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Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?

Dies ist eine Diskussion zu Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 23:54
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Exclamation Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?


Hallo, alle miteinander,

Wie verhält es sich in diesem Fall?

Das Ehepaar Z. würde eine 3-Zi.-Whg. im EG mit Nebenräumen suchen. Nach einiger Zeit fände sich eine entsprechende Annonce in der Ztg., ohne weitere Angabe auf Nebenräume (das Ehepaar hätte vorher eine größere Whg. bewohnt und so natürlich auch noch einige Dinge zum Unterstellen). Da Frau Z. zu 100 % schwerbehindert, Beatmungspatientin, pflegebedürftig und auf den Rollator bzw. schlechten Tagen auf den Rollstuhl angewiesen und gerade gesundheitlich angeschlagen wäre, führe ihr Ehemann alleine zur Besichtigung. Die Whg. wäre recht klein, Nebenräume gäbe es keine – doch sie hätte auch Vorteile – wie einen schönen Außensitz.
Der Vermieter gäbe die Whg. dem Ehepaar, vorausgesetzt sie würden wenige Stunden später zusagen. Der Weg nach Hause wäre recht weit und es bliebe dem Ehepaar. nach Rückkehr von Herrn Z., keine halbe Std. Zeit das Ganze ausreichend zu besprechen, geschweige denn eine Nacht zu überschlafen. Nach anfänglichem Zögern würde die Ehefrau zustimmen und der Ehemann riefe den VM an und sagte die Anmietung zu.


Den Mietvertrag würde das Ehepaar eine Woche später per Post erhalten. Am 13. Tag nach Erstbesichtigung und Genesung der Ehefrau führen sie gemeinsam nochmals zu dem Haus. Der VM wäre anwesend und am Renovieren. Den Rollator müßte der Ehemann zusammenklappen (rechtwinklig abknickender, sehr schmaler Windfang) damit dieser in die Whg. bzw. aus der Whg. genommen werden könnte, d.h. an schlechten Tagen könnte die Ehefrau nicht aus dem Haus, da sie nicht sitzend hinausgeschoben werden könnte.
Die Farbdämpfe wären stark und nach kurzem Rundgang würde Frau Z. wieder die Whg. verlassen wollen, da sie kaum atmen könnte - trotz mobilem Sauerstoffgerät. Der Ehemann schlösse sich ihr an und sie würden zurückfahren. Bei genauer Besprechung wäre jetzt offensichtlich, daß der Flur in der Whg. zu klein wäre, um dauerhaft Rollator und Rollstuhl dort abzustellen, ebenso wäre es problematisch die wichtigsten Möbel, notwendige Hilfsmittel und Pflegebett und den Tisch mit den Pflegemitteln und dem Beatmungsgerät in diese Whg. zu bringen und noch genug Bewegungsfreiheit mit den Fortbewegungsgeräten zu gewährleisten. Frau Z. wäre nach dem sie die Whg. gesehen hätte nicht mehr bereit in diese Whg. zu ziehen und das Ehepaar nähme Abstand von dieser und Herr Z. riefe am nächsten Abend den VM an. Sie hätten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, denn die Whg. wäre in mancher Hinsicht dennoch reizvoll, doch für die erschwerte Lebenssituation des Ehepaares nicht geeignet.


Der VM wäre vollständig verständnislos und würde ankündigen seinen Anwalt einzuschalten.


Müßte in so einem Fall das Ehepaar mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – zumal der Mietvertrag noch nicht unterzeichnet wäre? Gibt es eine Rücktrittsfrist von solch einer mündlichen Zusage, die ja beide Ehepartner betrifft und die Ehefrau die Whg. bei dieser mündl. Zusage noch nicht gesehen hatte?


Vielen Dank im Voraus für Eure Meinung!

Gute Nacht wünscht
Gharibs Traum
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 01:28
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AW: Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?

Die Schrift - lila, kursiv(?) - ist ganz schlecht zu lesen. Bitte ändern!

Die Antwort ist zum Glück ganz einfach:
Solange kein Mietvertrag unterschrieben ist kann der Mieter in diesem Beispiel jederzeit ohne weitere Folgen zurücktreten.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 06:00
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AW: Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?

Guten Morgen,

das wäre für das Ehepaar ja ein großes Glück! Denn der Vermieter hätte dem Ehemann Z. mehrfach gesagt, daß ständig andere Interessenten auf der Matte stünden und er die Whg. bereits mehrfach hätte vermieten können. Die Erstbesichtigung hätte 8 Wochen vor Mietvertragsbeginn stattgefunden, die Zweitbesichtigung also 6 Wochen zuvor - und so dürfte es problemlos möglich sein, andere Mieter zu finden - auch ohne neue Annonce. Irgendwelche anderen Unkosten wären dem VM ja nicht entstanden.
Ich war etwas unsicher, da man mir sagte, es gäbe auch den mündlichen Mietvertrag - obwohl ich auch der Meinung war, dies bedürfe der Schriftform!

Vielen Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 08:18
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AW: Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?

Es gibt auch mündliche Mietverträge!
(nur die Kündigung muss bei Wohnraum schriftlich erfolgen)

Hier liegt aber ein schriftlicher Vertragsentwurf auf dem Tisch, da kommt kein mündlicher Vertrag infrage.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 08:45
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AW: Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?

Dann schützt hier der vorliegende, vom VM unterschriebene Vertrag vor weiteren Folgen? Im Beispiel ist es ja so, daß nicht wegen Sprunghaftigkeit die Zusage entzogen wurde.
Vielen Dank für diese Erläuterung!

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  #6 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 10:33
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AW: Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?

Der Mieter hätte sich in diesem Fall nicht einmal beschweren können, wenn er zwei Wochen nach der Zusendung des Mietvertrages bei der Besichtigung festgestellt hätte, dass die Wohnung anderweitig vermietet wurde.

Der Umstand, dass der Mietvertrag nicht unverzüglich vom Mieter unterschrieben wurde und an den Vermieter zurückgeschickt wurde, darf der Vermieter bereits als Verzicht des Mieters auf die Wohnung werten.

Sollte dem Vermieter jedoch der Nachweis gelingen, dass er aufgrund des Verhaltens des Mieters einem anderen Intressenten abgesagt hat und gleichzeitig bis zum geplanten Mietbeginn nicht in der Lage ist, einen neuen Meiter zu finden, so kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 11:45
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AW: Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?

Leider ist es so einfach nicht!
Für den Abschluss eines Mietvertrages ist das Einhalten eines Schriftformerfordernisses nicht erforderlich. Demnach kann ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden. Hiefür ist jedoch erforderlich, dass sich die Beteiligten über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben (Vertragsparteien, Vertragslaufzeit, Mietobjekt, Höhe der Miete).
Es könnten durchaus Schadensersatzansprüche des Vermieters entstehen.
Sollte es hiernach tatsächlich so sein, dass bereits mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde, so kann sich der Mieter hiervon nur noch durch Kündigung lösen. Ein Rücktritt ist in diesem Zusammenhang nicht möglich.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #8 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 12:03
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AW: Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?

ein mündlicher vertrag kommt aber dann nicht zustanden, wenn direkt bei der mündlichen verhandlung noch dazu gesagt wird, dass man es noch schriftlich mache mit den ganzen einzelheiten.

bei einem schriftlichen mietvertrag ist davon auszugehen, dass da sehr viel mehr drin steht, als mündlich bereits besporchen wurde. so dass die schriftform in dem fall nicht als rein deklaratorische sache anzusehen ist, sondern vielmehr weitreichendere und speziellere regelungen enthalten soll, als mündlich überhaupt besprochen wäre.

daher ist die mündliche zusage nicht bindend. und damit kam kein vertrag zustande.

der vermieter könnte allerdings schadenersatzansprüche aus einem vorverfraglichen-verhältnis geltend machen, da ja hier nicht aufgrund des inhalts des schriftlichen mietvertrags abgesprungen wurde, sondern aus gründen, die vorher schon mündlich "abgeseegnet" wurden.
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  #9 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 16:55
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AW: Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?

Da gibt es doch wesentlich mehr zu beleuchten, als gedacht...


Hm, und wenn es sich mit dem Mietvertrag so verhielte, daß da wesentlich weniger drin stünde als mündlich besprochen - wie z.B. erlaubte Tierhaltung (sagen wir mal drei Hunde), die Nebenkosten nicht aufgeführt wären (nur als Pauschale) - überhaupt das Thema Nebenkosten nicht näher erläutert wurde?

Und kann von der Ehefrau, die sich ja mündlich selbst nicht (auch nicht tel.) geäußert hätte, also vor Besichtigung der Whg., die Unterschrift erwartet werden?
Ist es grundsätzlich nicht sogar unfair, sofort ohne angemessene Bedenkzeit, eine verbindliche Zusage zu erwarten?
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  #10 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 22:28
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AW: Mündliche Zusage bei Anmietung einer Wohnung bindend?

wurde während der vertragsverhandlungen überhaupt darüber gesprochen, dass es einen schriftlichen mietvertrag geben soll?

grundsätzlcih ist es auch möglich mietverträge mündlich zu schließen. und die sind dann genauso bindend wie schriftliche. mündliche mietverträge sind für die mieter meist sehr viel günstiger als schriftliche (weil das ganze "kleingedruckte" wegfällt, renovierungsklauseln oder kleinreparaturklauseln - all das stände auch in diesem mietvertrag nicht drin?)...

das unglück bei mündlichen verträgen ist, dass sie schwer beweisbar sind. daher wird allgemein die schriftform bevorzugt.

Zitat:
Und kann von der Ehefrau, die sich ja mündlich selbst nicht (auch nicht tel.) geäußert hätte, also vor Besichtigung der Whg., die Unterschrift erwartet werden?
eine unterschrift kann von niemandem verlangt werden, weder von herrn noch von frau.

Zitat:
Ist es grundsätzlich nicht sogar unfair, sofort ohne angemessene Bedenkzeit, eine verbindliche Zusage zu erwarten?
das mag wohl "unfair" sein, das ändert aber nichts.

es muss geklärt werden, ob der mündliche vertrag bereits beidseitig bindend hat sein sollen. wäre es so, dann wäre der schriftliche vertrag überflüssig.
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