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Mietwohnung durch Brand unbewohnbar! Miete weiter zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Mietwohnung durch Brand unbewohnbar! Miete weiter zahlen? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 09.12.2007, 14:37
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Mietwohnung durch Brand unbewohnbar! Miete weiter zahlen?

Im Juni brennt die Wohnung des Mieters M aufgrund eines Brands einer 3-fach Steckdose zu grössten Teilen ab und ist seitdem unbewohnbar. Mieter M kann deshalb nicht mehr in seine Wohnung und wohnt seitdem bei seinem Bruder.

Mit dem Vermieter V spricht M ab, dass er während der nun fälligen Renovierungsarbeiten keine Miete zahlen muss, bis er wieder in seine Wohnung kann. V ist sich sicher, dass seine Versicherung die Kosten hierfür übernimmt und sagt dies dem M auch zu.
Im Dezember sind die Renovierungsarbeiten schließlich abgeschlossen, M kann wieder in die Wohnung. V bekommt nun von seiner Versicherung mitgeteilt, dass die Kosten für die Miete im Zeitraum von Juni bis November nun doch nicht übernommen werden.
Begründet wird dies laut deren Rechtsabteilung folgendermassen:

"Entsteht ein Brandschaden "durch das Gebäude", so ist der Mieter berechtigt die Miete zu kürzen. Entsteht der Schaden aber in der Sphäre des Mieters, so muss er die Miete weiterzahlen, es sei denn, er kann sich entlasten. Beweisen muss das aber der Mieter (Beweislastumkehr)."

Frage 1: Muss M dem V tatsächlich die Mietkosten für die Monate Juni bis November bezahlen, obwohl er aufgrund von Unbewohnbarkeit der Wohnung diese überhaupt nicht nutzen, geschweige denn betretten konnte.

Frage 2: Was ist hier genau mit Beweislastumkehr gemeint? Der Brand enstand, wie bereits oben genannt, durch einen gewöhnlichen 3 fach Stecker, also keine unachtsame Vorgehensweise, wie z.B. das Fallenlassen einer Zigarette oder das Umstoßen einer Kerze.

Über eine Antwort zu diesem fiktiven Fall würde ich mich sehr freuen!
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Alt 09.12.2007, 15:50
V.I.P.
 
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AW: Mietwohnung durch Brand unbewohnbar! Miete weiter zahlen?

Das Problem ist hier, aus wessen Verantwortungsbereich der Brand kommt. Wenn es sich um eine Steckdose des Mieters handelt, dann ist das sein Verantwortungsbereich und er hat den Brand zwar nicht verschuldet, aber immerhin zu verantworten. Dafür steht die Versicherung des Vermieters aber nicht ein, da sie nur die Risiken abdeckt, welche aus dem Haus selber resultieren.
Allerdings könnte das Gespräch zwischen Mieter und Vermieter ein Schulderlass sein, auf den sich der Mieter bezüglich der streitigen Miete berufen kann. Ob das klappt hängt a) von der Beweisbarkeit und b) vom genauen Inhalt des Gesprächs ab.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2007, 17:38
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AW: Mietwohnung durch Brand unbewohnbar! Miete weiter zahlen?

Zitat:
Zitat von marcus.summer
Das Problem ist hier, aus wessen Verantwortungsbereich der Brand kommt. Wenn es sich um eine Steckdose des Mieters handelt, dann ist das sein Verantwortungsbereich und er hat den Brand zwar nicht verschuldet, aber immerhin zu verantworten. Dafür steht die Versicherung des Vermieters aber nicht ein, da sie nur die Risiken abdeckt, welche aus dem Haus selber resultieren.
Allerdings könnte das Gespräch zwischen Mieter und Vermieter ein Schulderlass sein, auf den sich der Mieter bezüglich der streitigen Miete berufen kann. Ob das klappt hängt a) von der Beweisbarkeit und b) vom genauen Inhalt des Gesprächs ab.
Gruß
Marcus
Hallo Marcus!

Vielen Dank für die Antwort, die mir sehr plausibel erscheint.
Eine Sache macht mich aber noch stutzig:

Wieso soll der Mieter für etwas zahlen, was er aufgrund der Unbewohnbarkeit der Wohnung gar nicht in Anspruch nehmen konnte (Nutzung der Wohnung) ? Nur weil der Brandherd innerhalb seines Verantwortungsbereich entstand? Sehe ich das richtig?

Vielen Dank nochmal!
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2007, 18:39
V.I.P.
 
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AW: Mietwohnung durch Brand unbewohnbar! Miete weiter zahlen?

Genau. Der Vermieter kann ja noch weniger dafür. Warum soll er dann das Risiko tragen, keine Miete zu erhalten, obwohl die Ursache nicht aus seinem Machtbereich stammt? Das ist kein Vorwurf an den Mieter, dass er was falsch gemacht hätte. Er trägt aber für diese Kosntellation mE das allgemeine Lebensrisiko in Form der Zurechnung.
Gruß
Marcus
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