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Muss der Vermieter Heizungs- und Wasserzähler einbauen/ erneuern?

Dies ist eine Diskussion zu Muss der Vermieter Heizungs- und Wasserzähler einbauen/ erneuern? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 19:02
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Question Muss der Vermieter Heizungs- und Wasserzähler einbauen/ erneuern?

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zur Betriebskostenabrechnung. Angenommen ein Mieter (M) und ein Vermieter (V) haben einen Mietvertrag geschlossen, in dem steht, dass die Betriebskosten zu 70% nach Verbrauch und zu 30% nach m² umgelegt werden.
M bekommt seine erste BKA und stellt fest, dass alle Kosten nach m² umgelegt werden. Daraufhin verlangt er von V eine Einzelabrechnung. Dieser entgegnet jedoch, dass die Zähler veraltet seien und bisher nie abgelesen wurden. M macht daraufhin von seinem Kürzungsrecht aus der Betriebskostenverordnung gebrauch und verlangt von V die Erneuerung der Zähler.
V reagiert darauf aber nicht und schickt im nächsten Jahr einfach wieder ne Abrechnung, in der er nach m² umlegt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist er doch verpflichtet verbrauchsabhängig abzurechnen, oder? Was passiert, wenn er das nicht tut? Könnte M auch komplett die Zahlung der Heiz- und Warmwasserkosten verweigern, bis V die alten erneuert?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann!?
Vielen Dank schon mal im Voraus, liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 19:37
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AW: Muss der Vermieter Heizungs- und Wasserzähler einbauen/ erneuern?

Wie viele Familien wohnen denn in dem Haus?
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  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 08:13
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AW: Muss der Vermieter Heizungs- und Wasserzähler einbauen/ erneuern?

In dem Haus wohnen 7 Mietparteien. Der Vermieter ist ein Zwangsverwalter. Ändert das etwas?
Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 08:20
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AW: Muss der Vermieter Heizungs- und Wasserzähler einbauen/ erneuern?

Eine Umlegung nach qm wäre nur möglich wenn die Mehrheit der Mieter in diesem Haus dieser Abrechnungsart zugestimmt haben. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kann eine Abrechnung nach qm für die Mieter günstiger sein als eine Abrechnung nach Verbrauch, bei der noch die Gerätemiete, Abrechnungskosten etc. mit umgelegt werden.

Auf jeden Fall sollte in die Abrechnung geschaut werden, ob hier Gerätemiete für die Ablesegeräte umgelegt wurden. Wenn ja, dann muss dies von der Rechnung entfernt und die Kosten für den Mieter abgezogen werden.

M.E. handelt hier der Vermieter vertragswidrig wenn er nach qm umlegt, im Mietvertrag aber 70% nach Verbrauch vereinbart.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 16:18
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AW: Muss der Vermieter Heizungs- und Wasserzähler einbauen/ erneuern?

Zitat:
Zitat von franziw
Könnte M auch komplett die Zahlung der Heiz- und Warmwasserkosten verweigern, bis V die alten erneuert?
Nein, kann er nicht! Er kann nur die 15% abziehen.
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