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Muß Teppichboden bei Auszug erneuert werden

Dies ist eine Diskussion zu Muß Teppichboden bei Auszug erneuert werden innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 21.07.2007, 15:33
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Muß Teppichboden bei Auszug erneuert werden

Hallo zusammen,
der Vermieter B möchte, dass Mieter A die Teppichböden bei Auszug reinigt (ist klar) bzw. ersetzt. A wohnt seit Febr. 99 in diesem Haus und der Teppichboden ist nicht mehr 100% zu reinigen. Boden ist sehr dünn, Laufstraßen lassen sich nicht mehr entfernen. Muß der Boden von A ersetzt werden?
Dank an Alle
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  #2 (permalink)  
Alt 21.07.2007, 16:00
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AW: Muß Teppichboden bei Auszug erneuert werden

Zitat:
Zitat von Nadi
Hallo zusammen,
der Vermieter B möchte, dass Mieter A die Teppichböden bei Auszug reinigt (ist klar) bzw. ersetzt. A wohnt seit Febr. 99 in diesem Haus und der Teppichboden ist nicht mehr 100% zu reinigen. Boden ist sehr dünn, Laufstraßen lassen sich nicht mehr entfernen. Muß der Boden von A ersetzt werden?
Dank an Alle
Nein, normaler Verschleiß geht zulasten des Vermieters. Wenn der Boden bereits bei Einzug in der Wohnung war, dürfte er seine vorgesehene Lebensdauer (max. zehn Jahre) eh erreicht haben, so dass der Mieter nicht einmal Schadensersatz für Rotweinflecken etc. leisten müsste.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.07.2007, 13:01
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AW: Muß Teppichboden bei Auszug erneuert werden

Zitat:
Muß der Boden von A ersetzt werden?
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. U.U. kann der Mieter zur Pflege und zum Austausch eines Teppichbodens verpflichtet werden.

Ist allerdings nichts im Mietvertrag vereinbart worden, gilt uneingeschränkt das von Claus H. Gesagte!
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