Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mitbenutzung des Grundstückes bei einem vermieteten Einfamilienhaus

Dies ist eine Diskussion zu Mitbenutzung des Grundstückes bei einem vermieteten Einfamilienhaus innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.07.2008, 12:34
cpd cpd ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 19
Keine Wertung, cpd hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpd hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpd hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpd hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpd hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpd hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpd hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpd hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpd hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpd hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mitbenutzung des Grundstückes bei einem vermieteten Einfamilienhaus

Angenommen:
In einem bestehenden Mietvertrag steht in etwa folgendes:

"Vermietet werden 5 Zimmer, 1Küche, 1Diel/Flur, 1WC…und 3 Kellerräume."

Kurzum, alle Räume im Haus werden hier aufgeführt. Außer ein Kellerraum und der Dachboden, welcher nur durch die Wohnung erreichbar ist.

Frage 1: Der Keller besteht aus drei Räumen und einem Durchgangsraum. In diesem Durchgangsraum ist eine Treppe zum Garten und zur darüber liegenden Wohnung sowie die Türen zu den einzelnen 3 verbleibenden und vermutlich nicht abschließbaren Kellerräumen.
Dieser Raum hat eine Breite von ca. 2x3Metern und bietet etwa eine nutzbare Stellfläche von 1qm
Ist dieser Raum mitgemietet, obwohl er im Mietvertrag nicht erwähnt wird?

Ferner steht im Mietvertrag:

"Das Grundstück in der Größe von 850qm darf unter Beachtung der Hausordnung mitgenutzt werden. "

Eine Hausordnung existiert jedoch nicht.

Frage 2:
Auf dem Grundstück steht eine Garage oder Geräteschuppen. Diese ist im Mietvertrag nicht erwähnt, wird aber vom Mieter genutzt. Hat der Mieter diese automatisch mitgemietet?

Frage 3:
Darf der Vermieter das Grundstück, auf dem sich nur dieses fast komplett vermietete Haus und die Garage befindet, betreten und mitnutzen und hat er Zugang zu Garage und zu dem Durchgangsraum im Keller?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Betriebskosten bei Einfamilienhaus Mietrecht 17.07.2009 12:08
Pfand in Geld für Gebäudeschlüssel zu einem vermieteten Raum Bürgerliches Recht allgemein 15.08.2007 16:57
Reitplatz mitbenutzung Bürgerliches Recht allgemein 04.07.2007 09:41





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN