Dies ist eine Diskussion zu Mietwohnung mängel und derzeit nicht bewohnbar innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietwohnung mängel und derzeit nicht bewohnbar würde mich über hilfe von euch freuen. ich habe folgendes problem... nach ca 6 monaten suche habe ich nun eine wohnung zum mieten gefunden, besichtigt und gemietet. die wohnung war tapeziert und es war teppich gelegt. ich habe die tapeten entfernt und mängel in grossem umfang festgestellt. - schimmel an fenstern - undichte fenster - fliesen im bad kaputt (war auch teppich drüber) - putzausbrüche in der wand und decke - riesen löcher in decke und wand ich habe die vermieterin darauf aufmerksam gemacht und zur besichtigung gebeten. da ich denke das daß nicht mein problem ist habe ich ihr folgenden vorschlag gemacht: sie erlässt mir zwei mieten, (insgesamt 500 ) und ich saniere alles von dem geld (bin maler und lackierer und habe ihr den gesellenbrief gezeigt zum nachweis der fachgerechten sanierung), nun will sie mir nur material für den badezimmer boden geben zum neu fliesen und die fenster erneuern. der rest bleibt an mir hängen. ausserdem ist die wohnung nicht bewohnbar, so das ich im moment bei einer bekannten nächtigen muss. auflösen möchte ich den vertrag nicht, weil ich sonst wieder 6 monate suchen muss. nun meine frage: ist das alles so rechtens, oder ist das richtig das ich die miete zrückverlangen kann um damit die schäden zu beseitigen, zu mal ich bei meiner bekannten auch mietanteil zahlen muss... hoffe ich habe alles gut beschrieben und hoffe auf zahlreiche antworten. danke schon mal für eure mühen. ebner |
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| Da die Schäden schon vor deinem Einzug dort waren und offentsichtlich der Vermieterin auch bekannt waren, ist sie verpflichtet die Wohnung so herzurichten wie es im Mietvertrag steht. In einem Satz: Fenster tauschen (Gesundheitsgefährdend), neu fliesen (Verletzungsgefahr) und die Löcher beseitigen (unzumutbarer Anblick). Du schreibst der Vermieterin einen Brief (am besten ein Einschreiben) und setzt ihr eine Frist bis wann die Schäden beseitigt werden müssen. Hält sie diese (angemessene/ausreichende) Frist nicht ein, kannst du die Miete mindern. Um wie viel Euro du jetzt mindern kannst weiß ich nicht, vielleicht findest du dazu etwas bei google ![]() Oder du lässt die anstehenden Arbeiten fachgerecht instandsetzen und sie muss die Rechnung zahlen. Hoffe geholfen zu haben Mfg Jens |
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| hallo jens, vielen dank für deine antwort. werde mal deinem vorschlag folgen und etwas "googlen" (obwohl ich google mittlerwile zu kommerziell finde). werde auch die vermieterin noch mal ansprechen oder besser anschreiben und ihr eine frist setzen. 14 tage denke ich sind ausreichend. mfg ebner |
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| Zitat:
Mfg Jens |
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| Zitat:
hab sie zur besichtigung gebeten, sie war schon da und hat mir eben das Zitat:
mehr nicht. werde sie aber nochmals ansprechen. mfg ebner |
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| Zitat:
Wenn du es aber schriftlich machst, hast du später etwas in der Hand falls du klagen willst!Viel Erfolg! Mfg Jens |
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