Dies ist eine Diskussion zu Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? innerhalb des Forums Mietrecht
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| angenommen, A, B, C wohnen in einer Wohngemeinschaft. Seit mehreren Monaten ist die Freundin F des C Dauergast in der Wohnung, wohnt quasi also 24h, 7 Tage die Woche dort. Sie verbraucht also Wasser, Strom, etc. Nach einem Monat eröffnen A + B dem C, dass seine Freundin aber später definitiv an der Nebenkostenabrechnung beteiligt wird. Man wolle die Höhe der monatlichen Beteiligung später anhand der Nebenkostenabrechnung sinnvoll ermessen. Nun ist diese Abrechnung da und sie ist geradezu explodiert. Also gehen A und B auf den C und die F zu, zeigen die Nebenkostenabrechnung und fragen, wieviel nun die monatliche Zahlung der F sein sollte. C und F haben sich schon längst abgesprochen und sagen z.B. 35 Euro. Das empfinden A und B als Witz, schließlich zahlen alle Mieter der Wohnung über 60 Euro Nebenkosten monatlich, und jetzt soll F trotz gleichem Verbrauchs nur 35 Euro monatlich rückwirkend zahlen. A und B sind damit gar nicht einverstanden und fordern eine Erhöhung seitens der F. Diese aber erwidert, man solle froh sein, dass überhaupt was bezahlt wird, entweder man nehme das Angebot an und es wird gar nichts bezahlt. A und B wissen nun nicht, welche Rechte sie haben. Schließlich besteht kein Untermietvertrag mit der F, sie haben sie schlicht stets geduldet. Der Vermieter weiß ebenso wenig von F. Können A und B eine höhere Zahlung verlangen, wenn ja, auf welche §§ stützt sich dies? Könnte F tatsächlich eine komplette Zahlung im Nachhinein verweigern, sofern A und B das erpresserische Angebot "35 Euro oder gar nichts" nicht annehmen würden? Was sagt Ihr? MfG Haile |
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| AW: Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? Schuldrechtlich bestehen zwischen den A, B und C einerseit und F andererseits keine Rechtsbezieungen. Solche bestehen nur gegenüber F. Zwischen diesen Personen besteht eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechtes, deren Gründung eine besondere Form nicht voraussetzt. Ihr Zweck besteht darin, eine wirtschaftlich tragfähige Wohnweise in einem gewünschten sozialen Umfeld zu ermöglichen. Deshalb sollte die Frage näherbeleuchtet werden, ob nicht auch F Gesellschafterin geworden ist. Dies kommt in Betracht, wenn mangels entgegenstehender Abreden die F als Dauerbewohnerin anzusehen ist und der Status einer Besucherin ausgeschlossen werden kann. Sollte dies nicht in Frage kommen, wäre C mit höheren Anteilen an den gemeinsamen Aufwendungen zu beteiligen.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? Guten Morgen, F war und ist nun nunmehr monatelang permanent in der WG zu finden. F ist einfach geradezu ein Mitglied, wenn auch ungewolltes, der WG geworden. Es geht also weit über den Status eines Besuchers hinaus, da F ja sogar öfter da sind als A und B, die im gegensatz zur F noch anderen Verpflichtungen (z.B. Studium) nachgehen. Sogar wenn der C mal bei seinen Eltern ist, haust die F weiterhin im Zimmer des C. Sie bekommt in diesen Fällen den Schlüssel zur Wohnung. Eine GbR zwischen A, B und C macht Sinn, wird ja nicht zuletzt auch durch einen gültigen Mietsvertrag ausgedrückt. Fraglich ist aber nun, ob man aus dem Status der Dauerbewohnerin ohne Weiteres dann quasi doch Verpflichtungen ableiten könnte und wenn ja, woraus? Sollte man nur höhere Kostendeckung durch C verlangen können, wäre es hier ebenso interessant, woraus sich dies ergibt? Vielen Dank aber zunächst für die schnelle Antwort. MfG Haile |
