Dies ist eine Diskussion zu Möbel des Vormieters innerhalb des Forums Mietrecht
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| Möbel des Vormieters Der Mieter M bezieht eine neue Wohnung. Vom Vormieter sind in der Wohnung noch Möbel enthalten. Die Hausverwaltung H teilt M mit, dass diese Möbel weder entsorgt noch veräußert werden dürfen. Sie können ja im Keller aufbewahrt werden. Der Mietvertrag erwähnt allerdings keine Möbel und besagt außerdem, dass keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden. Frage: Wie gestalten sich die Eigentumsverhältnisse der Möbel? Beste Grüße! |
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| AW: Möbel des Vormieters Die Möbel könnten dem Vormieter gehören, aber dann dürften sie nicht benutzt werden. Diese Möglichkeit scheint im Beispiel aber zu bestehen. Falls die erste Annahme stimmt, dann müsste der Vermieter diese einige Monate lang aufheben. Dies dürfte aber nicht auf Kosten des Mieters geschehen. Da ihm der Gebrauch der Mietsache im Umfang dieser Möbel nicht gewährt würde, könnte er wohl die Miete mindern. Die Möbel müssten vom Vermieter anderswo aufbewahrt werden. Falls sie nicht dem Vormieter gehören und benutzt werden dürfen, gehören sie dem Vermieter. Mangels Absprache könnte der Mieter wohl den Abtransport fordern und ebenfalls die Miete mindern. |
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| AW: Möbel des Vormieters Ich muss mich noch einmal korrigieren: Zitat:
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| AW: Möbel des Vormieters Zitat:
Zumindest aber hätte der Vermieter unverzüglich, auf eigene Kosten, die Möbel zu entfernen. Vom Mieter kann hier überhaupt nichts verlangt werden. Der Hinweis zur Aufbewahrung ist für den Mieter irrelevant. Der Vermieter sollte mit Fristsetzung abgemahnt werden und danach die Möbel auf Kosten des Vermieters eingelagert werden. |
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| mietvertrag, möblierte wohnung, nebenabrede |
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