Dies ist eine Diskussion zu Müllgebühren innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Müllgebühren Hallo, die Frage kann man nicht pauschal beantworten, weil das unterschiedlich geregelt sein kann. Wenn der Vermieter auch nach Abmeldung des Mieters noch eine Rechnung für diesen bekommt, dann ist diese auch noch vom Mieter zu bezahlen. Der Vermieter kann aber auch in dem Fall nachweisen, dass er diese Kosten hatte. Ich würde aber ehr erwarten, dem Vermieter wird nach Abmeldung eines Mieters eine neue Rechnung erstellt, die den fehlenden Mieter berücksichtigt, dann sind dem Vermieter keine Kosten enstanden und dann muss der Mieter natürlich auch keine bezahlen, auch dann nicht, wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen war und der Mieter in der Zeit noch Müll "produziert" hat, z.B. durch Renovierungsarbeiten. Als Ex-Mieter würde ich diese Kosten erst übernehmen, wenn ich sie vom Vermieter nachgewiesen bekommen habe. Alle Angaben ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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| AW: Müllgebühren Hallo Huutsch, wenn der Mieter 2,5 Jahre eine Wohnung gemietet hat (angeblich nur als Büro genutzt) und sich dann weigert, für diesen Zeitraum die Müllgebühren zu zahlen, weil: 1. die Räume nur als Büro genutzt wurden und er den Müll nicht dort entsorgt hat, 2. er nicht dort gemeldet war und die Stadt angeblich nach gemeldeter Person abrechnet. wie verhält es sich in so einem Fall? Danke im Voraus Gruß Lorna |
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| AW: Müllgebühren Hallo, es bleibt so, wie ich geschrieben habe, wenn der Vermieter für diese Wohnung eine Müllgebühr bezahlt hat, dann muss der Mieter diese auch dem Vermieter bezahlen, egal, ob da Müll enstanden ist oder nicht. In dem Fall kann es sein, dass der Vermieter diese Wohnung als belegt der Stadt gemeldet hat und diese daraufhin auch eine Rechnung für diese Wohnung erstellt hat, auch wenn niemand seinen Wohnsitz auf diese Wohnung angemeldet hat. Wenn der Mieter das Büro auch noch gewerblich genutzt hat, dann sollte er sich nicht zu laut beschweren, denn Gewerbebetriebe zahlen meist höhere Müllgebühren, und auch da ist es unerheblich ob sie überhaupt Müll verursachen ... Nach wie vor, der Mieter sollte im Zuge seiner Nebenkostenabrechnung auch einen Nachweis für die entstanden Müllgebühren verlangen (er hat ein Recht auf die Einsicht der entsprechenden Unterlagen) und wenn diese entstanden sind, dann sind sie auch zu bezahlen. Nach wie vor, ohne Gewähr, Gruß Huutsch |
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