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| AW: Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? Zitat:
A - 1/4 B - 1/4 C - 2/4
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? Hallo, das Problem ist, dass die Nebenkosten für die ganze Wohneinheit abgerechnet werden, nicht also personenbezogen. |
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| AW: Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? Zitat:
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| AW: Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? Richtig. Die Endabrechnung kommt als Gesamtposten für die ganze Wohneinheit, unter sich zerteilen die Bewohner die Summe jedoch. Die monatlichen Nebenkosten aus dem Mietvertrag werden gedrittelt, die Nebenkostenabrechnung soll ebenso durch drei gerechnet werden. Jetzt fordern A und B jedoch, dass die Nebenkostenabrechnung sowie die monatlichen Nebenkosten aus Mietvertrag geviertelt werden. F willigt auch ein, etwas zu den monatlichen Kosten und zur Endabrechnung hinzuzusteuern. Allerdings herrscht Uneinigkeit über die Höhe der Summe, die von F bezahlt werden sollte. F hat noch nie etwas bezahlt, soll die fehlenden Monate rückwirkend bezahlen, dies wird ebenso akzeptiert. Beispiel mit leichten Zahlen: monatliche Nebenkosten als Pauschale vorzuleisten gesamt: 30 Euro monatliche Nebenkosten pro Mieter (A, B, C) somit: 10 Euro Höhe der Nebenkostenendabrechnung: 100 Euro Anzahl der Monate (von Januar - April): 4 A und B wollen nun erreichen, dass F oder eben C für F genau die gleiche Summe bezahlt wie alle Mieter. Also 10 Euro pro Monat. Mal den 4 ausstehenden Monaten wäre dies eine Gesamthöhe von 40 Euro. 100 Euro -40 Euro von F = 60 Euro 60 Euro : 4 (Verbraucher) = 12,50 Euro == A, B und C bezahlen 12,50 Euro an den Vermieter F müsste 52,50 Euro bezahlen, da sie ja noch nie etwas bezahlte. Nun ist es aber so, dass F nicht einsieht, wie ein voller Mieter zu zahlen mit der Begründung, sie stehe nicht im Mietsvertrag. Sie will maximal 5 Euro pro Monat zuzahlen, obwohl sie ein gleicher Verbraucher ist. Daraus ergibt sich: 4 Monate x 5 Euro der F = 20 Euro 100 Euro Nebenkostenendabrechnung - 20 Euro der F = 80 Euro noch ausstehend 80 Euro : 4 Verbraucher = 20 Euro == A, B, C bezahlen demnach 20 Euro an den Vermieter, F bezahlt insgesamt 40 Euro. Damit sind A und B nicht einverstanden, da sie ja den Verbrauch von F mitfinanzieren müssten. C steht auf Seite der F. In Wirklichkeit müsste man sich, um sich der Lage bewusst zu werden, ganz andere Summen vorstellen. A und B suchen nun nach Wegen, um F oder auch C für F dazu zu bringen, die volle Höhe der Nebenkosten mitzutragen. F wohnte diese vollen 4 MOnate dort. |
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| AW: Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? Die Mieter der WG haben eine Vereinbarung getroffen, hier nach Personenschlüssel abzurechnen. Nimmt ein WG-ler eine weiter Person auf, so ist der Vrteilerschlüssel eben, wie bereits oben angeführt zu ändern. Sollte C sich weiterhin uneinsichtig zeigen und sich weigern, wird ggf. nichts anderes übrig bleiben als eine prozessuale Klärung herbeizuführen. Nebenbei könnte man natürlich auch dem Vermieter einen Tipp geben
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| AW: Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Damit ist F gem. § 706 I BGB den anderen Gesellschaftern schuldig, ein Viertel an der Gesellschaft beizutragen.
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? Zitat:
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