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Muss offene Forderung (nochmal) beglichen werden?

Dies ist eine Diskussion zu Muss offene Forderung (nochmal) beglichen werden? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 09.05.2010, 13:48
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Muss offene Forderung (nochmal) beglichen werden?

Bin mir nicht ganz sicher, ob dies das richtige Forum ist, aber ich versuche es mal.
Folgender fiktiver Fall: Eine Wohnungseigentümerschaft (WEG) wechselt die Verwaltung. Danach stellt sich heraus, dass der Vorverwalter seit vier Jahren die Kabelgebühren nicht beglichen hat. In der Jahresabrechnung war dies jedoch immer abgerechnet. Die Eigentümer haben nichts bemerkt. Der Vertrag mit Kabel BW lautet auf: WEG .... vertreten durch Verwaltung....

Nun verlangt Kabel BW den gesamten offenen Betrag von der WEG, da der Vorverwalter ja nicht mehr zuständig ist. Mahnungen gingen nur an den Vorverwalter hinaus, nicht an die Eigentümer.

Frage: Müssen die Eigentümer diese Kosten (nochmal) bezahlen und per Schadenersatzklage vom Vorverwalter zurückverlagen?
Oder ist es möglich, diese Forderungen direkt dem Vorverwalter anzulasten, so dass der Betrag nicht erst von der WEG zu zahlen ist? Schließlich ist der Vorverwalter verantwortlich für das Disaster.
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Alt 09.05.2010, 19:57
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AW: Muss offene Forderung (nochmal) beglichen werden?

Wenn die WEG der Vertragspartner ist kann eine Zahlnung an
einen Dritten (Verwaltung) offensichtlich keine befreiende
Wirkung haben.

Bliebe eingentlich nur die Frage, ob eventuell ein Teil der
Forderung möglicherweise verjährt ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 07:01
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AW: Muss offene Forderung (nochmal) beglichen werden?

Mahnungen wurden nur nach der ersten nicht beglichenen Rechnung 2006 geschrieben, an den Vorverwalter, der nicht reagierte. Danach kamen regelmässig die Rechnungen, aber keine Mahnungen. Der Vorverwalter hat die Beträge gegenüber der Gemeinschaft verrechnet, aber nie an Kabel BW bezahlt. Inzwischen hat Kabel BW ein Inkasso-Verfahren eröffnet, aber gegen den Vorverwalter, nicht gegen die WEG. Da die Verwaltung nun wechselte kam das Ganze ans Licht und Kabel BW verlangt nun von der WEG den gesamten aufgelaufenen Betrag zurück. Kabel BW hat sich nie direkt an die Eigentümer gewandt. Kann man da nicht irgendwie argumentieren, dass bei derart langer "Nichtbezahlung" auch mal Mahnungen an die Eigentümer selbst hätten rausgehen müssen? Andere Firmen machen das doch auch, wenn sie ihr Geld nicht von der Verwaltung bekommen.
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