Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag unterschrieben, will aber zurueck treten innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietvertrag unterschrieben, will aber zurueck treten Und zwar sie hat am Mittwoch dem 21.06.06 den Mietvertrag fuer eine wohnung unterschrieben. am wochenende bin ich nun nach hause gekommen und habe mir die wohnung auch angeschaut und wir sind dann zu dem entschluss gekommen, dass die wohnung nix fuer sie und meine tochter ist, da sie mit sehr engen treppen einfach nicht fuer ein kleines kind geeignet ist. besteht die moeglichkeit von dem vertrag zurueck zu treten? ich habe mal etwas gelesen das man bei vertraegen allgemein 7tage widerrufsrecht hat, entspricht dies der wahrheit und wenn ja kann mir da jmd einen paar paragraphen nennen wo ich dies nachlesen kann. wie schon erwaehnt der vertrag ist jetzt grad mal vier tage alt. Ich hoffe ihr koennt mir weiter helfen.... oder ist es wirklich so da sie die naechsten drei monate die miete da zahlen muss? Mit freundlich Gruessen Theo |
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| AW: Mietvertrag unterschrieben, will aber zurueck treten Hallo Theo, da das Unterschreiben eines Mietvertrages kein "Haustürgeschäft" ist, gibt es leider keine allgemeine Frist zum Rücktritt von dem Vertrag. Ausnahmen sind grobe Mängel an der Wohnung oder arglistig verschwiegene Mängel. Ersteres ist äusserst selten und letzteres nur schwer nachzuweisen (wenn sich denn etwas finden lässt). Versuchen Sie mit dem Vermieter zu verhandeln. Vielleicht hat er noch einen anderen Interessenten zur Hand, der in die Wohung einziehen möchte. Wenn das nicht der Fall ist, verhandlen Sie wegen einem Nachmieter, den Sie suchen müssen und der zu Ihrem Einzugstermin die Wohnung möchte. Besonders in Ballungsräumen sollte das kein Thema sein. MfG, Pryrates. |
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