Dies ist eine Diskussion zu mündl Mietvertrag /ausserord. Kündigung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nun hat sch die Hausverwaltung mit dem Eigentümer letzte Woche überworfen und dieser fordert nun den Auszug innerhalb von 3 Wochen, sowie das Zutrittsrecht zu den Mieträumen, die das Verwaltungsunternehmen ihm aufgrund von Drohungen untersagt hat. 1. Wie sieht das in dem Falle mit Renovierungsansprüchen aus ? 2. lässt sich eine Kündigung überhaupt durchsetzen ? (Es würde wie alle anderen Mieter auch 1,- € gezahlt nach Abzug der Forderungen gegen den Eigentümer) 3. Wie sieht das mit der Kündigungszeit aus ? 4. Ist das nicht die Absicht der "kostenlosen betrügerischen Renovierung" gegeben ? 5. Was ist nun mit dem fehlenden Mietvertrag, der bei Ihm seit Januar 2006 liegt. und den der Vermieter bis dato nicht zurück gesendet hat. ? Danke im Voraus Dr. Jörg Schlottmann |
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| AW: mündl Mietvertrag /ausserord. Kündigung Zitat:
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Eine Ausserordentliche Kündigung bedarf den Grundsatz, dass eine Fortführung für den Kündigenden nicht zumutbar ist.
__________________ Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Beitrag ist eine Rechtsberatung. |
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