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Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

Dies ist eine Diskussion zu Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2007, 09:18
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Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

Guten Tag ,

folgende Fragen :

Mieter A ist ein Einfamilienhaus eingezogen. Bei Einzug wurde vom Vermieter gesagt das noch einige Reperaturen durchgeführt werden. Nun meine Fragen :

1.) Müssen Innen und Zwischentüren im Haus ordnungsgemäß schliesbar sein ? Bei Mieter A sind diese es nicht. Sie lassen sich teilweise nicht normal schliessen oder sind mehr als 15 cm im Rahmen verzogen. Die Schnapper rasten nur 1-2mm in die Zarge ein , und lassen sich per Finger aufdrücken.
Dazu kommt das fast zu jedem Zimmer oder geschoß eine andere Tür oder Zarge drinnen ist. Recht auf gleichheit ? Türen und zwischentüren in dem Haus wegen Hund und Baby wichtig !!

2.) Die Haustür sollte repariert werden. Bis heute , trotz mehrfacher Nachfrage nicht. Man kann fast an allen seiten durch schauen. Es zieht wie hecht Suppe an allen seiten. Dazu ist am Türschloss selber die Halumrahmung so weit aufgebrochen ( vielleicht früher mal Einbruch ) das ich fast den Finger durchstecken kann

3.) Der Garten der mit im Mietvertrag eingetragen ist, hat einen alten Maschendrahtzaun. Elendig total verrostet. Ebenso die Rohre zur halterung und alle kompletten zubehör teile. ( Bestimmt 60 jahre alt ) Mieter A hat einen Hund und ein kleinkind. Muss der Vermieter den Zaun erneuern ausbessern reparieren ?

Das sind erst einmal meine wichtigsten Fragen
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2007, 09:23
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AW: Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

Nachfrage: gibt es irgend etwas Schriftliches???
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2007, 09:25
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AW: Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

Zu den dingen nein. Ich bin aber auch davon ausgegangen, das es Pflicht renovierungen sind. Den es kann ja zb nicht sein, das Mieter A ein Haus hat wo er die Innentüren kaum benutzen kann.
Geschweige den eine unsichere Haustür.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2007, 10:40
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AW: Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

1) Türen müssen richtig funktionieren. Der VM muss dies also in Auftrag geben. Recht auf Gleichheit hat der Mieter nicht, denn er hat die Wohnung schließlich vor Unterzeichnung des Mietvertrages besichtigt und in diesem Zustand akzeptiert.

2) Die Haustür muss repariert werden. Aber auch hier hat der Mieter diese bei der Besichtigung gesehen. Da Haustüren teuer sind, sollte dem VM kulanterweise gewisse Zeit gelassen werden mit diesem Auftrag.

3)Nein, den Zaun muss er nicht reparieren, denn diesen hat der Mieter ebenfalls vor Einzug gesehen. Er gehört darüber hinaus nicht zur Mietsache.

Mir kommt in diesem Fall die Frage auf, warum der Mieter diese Wohnung genommen hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.04.2007, 11:53
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AW: Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

mir auch

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Vermieter sind oftmals wie Kinder, sie versprechen viel

Sind wenigstens Zeugen über derlei Vereinbarungen vorhanden???

Lg.
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Alt 24.04.2007, 15:14
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AW: Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

Zitat:
Zitat von Monaco501
mir auch

Wer zieht schon freiwillig in eine Ruine???

Vermieter sind oftmals wie Kinder, sie versprechen viel

Sind wenigstens Zeugen über derlei Vereinbarungen vorhanden???

Lg.

Hallo,

also, es ist nicht so das es nicht schon versucht wurde zu beseitigen. Es wird ja auch " Versucht " wie es am Anfang besprochen wurde beim Einzug. ( Zeugen nur meine Verlobte die dabei war ) Allerdings stellte sich nun heraus, das der Vermieter alles selber macht. Dieses kann Mieter A ja vorher nicht wissen. Und die Ausbesserungen die Vorgenommen wurde, haben es teilweise noch schlimmer gemacht, oder wurden so stümperhaft ausgeführt, das bei einer Tür nun der komplette Rahmen zigfach durchborht wurde und andere Dinge.

Zur Sache Einzug . Mieter A ist mit dem Rest des hauses einverstanden, da es sonst keine gravierenden Mängel gibt. Und wenn man von vorneherein gleich 20 Vorderungen stellt kriegt man den Mietvertrag bestimmt nicht

Weiterhin haben wir den Tip von den Vormietern bekommen, die qm zahl einmal nachzuprüfen.

Mfg
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  #7 (permalink)  
Alt 24.04.2007, 18:13
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AW: Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

Mängel muss man aber gleich bei Ansicht einer Wohnung monieren. Zieht man trotz der Mängel ein und hat später "20 Forderungen", so kommt dies zu spät und läßt ein schlechtes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter entstehen.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 12:24
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AW: Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

Zitat:
Zitat von vico
Mängel muss man aber gleich bei Ansicht einer Wohnung monieren. Zieht man trotz der Mängel ein und hat später "20 Forderungen", so kommt dies zu spät und läßt ein schlechtes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter entstehen.

Wie schon gesagt. Moniert wurden die Mängel. Leider nur nicht schriflich festgehalten. Allerdings unter Zeugen. Allerdings geht es mir in erster Linie darum, ob der VM verpflichtet ist solche Mängel zu beheben ? Es geht mir auch im die Sicherheit meiner kleinen Tochter ( Fast 2 Jahre ) da diese die Türen einfach aufdrücken kann ( ja kann sie weil die Schnapper nicht richtig gehen )

Und dazu möchte ich anmerken, das man bei einer Besichtigung bestimmt nicht jedes einzelne Türschloss / Schnapper auf seine Funktionsweise prüft. Wenn die Tür beim ersten Anschein schliest
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  #9 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 12:44
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AW: Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

An welchen Ort steht den dieser Neubau???
Wenn nicht zuweit, habe ich eine Lösung
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Alt 25.04.2007, 14:40
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AW: Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ?

Noch einmal: Türen müssen richtig schliessen. Damit ist gemeint, dass sie einrasten und nur wieder mit dem Türgriff zu öffnen sind. Kann man sie aufdrücken wenn man lediglich gegen die Tür fasst, so muß das in Ordnung gebracht werden.
Recht auf Einheitlichkeit der Türen haben Sie allerdings nicht, wie auch kein Recht auf einen neuen Zaun, wenn die Wohnung in diesem Zustand gemietet wurde.
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