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Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Dies ist eine Diskussion zu Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 13:46
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Angry Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Angenommen ein Mieter ruft den Schlüsseldienst und gibt sich als der Vermieter aus .Der Schlüsseldienst erstellt die Rechnung für den Vermieter, der aber zur Zeit im Urlaub ist. Muß der Vermieter die Rechnung für seinen Mieter zahlen? Ich denke nicht, aber kann es Umstände geben, unter denen das so ist ?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 13:57
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AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Man sollte vielleicht mehr Hintergrundinformationen zu dem Sachverhalt haben.
Warum sollte sich der Mieter für den Vermieter ausgeben.?

Wenn das Schloss defekt wäre, müsste wohl der Vermieter die Rechnung zahlen.
Hat der Mieter den Schlüssel verloren, dann hat der Mieter die Rechnung zu zahlen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 13:59
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AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Ja, kann es. Was hat der Schlüsseldienst gemacht und was steht im Vertrag?

Yogi

Zitat:
Zitat von Rechtsfan95
Angenommen ein Mieter ruft den Schlüsseldienst und gibt sich als der Vermieter aus .Der Schlüsseldienst erstellt die Rechnung für den Vermieter, der aber zur Zeit im Urlaub ist. Muß der Vermieter die Rechnung für seinen Mieter zahlen? Ich denke nicht, aber kann es Umstände geben, unter denen das so ist ?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 14:20
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AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Rechtsbeziehungen bestehen zunächst zwischen dem Mieter und dem Schlüsseldienst.
Deshalb ist auch der Mieter verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

Allerdings zielt die Frage dahin, ob der Mieter gegen den Vermieter einen Anpruch auf Aufwendungsersatz hat.

Diese Beantwortung erfordert ergänzende Mitteilungen.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #5 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 14:31
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AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Naja, dann müsste aber der Vermieter erst einmal beweisen, dass er nicht den Dienst gerufen hat und das dauert und kostet - mehr als vielleicht der Schlüsseldienst gekostet hat.

Grüße

Yogi

Zitat:
Zitat von Dr.Kamphausen
Rechtsbeziehungen bestehen zunächst zwischen dem Mieter und dem Schlüsseldienst.
Deshalb ist auch der Mieter verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

Allerdings zielt die Frage dahin, ob der Mieter gegen den Vermieter einen Anpruch auf Aufwendungsersatz hat.

Diese Beantwortung erfordert ergänzende Mitteilungen.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 14:36
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AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Zitat:
Zitat von yogi2006
Naja, dann müsste aber der Vermieter erst einmal beweisen, dass er nicht den Dienst gerufen hat und das dauert und kostet - mehr als vielleicht der Schlüsseldienst gekostet hat.

Grüße

Yogi

Dies klingt unseriös!
Es ist zu bedenken, daß § 263 StGB in Betracht kommt, wenn der Mieter eine Leistung bestellt und erhält, in der Absicht diese nicht zu zahlen und hierzu den Leistungserbringer über die Identität des Vertragspartners täuscht.

Weigerte sich der Vermieter zu zahlen, müßte der Schlüsseldienst, um seinen Anspruch geltend zu machen, den Vermieter verklagen.
Dabei ist der Beweis zu führen, daß der Vermieter den Auftrag erteilt hat. Mißlingt dieser Beweis, bleibt der Schlüsseldienst auf den Kosten sitzen.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #7 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 14:41
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AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Sorry,

so sollte es natürlich nicht klingen. Hätte natürlich auch das StGB in Spiel bringen können, jedoch wollte ich nur aufzeigen, dass bis zur Klärung leider noch ein paar Schritte zu tun sind. Und wer sagt uns, dass V nicht M erst zugesagt hat und dann seine Zusage zurückgezogen hat?

Grüße

Yogi

Zitat:
Zitat von Dr.Kamphausen
Dies klingt unseriös!
Es ist zu bedenken, daß § 263 StGB in Betracht kommt, wenn der Mieter eine Leistung bestellt und erhält, in der Absicht diese nicht zu zahlen und hierzu den Leistungserbringer über die Identität des Vertragspartners täuscht.

Weigerte sich der Vermieter zu zahlen, müßte der Schlüsseldienst, um seinen Anspruch geltend zu machen, den Vermieter verklagen.
Dabei ist der Beweis zu führen, daß der Vermieter den Auftrag erteilt hat. Mißlingt dieser Beweis, bleibt der Schlüsseldienst auf den Kosten sitzen.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 15:22
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AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Mieter hat sich ausgesperrt. Der Schlüssel lag in der Wohnung. Mieter und Vermieter haben den gleichen Nachnahmen. Das Schloss war in Ordnung, vorher und hinterher. Die Rechnung hat der Mieter( möglicherweise in betrügerischer Absicht) auf den Namen des Vermieters ausstellen lassen. Der Mieter zahlt die Rechnung nicht. Hat der Schlüsseldienst bedingt durch das Mietverhältnis irgendein Anrecht seinen Lohn vom Vermieter zu fordern ?
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  #9 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 15:54
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AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Zitat:
Zitat von Rechtsfan95
Mieter hat sich ausgesperrt. Der Schlüssel lag in der Wohnung. Mieter und Vermieter haben den gleichen Nachnahmen. Das Schloss war in Ordnung, vorher und hinterher. Die Rechnung hat der Mieter( möglicherweise in betrügerischer Absicht) auf den Namen des Vermieters ausstellen lassen. Der Mieter zahlt die Rechnung nicht. Hat der Schlüsseldienst bedingt durch das Mietverhältnis irgendein Anrecht seinen Lohn vom Vermieter zu fordern ?

Nein.
Ein Kostenerattungsanspruch gegen den Vermieter ist nicht ersichtlich.
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Gruß
Dr. Kamphausen
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  #10 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 16:23
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AW: Muß Vermieter für Rechnung des Mieters einstehen

Lustig, wenn doch beide den gleichen Nachnahmen haben iund m gleichen Haus wohnen. Obwohl, ja ein gewisser Nutzen für beide Parteien nicht von der Hand zu weisen ist....

Grüße

Yogi

Zitat:
Zitat von Rechtsfan95
Mieter hat sich ausgesperrt. Der Schlüssel lag in der Wohnung. Mieter und Vermieter haben den gleichen Nachnahmen. Das Schloss war in Ordnung, vorher und hinterher. Die Rechnung hat der Mieter( möglicherweise in betrügerischer Absicht) auf den Namen des Vermieters ausstellen lassen. Der Mieter zahlt die Rechnung nicht. Hat der Schlüsseldienst bedingt durch das Mietverhältnis irgendein Anrecht seinen Lohn vom Vermieter zu fordern ?
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