.2008 17:15 |
| Vermieter betritt Wohnung des Mieters in Abwesenheit | Mietrecht | 02.11.2008 22:17 |
| Vermieter nutzt Strom des Mieters! | Mietrecht | 20.08.2005 16:26 |
| Die Selbstauskunft des Mieters Darf der Vermieter alles fragen? | Specials | 17.12.2004 11:43 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios