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Miteigentümer ohne Mietvertrag - Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Miteigentümer ohne Mietvertrag - Kündigung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 03.03.2005, 07:47
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Miteigentümer ohne Mietvertrag - Kündigung

Hallo,

folgende, etwas komplizierte Situation:

Bewohner A lebt seit einigen Jahren ohne Mietvertrag in einem Haus und ist zu geringen Anteilen (8,33%) Miteigentümer an diesem Haus. Haupteigentümer (75%) lebte auch in diesem Haus. Haupteigentümer verstirbt, seine 75% teilen sich gelichmäßig auf die anderen Parteien auf. Bewohner A hat somit 1/3 Eigentum am Haus. (Bisher alles Erbrecht und eindeutig).

Frage A) Muss Bewohner A (jetzt Alleinbewohner des Hauses) Miete zahlen? Wenn ja, seit wann? (Seit Tod des Haupteigentümers, schon immer?)

Frage B) Können die anderen Parteien (insgesamt ja 2/3 Eigentümer) Bewohner A das Wohnrecht kündigen? Mietvertrag mit den noch lebenden Eigentümern existiert weder schriftlich, noch mündlich.

Frage C) Gibt es hierfür Kündigungsfristen?

Es wäre schön, wenn mir jemand passende Paragraphen an die Hand geben könnte.

Vielen Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2005, 09:54
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AW: Miteigentümer ohne Mietvertrag - Kündigung

Zitat:
Zitat von stainy
Frage A) Muss Bewohner A (jetzt Alleinbewohner des Hauses) Miete zahlen? Wenn ja, seit wann? (Seit Tod des Haupteigentümers, schon immer?)
Nein, solange kein Mietvertrag besteht, muss er auch keine Miete zahlen!
Zitat:
Zitat von stainy
Frage B) Können die anderen Parteien (insgesamt ja 2/3 Eigentümer) Bewohner A das Wohnrecht kündigen? Mietvertrag mit den noch lebenden Eigentümern existiert weder schriftlich, noch mündlich.
Nein, da kein Mietvertrag besteht kann auch keiner gekündigt werden! Ein Wohnrecht gilt nur solange es und in dem Ausmaß, wie es vereinbart wurde. Sollte eins mit dem Verstorbenen vereinbart worden sein, dürfte es gegen die Erben weiter wirken. Ob und wie ein Wohnrecht zu kündigen ist, bin ich leider überfragt, sorry! Ein Wohnrecht besteht aber nicht alleine deswegen, weil A dort schon seit x-jahren wohnt!! Es muss vereinbart worden sein! A wäre in diesem Fall beweispflichtig!!!

Zitat:
Zitat von stainy
Frage C) Gibt es hierfür Kündigungsfristen?
Dementsprechend nein!

Interessant in dem Zusammenhang sind die §§ 1009ff BGB und die §§ 741ff BGB.

Die anderen Miteigentümer können von A gem. § 985 BGB die Herausgabe der Teile verlangen, die nicht in seinem Eigentum stehen und zu unrecht besitzt(in der Realität problematisch, wenn dies ein Ein-Fam-Haus!)! Den anderen Eigentümern stehen aber die §§ 987 ff zu, soweit A über sein EIgentum hinaus besitzt!

Viel Erfolg!!
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