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Mündliche Absprachen bei Wohnungsbesichtigung

Dies ist eine Diskussion zu Mündliche Absprachen bei Wohnungsbesichtigung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 02.11.2007, 19:58
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Mündliche Absprachen bei Wohnungsbesichtigung

Hallo!

Hausverwalter H arbeitet im Auftrag von Vermieter V. H besichtigt im August mit den potentiellen Mietern M die Wohnung von V. M bekunden Interesse an der Wohnung, bemängeln jedoch den fleckigen und unansehnlichen Teppichboden (sie machen auch Fotos von der Wohnung und dem Bodenbelag). H bestätigt Ihnen auf Nachfrage, dass natürlich bis zum Einzug (im November) in den 4 Wohnräumen und dem Flur Laminat gelegt werden würde.

M unterschreiben daraufhin den Mietvertrag mit H. M kündigt seine alte Wohnung und beauftragt ein Umzugsunternehmen für Mitte November mit dem Umzug.

Zu Beginn des Mietzeitraumes Anfang November findet die Schlüsselübergabe und Wohnungsübergabe statt und M stellen fest, dass immer noch der alte Teppichboden in der Wohnung liegt. Sie erkundigen sich bei H, warum dies so sei. H fragt zurück, ob seine Mitarbeiter M nicht darüber informiert hätten, dass kein Laminat verlegt wird.
M verneint, er hat im September und Oktober keinen Kontakt zum Büro von H gehabt, da der Vertrag schriftlich fixiert und alles Nötige besprochen wurde. Lediglich über die Farbe des Laminats wolle man sich noch verständigen, jedoch erfolgte keinerlei Kontaktaufnahme durch das Büro des H.

H verspricht, den V zu kontaktieren und die Sache zu klären. M erklären sich sogar bereit, das Laminat gegen das Erlassen der Miete für einen zu vereinbarenden Zeitraum selbst zu verlegen (100 m², dies bedeutet einen immensen Zeitaufwand), V müsse dabei aber die Kosten für das Material und den Transport des Materials tragen, da dies einen zu großen finanziellen Aufwand (neben Umzug und Kautionshinterlegung) für M bedeute.

H hält M seitdem trotz mehrerer Nachfragen hin und erklärt, er versuche den V zu erreichen und das Problem mit ihm zu besprechen. M drängen auf einer Klärung des Problems, da der Umzug in zwei Wochen stattfinden muss.

Welche Möglichkeiten haben M, um die Kostenübernahme für das Material durch den Vermieter durchzusetzen? Vereinbart war, dass das Laminat durch V vor Beginn des Mietverhältnisses gelegt werden würde (Zeugen hierfür sind die Mieter). Mit dem Teppichboden hätten M die Wohnung nicht gemietet, da sie Hausstaubmilbenallergiker sind. Sie müssen jedoch bis Ende des Monats aus ihrer alten Wohnung ausziehen, da es hier schon Nachmieter gibt. Eine andere adäquate Wohnung zu finden, gestaltet sich recht schwierig. M haben immernoch starkes Interesse, die Wohnung zu mieten. Sollen M erstmal einziehen (bzw. den Umzug weiterhin organisieren)? Die Wohnung ist mit dem vorhandenen Teppichboden nicht bewohnbar (schon garnicht mit einem Baby/Kleinkind).

Für eine Antwort wäre ich dankbar.
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Alt 02.11.2007, 23:06
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AW: Mündliche Absprachen bei Wohnungsbesichtigung

Sind die Vereinbarungen über den Bodenbelag beweisbar, sollte M die Wohnung unter ausdrücklichem Vorbehalt der Mietzinskürzung annehmen ( § 536b BGB ), da ansonsten sich eine Zwangsmaßnahme im Nachhinein als unmöglich erweisen könnte.
Zitat:
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
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Alt 03.11.2007, 12:00
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AW: Mündliche Absprachen bei Wohnungsbesichtigung

Grundsätzlich und immer kann man nur dazu raten eine Wohnung in dem Zustand zu mieten, wie man sie auch wünscht. Das bedeutet eine Wohnung mieten, die auch mit Laminat ausgelegt ist und nicht auf Änderung hoffen, was im Nachhinein nur Probleme mit sich bringen kann. Snibchi hat bereits die richtige Antwort gegeben und ich bezweifle, dass man den VM zwingen kann die ganze Wohnung mit Laminat auszulegen, bzw. Geldforderungen für Selbstaufwand stellen kann.
Allergiker bedenken sehr oft auch nicht, dass Laminat sehr schadstoffbelastend sein kann, da reines Chemieprodukt. Hier sind Teppichböden oft gesünder.
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Alt 03.11.2007, 13:46
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AW: Mündliche Absprachen bei Wohnungsbesichtigung

Genügen zum Beweis der Vereinbarungen die Zeugenaussagen der M (zwei Personen)?

Bei einer Hausstaubmilbenallergie ist die Verwendung von Laminat besser als Teppich, auch wenn die Staubbelastung der Raumluft bei Laminat durch aufgewirbelten Staub höher ist. Allergieauslösend ist jedoch nicht der Staub, sondern der darin enthaltene Milbenkot. Dieser hat ein schlechtes Schwebeverhalten, sodass die Raumluft nur gering damit belastet wird. Massiv mit Milbenkot belastet sind hingegen Teppiche und Matratzen (M verwendet bei Matratzen spezielle Allergikerüberzüge).

V müsste auf jeden Fall den Bodenbelag auswechseln, da dieser stark abgenutzt ist und in auch jedem Zimmer zahlreiche Flecken aufweist. Mit dem vorhandenen Teppichboden wird die Wohnung sicherlich nicht vermietet. Somit müsste V bei weiterem Leerstand mit zusätzlichen Mietausfällen rechnen.
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Alt 03.11.2007, 17:18
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AW: Mündliche Absprachen bei Wohnungsbesichtigung

Anehei schrieb:
"Genügen zum Beweis der Vereinbarungen die Zeugenaussagen der M (zwei Personen)?"

Das lässt sich nicht eindeutig beantworten, da jedes Gericht nach dem Einzelfall und evtl. anders entscheiden würde. Da es sich um die zwei Personen der Mietpartei handelt (Ehepaar, Paar etc.) gilt die Zeugenaussage i.d.R. nicht besonders viel. Das bedeutet, dass ohne schriftliche Zusicherung in der Hand hier kaum zu raten wäre einen Rechtsstreit zu beginnen und das Mieter-Vermieterverhältnis von Anfang an zu belasten.

Anehei schrieb:
" Dieser hat ein schlechtes Schwebeverhalten, sodass die Raumluft nur gering damit belastet wird."

Und das hat der Milbenkot beim Teppich nicht? ;-)
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