Dies ist eine Diskussion zu Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? ich habe eine kurze Frage zur Rechtslage dieses Falles...wie sieht es da rechtlich aus: Eine Wohnung wird an ein Paar mit Hund vermietet. Die Vermieterin weiß von Anfang an von dem Hund und ist, nachdem sie ein Foto des Hundes gesehen hat, damit einverstanden, dass das Paar mit Hund einzieht. Ein Mietvertrag wird gemacht, in dem der Hund aber nicht extra erwähnt ist (dort steht nur: nach Absprache mit dem Vermieter, was in diesem Fall ja so gewesen wäre). Die Vermieterin sagt beim Unterzeichnen des Mietvertrages, dass Hunde in dem Haus (12 Parteien) laut Eigentümerversammlungsbeschluss von anno dazumal zwar eigentlich keine Hunde erlaubt seien, aber das Paar in der Wohnung gegenüber habe schließlich auch einen jungen Hund...also segnet sie das ganze mal ab. Nach 6 Monaten beschwert sich nun ein bestimmter Eigentümer (der nicht mit im Haus wohnt), dass da vor einem halben Jahr ein Paar mit Hund eingezogen sei, beraumt eine Eigentümerversammlung an..mit dem Ergebnis, dass beschlossen wird: der Hund bzw. das Paar mit Hund muss raus! Wie sieht das rechtlich aus? Der Hund stört niemanden, wie Umfragen im Haus ergeben... er hat lediglich in der Eingewöhnungszeit stark gebellt, was nach Aussage der Mieter nun gar nicht mehr der Fall sei - im Gegenteil: einige Mieter fragen sich, ob der Hund überhaupt noch da sei. Muss das Paar ausziehen oder gäbe es eine Möglichkeit, dort wohnen zu bleiben (die Vermieterin möchte nicht, dass das Paar auszieht, da sie das Paar sehr sympatisch findet...aber angeblich seien ihr die Hände gebunden). Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!! Vielen, vielen Dank schon einmal, liebe Grüße, Iris Geändert von chaospaar (20.04.2007 um 17:51 Uhr). |
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| AW: Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort - ging ja echt fix! Ich war in der Zwischenzeit mit dem fiktiven Hund draussen ![]() Da die fiktive Vermieterin selbst nicht möchte, dass das Paar bzw der Hund aus ihrer Wohnung geht, begründet sie die Kündigung auch nicht wirklich.Sie ist vielmehr die Vermittlerin, die dem Paar die Botschaft der Eigentümerversammlung überbracht hat. Meine Frage ist eigentlich diese: dem Paar wurde die Hausordnung (in der das angebliche Hundeverbot steht) bei Unterzeichnung des Mietvertrages nicht übergeben - sondern ca. 5 Monate später; desweiteren darf das Paar gegenüber ihren Hund behalten (dieses Paar hatte übrigens eine Sonderregelung, die besagt, dass sie ihren Hund behalten dürfen, bis er stirbt, danach aber keinen neuen anschaffen dürfen...allerdings ist der Hund gstorben, und sie haben seit 8 Monaten einen neuen Hund ,der wie gesagt, bleiben darf).Der Vertrag wurde doch eigentlich mit der Eigentümerin der Wohnung geschlossen. Wenn die mit Hundehaltung einverstanden ist, ist doch alles gut, oder? Ansonsten könnte das Paar ja gleich einen Vertrag mit der ganzen Hausgemeinschaft schließen.... Rechtlich begründet ist dies wohl durch angebliche Minderung des Mietwertes - so sagt es zumindest der fiktive Eigentümer, der sich beschwert hat. Diese angebliche Mietminderung, die der Hund des Paares allerdings wirklich nicht verursacht, würde dann aber logischerweise auch der Hund des Paares gegenüber verursachen, oder liege ich da falsch? |
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| AW: Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? Alles etwas kompliziert formuliert, oder? ![]() Bei Verständnisproblemen einfach nochmal nachfragen |
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| AW: Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? Beitrag editiert, da Forenregeln beachtet wurden.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! Geändert von daniel-erfurt (20.04.2007 um 18:46 Uhr). |
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| AW: Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? Sorry für die Formulierung - ist abgeändert |
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| AW: Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? Trotzdem vielen Dank für die Mühe, Oliver - ich werde noch ein paar Antworten abwarten...d.h. wenn das Thema überhaupt so viel Interesse findet. Grüßle, Iris |
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| AW: Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? Grundsätzlich hat P einen Vertrag mit VM. Für die Eigentümergemeinschaft ist VM der einzig richtige Ansprechpartner. Entgegen eines möglichen Beschlusses der Eigentümergemeinschaft hat VM einen Vertrag mit P gemacht und die mündliche Zusicherung zur Hundehaltung als Bestandteil des Vertrages gegeben. Die Eigentümergemeinschaft mag sich mit VM diesbezüglich auseinandersetzen. Das Hundehaltung an sich rechtlich ein Mangel an einer Mietsache darstellt muß verworfen werden, in so weit hat der E Unrecht. Eine Kündigung kann nur unter Vertragspartnern, also zwischen VM und P ausgesprochen werden, wobei eine Rechtsgrundlage gegeben sein muß. Eine Rechtsgrundlage der Kündigung wegen der erlaubten Haltung eines Hundes vermag ich nicht zu erkennen. P tut gut daran, ausschließlich mit VM und sonst mit niemand anderem über das Problem zu reden. Und dann auch nur, wenn VM P deswegen anspricht.
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? Zitat:
So ist es. Vertragsbeziehungen bestehen zwischen Vermieter und Mieter. Die Eigentümergemeinschaft ist für die Mieter ohne Bedeutung. Ein Kündigungsrecht der Eigentümergemeinschaft ist nicht gegeben, aber auch dem Vermieter stehen mietrechtliche Maßnahmen nicht zu Gebote, weil das Halten des Hundes vertragskonform ist.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? Wurde denn überhaupt durch die Vermieterin gekündigt oder nur mündlich mitgeteilt, dass die Eigentümerversammlung den Beschluss gefasst habe? |
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| AW: Mit Hund eingezogen - jetzt deswegen Kündigung?? In meinem Beispiel gab es noch keine schriftliche Kündigung. VM hat P nur die Botschaft der Eigentümerversammlung an P überbracht - mündlich. Mich würde weiterhin interessieren, ob P nicht Anspruch darauf hätte, Entschädigung zu verlangen für Umzug, Makler, Renovierungskosten etc. (natürlich nur im Falle des Auszuges). Und wem gegenüber P diesen Anspruch hätte (VM oder EV?). Meiner Meinung nach doch gegenüber VM, ist das richtig? Vielen Dank aber schon einmal bis hier hin für Eure Antworten...Ihr seid ja echt fix...und klasse Viele Grüße, Iris |
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