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Muss man als kein Bürge trotzdem zahlen wegen Verpflichtung?

Dies ist eine Diskussion zu Muss man als kein Bürge trotzdem zahlen wegen Verpflichtung? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2009, 18:19
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Muss man als kein Bürge trotzdem zahlen wegen Verpflichtung?

Hab mal eine Frage, wie ist es wenn man Mietschulden hat und jemand verpflichtet sich diese Zahlung zu übernehmen ist aber kein Bürge und hat auch mit der betroffenen Wohnung nichts zu tun. Muss denn der jenige bezahlen wenn er selbst zwischenzeitlich nicht mehr zahlungsfähig ist, danke
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  #2 (permalink)  
Alt 21.06.2009, 19:17
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AW: Muss man als kein Bürge trotzdem zahlen wegen Verpflichtung?

Inwiefern hat sich wer und in welcher Form verpflichtet die Mietschulden zu übernehmen? Gibt es einen Vertrag?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.06.2009, 19:21
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AW: Muss man als kein Bürge trotzdem zahlen wegen Verpflichtung?

Es könnte ein Schuldversprechen vorliegen.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.06.2009, 19:27
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AW: Muss man als kein Bürge trotzdem zahlen wegen Verpflichtung?

Zitat:
Zitat von Mullemaus80
Hab mal eine Frage, wie ist es wenn man Mietschulden hat und jemand verpflichtet sich diese Zahlung zu übernehmen ist aber kein Bürge und hat auch mit der betroffenen Wohnung nichts zu tun. Muss denn der jenige bezahlen wenn er selbst zwischenzeitlich nicht mehr zahlungsfähig ist, danke
Wenn jemand, der eine Zahlungsverpflichtung für einen anderen übernommen hat Zahlungsunfähig ist, wie soll er dann etwas bezahlen. Der Vermieter wird die Schulden von beiden eintreiben, wenn er von dieser Verpflichtung Kenntnis hat.

Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.06.2009, 19:48
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AW: Muss man als kein Bürge trotzdem zahlen wegen Verpflichtung?

Zitat:
Zitat von CruNCC
Inwiefern hat sich wer und in welcher Form verpflichtet die Mietschulden zu übernehmen? Gibt es einen Vertrag?
Danke erstmal für die Antworten, nein die Frau ist seid 2006 in der Regelinsolvenz 2007 sind für 4 Monate Mietschulden aufgekommen unabsichtlich aber wegen privaten und gesundheitlichen Dingen, der Ehemann steht als Bürge drin, und der 19 jährige Cousin von der Frau hat ein Schriftteil fertig gemacht wo er sich freiwillig verpflichtet 150,-€ in Monat zu zahlen, der Ehemann ging dieses Jahr in März in der privat Insolvenz komischerweise wird er nicht verpflichtet aber jetzt der Cousin wo er nur 400,-€ Bafög bekommt, ist er wirklich verpflichtet jetzt noch immer zu zahlen? Oder kann der Mann es noch mit rein nehmen in seiner Insolvenz weil in Juli ist erst der Prüfungstermin beim Gericht.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.06.2009, 20:08
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AW: Muss man als kein Bürge trotzdem zahlen wegen Verpflichtung?

Mit dem Mietrecht kommen wir m.E. hier bestimmt nicht weiter.

Ich kann mir vorstellen, dass der Insolvenzverwalter der Frau schon sehr daran interessiert ist, warum seine Mandantin unter seiner Aufsicht Schulden macht. Möglicherweise kann dann was anderes vereinbart werden.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 13:13
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AW: Muss man als kein Bürge trotzdem zahlen wegen Verpflichtung?

Wer sich zu einer Zahlung verpflichtet, muss diese Verpflichtung auch einhalten! Was ist da nicht zu verstehen?
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