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Muß ich die Mietnebenkostenabrechnung zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Muß ich die Mietnebenkostenabrechnung zahlen? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.07.2012, 12:35
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Muß ich die Mietnebenkostenabrechnung zahlen?

Hallo

Mieter hat vom 01.06.2009 bis 31.03.2010 in einer Mietswohnung gewohnt. Für diesen Abrechnungszeitraum kam über ein Jahr später am 13.10.2011 per Post die Mietnebenkostenabrechnung mit einer großen Nachzahlung. Ist diese Abrechnung laut § 556 Abs. 3 des BGB hinfällig?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2012, 13:32
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AW: Muß ich die Mietnebenkostenabrechnung zahlen?

Wie ist denn der allgemeine Abrechnungszeitraum? Zum 31.12.? Was steht in der Abrechnung, sind die Posten einzeln aufgezählt, der Umlageschlüssel aufgeführt und erläutert und die Vorauszahlungen abgezogen worden? So kann man da nichts weiter zu sagen.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2012, 13:54
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AW: Muß ich die Mietnebenkostenabrechnung zahlen?

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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2012, 15:08
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AW: Muß ich die Mietnebenkostenabrechnung zahlen?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Bezogen auf die Überschrift ist das wohl wahr!
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nebenkostenabrechnung, zahlen

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