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Mülltonne versteckt

Dies ist eine Diskussion zu Mülltonne versteckt innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2008, 13:13
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Mülltonne versteckt

Hallo,

mal angenommen Familie U (4Personen) wohnte in einem Mietshaus mit 5 Wohnungen. Davon 3 Wohnungen mit jeweils einer Einzelperson, Famile U und eine Wohnung die an "Feriengäste" (mal 3, mal 7 Personen) vermietet wird. Der Hausmüll wird nicht getrennt. Es stehen für die Bewohner (eigentlich 7) seit Monaten bis zu 14 Personen, 2 120 L Mülltonnen zur Verfügung.
Leerung Dienstags - Samstags voll. Schon ärgerlich, aber dann wurde eben gesammelt.

Seit dem Tag des Auszugs von Familie U Anfang Dezember (das Mietverhältnis besteht noch bis zur Wohnungsabnahme 31.1.08) hat der Vermieter eine der Mülltonne in einem nur ihm zugänglichen Raum
"versteckt".
Familie U hatte somit keine Möglichkeit ihren durch den Umzug angefallenden Müll (was bei 2 Tonnen über 1,5 Monate in denen ja noch Miete bezahlt wird und durch die Nebenkosten auch noch Müllgebühren entrichtet werden) zu entsorgen.
Kann Familie U. für diese 1,5 Monate die Müllgebühren zurückfordern?


emma
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2008, 13:39
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AW: Mülltonne versteckt

Familie U kann die Wiederaufstellung der Mülltonne fordern, wenn das Mietverhältnis noch besteht. Ansonsten darf der letzte Monat bei der nächsten Nebenkostenabrechnung nicht mehr berechnet werden. Dies wäre dem Vermieter so mitzuteilen.
Normalerweise zahlen Mieter bis zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt Kosten bei der alten Adresse.
Das sollte bedacht werden. Wird der Mieter noch bei der alten Adresse noch berechnet, so steht ihm selbstverständlich auch noch eine Mülltonne zu. Datum der Ummeldung wäre hier also auch ein Kriterium.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2008, 13:47
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AW: Mülltonne versteckt

Hallo,

Familie U ist seit Miete Dezember umgemeldet.
Wäre die Argumentation nun: für 1,5 Monate möchte Familie U die Müllgebühren zurück, weil sie dort nicht mehr gemeldet ist?

emma
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2008, 14:01
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AW: Mülltonne versteckt

Müllgebühren "zurück" kann man ja erst fordern, wenn sie berechnet wurden. Demnach erst nach der Nebenkostenabrechnung, wenn noch nicht erfolgt. Dem Vermieter kann man aber schon mitteilen, dass man von einer Erstattung ausgeht, da man keine Tonnen mehr zur Verfügung hatte. Denke hier kann man sich einigen.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.01.2008, 14:18
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AW: Mülltonne versteckt

Hallo,

angenommen es gäbe eine Nebenkostenabrechnung, mit welcher Argumentation sollte Familie U die Müllgebühren für den halben Dezember und den ganzen Januar "zurückfordern"?

- es stand keine Mülltonne mehr zur Verfügung

oder

- Familie U ist seit Mitte Dezember umgemeldet


emma
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  #6 (permalink)  
Alt 22.01.2008, 17:38
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AW: Mülltonne versteckt

Mit beidem kann man argumentieren. Da kann man aber auch selbst drauf kommen ;-)
Der Mieter darf in die Belege des Vermieters für die NK-Abrechnung Einsicht nehmen. Er kann sich die Abfallrechnung zeigen lassen und daran sieht er schwarz auf weiß was dem ausziehenden Mieter berechnet wurde.
Das würde ich als erstes tun, bevor ich mich schriftlich beschwere.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.01.2008, 19:23
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AW: Mülltonne versteckt

Hallo,

besten Dank für die Infos.
Beschweren wird sich doch hoffentlich niemand müssen


Emma
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  #8 (permalink)  
Alt 22.01.2008, 19:36
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AW: Mülltonne versteckt

Nun, ich bezweifle, dass Umzugsmüll in die Haustonne gehört

Also der Farbeimer der Renovierung usw usw
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