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Mietwagen Schadensmeldung Airbagleuchte

Dies ist eine Diskussion zu Mietwagen Schadensmeldung Airbagleuchte innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 00:24
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Mietwagen Schadensmeldung Airbagleuchte

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag hier, ich bitte um Nachsicht, denke aber, alles verständlich und korrekt gemacht zu haben.

"Mal angenommen", Mieter M mietet sich einen Mietwagen für ein Wochenende, hat keine Probleme/Unfälle, gibt den Mietwagen zurück, erhält seine Kaution zurück und wird dann ein paar Tage später angeschrieben, dass am Fahrzeug eine Beschädigung am Airbag festgestellt wurde. Der Airbag wurde jedoch nicht benutzt, noch in irgendeiner Weise verstellt. Lediglich eine gelbe Airbagleuchte leuchtete ununterbrochen im Display, Mieter M hielt es jedoch für einen Warnhinweis, dass der Airbag eingeschaltet sei und man deshalb keinen Kindersitz auf dem Beifahrersitz installieren dürfte.

All das angenommen - was sollte Mieter M nun unternehmen? Den dem Schreiben beigefügten Schadensbericht ausfüllen (wobei das ja irrsinnig wäre, da ja kein Schaden vorliegt und somit alle auszufüllenden Felder nichtig sind)? Per Mail Kontakt aufnehmen? Per Telefon Kontakt aufnehmen? Abwarten, da bislang außer dem Verweis auf den defekten Airbag keinerlei Nachweis für den Schaden geliefert wurde?

Vielen Dank für Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 21:48
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AW: Mietwagen Schadensmeldung Airbagleuchte

Hier ist das sinnvollste einfach abzuwarten.
Wenn keine äußerliche Beschädigung vorliegt,
hat der Mieter damit nichts zu tun.
Es würde mich wundern, wenn da noch etwas nachkommt.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 18:05
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AW: Mietwagen Schadensmeldung Airbagleuchte

Genau.
Der Wagen wurde unbeanstandet zurückgenommen. Jetzt kann die Mietwagenfirma beweisen, dass angeblich ein Mangel vom Mieter verursacht worden war, der erst jetzt entdeckt werden konnte -- sehr schwierige Beweislage, eigentlich ausgeschlossen.
Also einfach nichts tun oder vielleicht noch kurz, freundlich und bestimmt melden unter Zurückweisung des Ansinnens -- keinesfalls aber die Schadensmeldung ausfüllen.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 23:34
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AW: Mietwagen Schadensmeldung Airbagleuchte

Vielen Dank für die Ratschläge, so werd ich's machen.

Habt ein schönes Weihnachtsfest!
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