Dies ist eine Diskussion zu Mietvorauszahlung statt Kaution innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| angenommen ein Vermieter möchte statt einer Kaution eine sog. Mietvorausszahlung erhalten; mit der Begründung, dass ihm die Kaution zu viel "Schreibkram" sei. Kann der (evtl.) Mieter darauf eingehen oder sollte er lieber auf den normalen Weg einer Kaution bestehen? |
| |||
| AW: Mietvorauszahlung statt Kaution Hallo, mir ist der Sinn der Frage und der Unterschied zur "Mietvorauszahlung" nicht ganz klar! Ein Vermieter erhällt die Kaution in bar gegen Quittung oder als Bankbürgschaft in Form eines Schreibens von der Bank. Wo ist da der Schreibkram für den Vermieter?
__________________ Grüße, Peter Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung! |
| |||
| AW: Mietvorauszahlung statt Kaution Die Frage lautet: Wird der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seine "Mietvorauszahlung" wiedersehen, wenn die Wohnung im einwandfreien Zustand zurückgegeben wird? |
| |||
| AW: Mietvorauszahlung statt Kaution Der Vermieter ist ein Neunmalkluger. Nach dem Gesetz muss die Mietsicherheit mit dem üblichen Sparbuchzins verzinst werden und der Mieter hat Anspruch auf die Zinsen. Durch die Formulierung als "Mietvorauszahlung" meint er um die Verzinsungspflicht herum zu kommen und die Zinsen selbst einstreichen zu können. Dabei ist das alles gar kein Problem. Er legt einfach ein Kautionsparbuch an und legt dort das Geld an. Fertig! Die Umbenennung bringt dem Vermieter außerdem sowieso nichts, da gemäß 551 Abs. 4 BGB zum Nachteil des Mieters von dem oben Genannten abweichende Vereinbarungen unwirksam sind. Als Mieter kann man sich das also getrost gefallen lassen, da man am Ende sowieso einen Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung hat. Nur dass man diesen Anspruch dann (weil sich der Mieter auf die Vereinbarung berufen wird) möglichweise wird gerichtlich durchsetzen müssen. Wenn es geht sollte man deshalb von vornherein auf die Nennung als "Kaution" bestehen. Ansonsten macht es für den Mieter rechtlich keinen Unterschied. wie eine Mietsicherheit genannt wird. |
| |||
| AW: Mietvorauszahlung statt Kaution Interessante Interpretation! Von dieser Warte habe ich es gar nicht gesehen. Wie ATLANTIS schon sagte, handelt es sich nur um Begrifflichkeiten, welche am Ende gar keinen Unterschied machen.
__________________ Grüße, Peter Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vereinbarung in Mietvertrag: Kaution und Mietvorauszahlung? | Mietrecht | 23.06.2008 16:21 |
| Ingenieurin statt Germanistin und Tischlerin statt Friseurin? | Nachrichten: Wissenschaft | 04.12.2007 17:00 |
| Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen ! | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 12.11.2007 15:34 |
| gewerbl. Mietvorauszahlung als "Ansparung"für miese Zeiten? | Mietrecht | 06.11.2007 14:26 |
| WG Kaution einbehalt der Kaution weil der EX Mitbewohner seine Nebenkostennachzahlung | Mietrecht | 29.03.2007 09:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios