Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Dies ist eine Diskussion zu Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen... innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2005, 12:23
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 6
Keine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Hallo zusammen und ein frohers neues Jahr!

Über Weihnachten haben meine Freundin und ich entschlossen zusammenzuziehen. Ich wohne momentan noch in einer 3er WG (Mieter A,B,C). Wir treten gegnüber dem Vermieter als eine Mietpartei auf und haften dementsprechend gemeinsam.

Nun möchte ich ausziehen. Einen Nachmieter kann ich aus verschiedenen Gründen nicht suchen. Diese Gründe hängen mit der Zahlungsmoral von Mieter C zusammen. Niemand würde einziehen, wenn er davon erfährt. Was kann ich tun? Ich habe ein paar Sachen in Erfahrung gebracht, weiß allerdings nicht, inwiefern diese stimmen.

Einmal muß ich Mieter B und C die Gesellschaft kündigen. Dann lege ich die Kündigung der Gesellschaft der Kündigung des Mietvertags bei. Ist das so richtig und auch möglich?

Ich möchte am 1ten Mai umziehen. Reicht es also bis zum 15ten diesen Monats zu kündigen? Die Kundigungsfrist beträgt 3 Monate.

Mieter B ist die nächsten Monate verreist. Ist es rechtgültig, wenn ich ihm meine Kündigung der Gesellschaft per e-mail zukommen lasse? Was muß ich beachten?

Und was mir noch wichtig ist. Ist der Vermieter verpflichtet meinen Mietbewohnern Mieter B und C einen Nachmietvertag anzubieten. Schließlich möchte ja nur ich aus der WG ausziehen.

Hoffentlich weiß jemand Rat! Ich bin für jeden Tip dankbar!


mfG, Christian
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2005, 13:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Badener in Stuttgart
Beiträge: 1.346
98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)  
AW: Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Hallo Christian,

von welcher "Gesellschaft" ist hier die Rede? Haben A,B und C eine GBR gegründet mit einem Gesellschaftsvertrag, um die Wohnung anzumieten?

Haben nicht eher alle 3 den Mietvertrag unterschrieben?
Wenn dem so ist, dann kann ich das aus eigener Erfahrung (war aber nur eine 2-er WG) folgendes beisteuern:
- einer alleine kann den Mietvertrag nicht kündigen
- die verbleibenden Mieter müssen dem Ausscheiden aus dem Mietvertrag zustimmen
- der Ausziehende muss unbedingt aus dem Mietvertrag kommen, sonst haftet er weiter
- der Vermieter kann IMHO hier wenig tun

Ihr müsstet also eine Vereinbarung aufsetzen, dass A aus dem Mietvertrag ausscheidet und B und C diesen fortführen. Das dann mit dem Vermieter absprechen, da sollte aber normalerweise kein Problem auftauchen (es sei denn er macht sich Sorgen wegen der bekannten Zahlungsmoral von C).

Das bedeutet aber dass ohne die Zustimmung von B und C nichts gehen wird.

Soweit meine Meinung,
Grüße, wusel
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2005, 13:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 6
Keine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Vielen Dank erstmal für Deine Antwort Wusel!

Zitat:
Zitat von wusel
Hallo Christian,
von welcher "Gesellschaft" ist hier die Rede? Haben A,B und C eine GBR gegründet mit einem Gesellschaftsvertrag, um die Wohnung anzumieten?...Haben nicht eher alle 3 den Mietvertrag unterschrieben?
Wir haben alle 3 einen den Mietvertrag unterschrieben. Ich dachte allerdings immer, daß wir dadurch automatisch eine GBR sind. Wir müssen ja rechtlich irgendetwas sein!? Liege ich mit der Annahme falsch, daß wir eine GBR sind?

Ich hatte bis jetzt vor die GBR zu kündigen und diese Kündigung dann der Wohnungskündigung beizulegen.

Zitat:
Zitat von wusel
Wenn dem so ist, dann kann ich das aus eigener Erfahrung (war aber nur eine 2-er WG) folgendes beisteuern...Ihr müsstet also eine Vereinbarung aufsetzen, dass A aus dem Mietvertrag ausscheidet und B und C diesen fortführen...Das bedeutet aber dass ohne die Zustimmung von B und C nichts gehen wird.
Ich hoffe, daß dies an mir vorbeigehen wird. Mieter C wird sicherlich nicht freiwillig unterschreiben, da er selber die Bezahlung der Wohnung übernehmen müßte, da ja Mieter B im Ausland und nicht zu erreichen ist. Genauso wird es schwierig mit Mieter B in den nächsten Monaten eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen.

Wenn irgendjemand etwas hilfreiches bzw. informatives zu diesem Thema weiß, wäre ich sehr dankbar wenn ihr mir eure Meinung mitteilen würdet!


mfG, Christian
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2005, 20:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Badener in Stuttgart
Beiträge: 1.346
98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)  
AW: Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Nein, eine GBR entsteht durch einen GBR-Vertrag, darin muss dann insbesondere auch die Auflösung der GBR geregelt sein

Mit den gemeinsamen Unterschriften unter dem Mietvertrag hat der Vermieter erreicht und bezweckt, dass er drei Personen hat an die er sich halten kann wenn die Miete ausbleibt. Wie dies intern, durch mündliche oder schriftliche Absprache, geregelt ist, kann dem Vermieter dabei egal sein.
Kündigen können auch nur alle drei gemeinsam.

Deswegen wird es nicht unbedingt in Vermieter-Interesse sein, dass ein einzelner den Mietvertrag alleine weiterführt.

Theoretisch könntest Du einfach ausziehen und nichts ändern.
Wenn ich es richtig verstanden habe ist B wohl im Ausland "verschollen" und nicht erreichbar. Zahlt er auch keine Miete mehr?
Angenommen Du ziehst aus, stellst die Mietzahlungen ein, C findet das auch in Ordnung kommt aber mit der Miete in Verzug. Dann könnte der Vermieter bei B und Dir auf der Matte stehen und die Miete einfordern. B ist unerreichbar, also bist Du dran.

Bei mir war es damals so (ich war derjenige, der in der Wohnung blieb und der andere weigerte sich unverständlicherweise, ein Schreiben bezüglich seines Austrittes aus dem Mietvertrag zu unterschreiben) dass beide Mieter eine Erklärung unterschreiben mussten, wonach einer Austritt und der andere den Vertrag fortführen möchte.

Ich fürchte, Ihr werdet also ohne B nicht weiterkommen.

Ich hoffe, das klärt sich für Dich.

Grüße, wusel
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 04.01.2005, 08:19
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 6
Keine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Guten Morgen zusammen!

Nochmal danke Wusel!

B ist zwar mehr oder weniger verschollen, aber Miete zahlt er noch (Auslandssemester, nur e-mail, auf die er manchmal antwortet). Ich bin jetzt gestern zum Mieterschutzverein gegangen und habe mich dort angemeldet. Ich hoffe, daß das in der nächsten Zeit so einiges für mich erleichtern wird. Drückt mir mal die Daumen, daß sich alles zu Wohlgefallen auflöst.

mfG, Chris
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.01.2005, 12:55
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2004
Beiträge: 233
Keine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Hi Chris!

Ich kenne den Vertrag und die Absprachen nicht, aber deine Annahme einer (Innen-)GbR ist höchstwahrscheinlich korrekt. Das ist die Standardgestaltung. Und die nachteiligste, auf die man sich als Mieter einlassen kann. Du realisierst leider gerade alle Risiken, die in dieser Gestaltung liegen...

Die Rechtsprechung ist leider uneinheitlich, was eine einheitliche Antwort erschwert.

Ich empfehle die Gestaltung, dass du einmal gegenüber den anderen Mietern die Gesellschaft kündigst, und unter Beifügung dieser Kündigung den Mietvertrag ebenfalls kündigst. Das sichert in Bezug auf die uneinheitliche Rechtsprechung am Besten ab.

Wenn du Zugriff auf juristische Fachliteratur hast, lies zu dem Thema mal Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 540 BGB, Randnummer 17 ff und das gleiche Werk, vor § 535, Randnummer 150 und 261.

Und denke an die neue Nachhaftung in der GbR für Dauerschuldverhältnisse analog § 160 HGB: Haftung für alle 5 Jahre nach Austritt entstehenden Forderungen, gerechnet ab Kenntnis des Gläubigers vom Ausscheiden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.01.2005, 13:26
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 6
Keine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Vielen Dank auch Dir Hamurabi!

Ich habe jetzt bald einen Termin bei einem Anwalt des Mieterschutzvereins. Ich werde ihm auf jedenfall nochmal auf die Kündigung der GbR und der anschl. Kündigung des Mietverhältnisses ansprechen.

Das ich wohl in alle möglichen Fettnäpfchen getreten bin, die es unter diesen Umständen gibt, da bin ich mir mittlerweile sicher. Deine angegebenen Paragraphen können bestimmt auch hilfreich sein, danke! Ich habe leider selber keinen (mir bekannten) Zugang zu juristischer Fachliteratur.

Der Vermieter sagt jedenfalls, wir könnten nur alle gemeinsam kündigen. Aber ich glaube ihm nicht wirklich etwas, da er sich ja auch bestmöglich stellen möchte.

Das Problem an der ganzen Sache ist, daß ich nicht wirklich soviel Zeit habe mich um alles zu kümmern, da ich solangsam richtig in Klausurstress komme, und Mieter B ja nicht erreichbar ist. Da bin ich dankbar für jegliche Hilfe und das mich der Mieterschutzverein unterstüzen wird (sofern möglich).

Außerdem läuft es ja auch einigermaßen in unserer WG. Ich möchte halt nur zum nächst passenden Termin mit meiner Freundin zusammen ziehen.

Vielen Dank und wenn jemand noch etwas zum Thema weiß, dann schreibt mir bitte!


Freundliche Grüße, Christian
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 04.01.2005, 13:35
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2004
Beiträge: 233
Keine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Was die Fachliteratur angeht: Wenn du in einer Unistadt wohnst, kannst du in das Juristische Seminar (Bibliothek) gehen. Du klangst irgendwie nach Jurastudent. Aber bei dem engen zeitlichen Rahmen wird das wohl schwer.

Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung ist das Beste, klar. Nur wohl eben praktisch schwierig. Aber der Versuch kann nicht schaden.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 05.01.2005, 10:15
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 6
Keine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Danke für Deine Antwort Daggi!

Mittlerweile habe ich glaube ich einen ganz guten Überblick über den Sachverhalt. Ich werde nun aber erstmal abwarten, was mir meine Rechtsvertretung empfiehlt.

Abgesichert bin ich soweit, daß ich bis 12.900 € im Gerichtsfall bezahlt bekomme. In wieweit das ausreichend ist, da habe ich keine Ahnung, da ich noch nie Gerichtskosten oder Ähnliches tragen mußte.

Ich werde euch aber, wenn sich etwas entschieden oder getan hat auf dem Laufenden halten. Vielleicht kann ich dann so andere vor dem gleichen Unheil bewahren, daß ich momentan durchmache.

Ich habe aber wirklich noch das Glück, daß unsere WG sogesehen gut läuft (Geld ist immer da, manchmal ein wenig zu spät - das Wohnklima ist ganz passabel).

Drückt mir alle dir Daumen,


bis bald, Grüße, Christian
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 20.01.2005, 19:31
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 6
Keine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chris_1980 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen...

Hallo nochmal zusammen!

Ich hatte ja versprochen mich nochmal zu melden, nachdem ich meinen Anwaltstermin hatte. Es sieht so aus, daß ich im Alleingang recht wenig machen kann. Da der Mitbewohner mit der schlechten Zahlungsmoral schon seit mehreren Monaten gut zahlt, werde ich mir wohl oder übel einen Nachmieter suchen.

Für diejenigen, die nicht eine solche Möglichkeit haben, gibt es aber noch eine andere, sehr viel aufwändigere Möglichkeit.

Ich habe in meinem Mietvertrag, ohne das es irgendwo geschrieben steht, eine GbR mit meinen Mitbewohnern eingegangen, die gegenseitig füreinander haften. Unsere Gesellschaft hat ein äußeres Verhältnis mit dem Vermieter. Zwischen uns Mietern besteht ein inneres Verhältnis. Dieses innere Verhältnis kann man kündigen und einfach alleine ausziehen. Das Problem ist, daß man dem Vermieter trotz allem das Geld für die Miete schuldig bleibt, da das äußere Verhältnis ja weiterhin besteht. Das Geld kann man allerdings bei seinen ehemaligen Mitbewohnern einklagen. Das heißt, man kann das innere Verhältnis kündigen, daß äußere allerdings nur gemeinsam. Oder man kann versuchen eine Auflösung der Wohnung bei seinen Mitbewohnern einzuklagen.

Zu erwähnen bleibt noch, daß ein Nachmieter wohlwollend von beiden Parteien, den Mitbewohnern wie dem Vermieter angenommen werden kann, aber nicht muß! D.h. das man u.U. in der Wohnung festsitzt, solange man nicht seine Mitbewohner auf Auflösung der WG verklagt.

Hoffe, das hilft euch, falls Ihr ähnliche Probleme habt, wie ich sie habe,

Grüße, Christian
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
[Unterhalt] Volljähriger Schüler möchte ausziehen / soll rausgeschmissen werden Familienrecht 10.04.2010 03:45
Einige Fragen zu Sozialstunden Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.12.2009 14:50
Einige Fragen zum Studium.. Allgemeines Forum für Jurastudenten 03.02.2009 09:14
Insolvenzverfahren einige Fragen Insolvenzrecht 01.12.2008 10:44
Einige Fragen Körpferverletzung/Raub. Strafrecht / Strafprozeßrecht 09.08.2007 14:10





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN