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Mobbing Mehrfamilienhaus

Dies ist eine Diskussion zu Mobbing Mehrfamilienhaus innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2008, 21:55
Forum-Interessierte(r)
 
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Mobbing Mehrfamilienhaus

Mal angenommen, in einem Mehrfamilienhaus, welches aus 5 Eigentumswohnungen besteht, von denen die 2 Erdgeschossappartements vermietet sind (in den anderen 3 ETWs wohnen die Eigentümer selbst), mobbt einer der Eigentümer die restliche Hausgemeinschaft. Der Mobber wohnt in der 1. Etage und steht bereits unter Betreuung.
Einige wenige Beispiele der Vorkommnisse der letzten Tage:
-Es werden bei Frostgraden die Treppenhausfenster geöffnet (nach Schließen durch einen Mieter werden sie wieder geöffnet, das wiederholt sich...),
-es wird vom Balkon Putzwasser auf die Terrasse im EG geschüttet,
-der Gemeinschaftsgarten wird mit Sperrmüll (des Mobbers) vollgestellt,
-es wird durch den Mobber (trotz von anderen Eigentümern geäußertem Wunsch bei der ETV dort nicht zu rauchen) im Treppenhaus gequalmt (Treppenhaus aus Holz, Jugendstilgebäude, belegt mit Teppichboden!),
-nächtliches Möbelrücken auf Parkett oder Laufen mit Stöckelschuhen...

Die Beschwerden kommen nicht alleine von einem einzigen Mieter, sondern auch noch von zwei weiteren im Haus wohnenden Eigentümern.
Das Mobbing ist immer genau am Rande der Legalität.
Das Zusammenleben in dieser Hausgemeinschaft ist für alle anderen mittlerweile unerträglich.

WElche Möglichkeiten haben die Eigentümer, vor allen Dingen die der beiden vermieteten Appartements, um dieser Person einen Riegel vor zu schieben? Oder wäre eher Handlungsbedarf der Mieter gefragt?

Ein Statement der "Wissenden" würde mich brennend interessieren
liebevollefamilie
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 00:11
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AW: Mobbing Mehrfamilienhaus

Immer im "konkreten" Einzelfall besteht die Möglichkeit der Abmahnung bei Verstoß gegen die Hausordnung oder des Mietvertrages.
Die Summe oder aber der Einzelfall kann die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages gem. § 543 BGB rechtfertigen, wenn er einen gewichtigen Grund darstellt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
__________________
------------------------------------------------------------
et situs vilate inis et avernit!
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts!

Geändert von snibchi (30.12.2008 um 03:57 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 07:14
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AW: Mobbing Mehrfamilienhaus

@snibchi,

der Mobber ist doch ein Eigentümer. Ist denn das Mietrecht überhaupt anwendbar?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 15:28
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AW: Mobbing Mehrfamilienhaus

Zitat:
Zitat von Senior
@snibchi, Ist denn das Mietrecht überhaupt anwendbar?
Für die Mieter schon! Die Gemeinschaft sollte mal einen Eigentumsentzug in Betracht ziehen:
http://www.moeller-meinecke.de/?show=hCIi
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