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mündl Mietvertrag /ausserord. Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu mündl Mietvertrag /ausserord. Kündigung innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2006, 09:04
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Question mündl Mietvertrag /ausserord. Kündigung

Nun bei unserem Anliegen handelt es sich um eine Hausverwaltung, die vom Eigentümer ein Büro, sowie eune Wohnung ohne schriftl Mietvertrag ( ich denke es gilt dann das HGB?! mündl. = schriftl. Verträge) zu Verfügung gestellt bekommen hat. Bei diesem Mietobjekt handelte es sich um ein vormals leerstehendes 10 Familien-Haus mit Büro . Nun hat diese Wohungsverwaltung im Januar 2006 alles komplett Büro und Wohung für ca. 10000 € renorieren lassen. Dass heisst Wohnung des Verwalters und Büro des Verwalters. Ein Mietzins sollte aufgrund der Verwaltertätigkeit nicht fällig werden,das grsamte Haus wurde auf Bitten des Eigentümers als 1,-/m2 € selbstrenovierungswohnung vermietet, lediglich Nebenkosten sollten in voller Höhe von 2,00 €/m2 gezahlt werden. Der Verwaltervertrag wurde gekündigt, wegen nicht einhalten von Provisionszahlungen des Eigentümers.
Nun hat sch die Hausverwaltung mit dem Eigentümer letzte Woche überworfen und dieser fordert nun den Auszug innerhalb von 3 Wochen, sowie das Zutrittsrecht zu den Mieträumen, die das Verwaltungsunternehmen ihm aufgrund von Drohungen untersagt hat.
1. Wie sieht das in dem Falle mit Renovierungsansprüchen aus ?
2. lässt sich eine Kündigung überhaupt durchsetzen ?
(Es würde wie alle anderen Mieter auch 1,- € gezahlt nach Abzug der Forderungen gegen den Eigentümer)
3. Wie sieht das mit der Kündigungszeit aus ?
4. Ist das nicht die Absicht der "kostenlosen betrügerischen Renovierung" gegeben ?
5. Was ist nun mit dem fehlenden Mietvertrag, der bei Ihm seit Januar 2006 liegt. und den der Vermieter bis dato nicht zurück gesendet hat. ?
Danke im Voraus
Dr. Jörg Schlottmann
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2006, 10:07
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Registriert seit: Jun 2005
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AW: mündl Mietvertrag /ausserord. Kündigung

Zitat:
Zitat von Schlottmann
1. Wie sieht das in dem Falle mit Renovierungsansprüchen aus ?
Wenn diese Ansprüche im Vertrag geregelt wurden, ist so zu verfahren, andernfalls nicht.

Zitat:
Zitat von Schlottmann
2. lässt sich eine Kündigung überhaupt durchsetzen ?
(Es würde wie alle anderen Mieter auch 1,- € gezahlt nach Abzug der Forderungen gegen den Eigentümer)
3. Wie sieht das mit der Kündigungszeit aus ?
Nicht innerhalb von 3 Wochen. Es gibt eine gesetzliche Kündigungsfrist und daran wird sich gehalten. Der Kündigung würde ich auf jeden Fall widersprechen.

Zitat:
Zitat von Schlottmann
4. Ist das nicht die Absicht der "kostenlosen betrügerischen Renovierung" gegeben ?
Hat der Eigentümer diese Renovierung angeordnet? Wer in seiner Mietwohnung selber etwas verbessern will, ohne entsprechende Vereinbarungen mit dem Vermieter zu treffen, baut auf Sand. Ein Mietobjekt ist grundsätzlich (abzüglich normalen Gebrauchsspuren) so zurück zu geben, wie man diese bezogen hat.

Zitat:
Zitat von Schlottmann
5. Was ist nun mit dem fehlenden Mietvertrag, der bei Ihm seit Januar 2006 liegt. und den der Vermieter bis dato nicht zurück gesendet hat. ?
Es gibt einen Mietvertrag - wenn auch nur mündlich. Wenn der Mietvertrag jedoch verschriftet wurde und unterschrieben ist, hat der Vermieter diesen auch zu übergeben.

Eine Ausserordentliche Kündigung bedarf den Grundsatz, dass eine Fortführung für den Kündigenden nicht zumutbar ist.
__________________
Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Beitrag ist eine Rechtsberatung.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2006, 10:31
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RE AW: mündl Mietvertrag /ausserord. Kündigung

vielen herzlichen Dank, für Ihre Ausführungen .
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