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Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?

Dies ist eine Diskussion zu Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2007, 15:56
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Angry Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?

Hallo zusammen,

angenommen in einem Mehrfamilienhaus ist in den Kellergängen von irgendeinem Mieter Sperrmüll abgestellt worden. Der Vermieter hat nun Schilder an diese Gegenständen ( alter Elektroherd + Fahrräder ) befestigt und bittet um Beseitigung bis zum xxx. Sofern die Gegenstände bis dahin nicht entfernt sind, will er diese auf Kosten der Hausgemeinschaft entsorgen lassen.
Darf er das ?

Mit freundlichem Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2007, 19:46
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AW: Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?

Dieser Posten wird sicherlich in der jährlichen Nebenkostenabrechnung unter Müll-und Entsorgungskosten auftauchen.
Wer will bestreiten, dass derlei Kosten nicht angefallen sind????

Lg.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2007, 20:51
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AW: Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?

Nach § 2 BetrKV Ziffer 8 ist die Müllentsorgung ein Posten welcher als Betriebskosten umgelegt werden kann.
Damit darf er das also.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.05.2007, 15:50
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AW: Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?

Nur wenn in den Kosten für Abfallentsorgung auch der Sperrmüll enthalten ist (dies ist je nach Kommune verschieden), dürfen Kosten für Sperrmüll umgelegt werden. Dort wo Haushalte den Sperrmüll selbst bestellen müssen via Karte von den Kreisverwaltungen, dürfen Kosten für zurückgelassenen Sperrmüll nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Hier kann man sich bei der jeweiligen Kreisverwaltung, Amt für Abfallwirtschaft, erkundigen.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.05.2007, 16:55
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AW: Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?



Ps. andernorts gibt es keine dafür zuständige Kreisverwaltung, da Müllentsorgung ein Kommunaler Haushaltstitel ist!
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Alt 19.05.2007, 17:03
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AW: Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?

Nicht überall in Deutschland ist alles gleich und wird überall gleich und von gleicher Stelle berechnet.
Die Kosten für Abfallgebühren werden in unserem Kreis beispielsweise von der zuständigen Kreisverwaltung erhoben. Das Amt für Abfallwirtschaft hat bei der hiesigen Kreisverwaltung ihren Sitz und ist für Fragen und Probleme zuständig.
Die Gebühren werden von der Kreisverwaltung erhoben, die auch die Rechnungen verschickt.
Das z.B. die Stadt Bremen ihre Rechnungen evtl. selbst verschickt, die Kleinstadt Dillenburg im Lahn-Dill-Kreis aber nicht, sondern eben der Kreis, sollte man als Beispiel verstehen.
Was daran ist also zum Totlachen?
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  #7 (permalink)  
Alt 19.05.2007, 17:15
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AW: Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?

Weil trotzdem Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, werden können, dürfen, müssen,....

In diesem Falle müssten explizit, Sondermüllentsorgung, Sperrgut aus den Gemeinschaftsräumen ausgenommen worden sein.
Sodann entsorgt derlei der Hausmeister und schreibt mehr an Aufwand für Treppenhausreinigung, oder Gartenanlagen.......
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Alt 19.05.2007, 19:19
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AW: Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?

Vielen Dank für das Interesse an dem fiktiven Fall.
In der Tat ist es so, dass in dieser fiktiven Gemeinde die Entsorgung des Sperrmülls kostenlos ist.
Die Dienstleistung ( Transport zum Strassenrand ) sicherlich nicht.
Schönen Abend noch
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Alt 20.05.2007, 11:37
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AW: Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?

Das ist richtig. Ein Hauseigentümer darf daher nicht die Entsorgung des Sperrmülls eines Mieters auf die anderen Mieter umlegen. Er muß dies dem Sperrmüllverursacher in Rechnung stellen, wenn er vorher vergeblich versucht hat diesen anzumahnen.

@monaco: Sperrmüll bedeutet derjenige Müll welcher aufgrund seines Umfangs nicht in die von der Stadt/Kreis bereitgestellten Mülltonnen passt. Er muß daher getrennt entsorgt werden. Die Unternehmen die dies machen sind andere als die Müllentsorgungsunternehmen. Daher sind Sperrmüllgebühren i.d.R. nicht in den Abfallgebühren der Kreise/Städte enthalten.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 16:35
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AW: Müllentsorgung auf Kosten der Hausgemeinschaft ?

Zitat:
Sofern die Gegenstände bis dahin nicht entfernt sind, will er diese auf Kosten der Hausgemeinschaft entsorgen lassen.
Darf er das ?
NEIN! Er darf das auch nicht als Betriebskosten umlegen. Denn Betriebskosten sind nur solche Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Die Sperrmüllentsorgung ist aber keine Kostenposition, die LAUFEND entstehen würde, so dass diese Kosten auch nicht umlagefähig sind. Ansprüche bestehen nur gegen den Verursacher.
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