Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mietvertrag rückwirkend?

Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag rückwirkend? innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 12:24
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Tief im Westen
Beiträge: 24
Keine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Mietvertrag rückwirkend?

Mal angenommen in einer 7er WG (mit Einzelvermietung der Zimmer) ziehen Mieter regulär nach Kündigung aus und neue Mitbewohner ein, allerdings ohne konkrete Zusage des Vermieters.

Diese neuen Mitbewohner wollen einen Mietvertrag haben. Der Vermieter sagt auf Nachfrage, dass das kein Problem sei und es nur an einer Neuformulierung der Mietvertragsformulare hänge, die noch in Bearbeitung sei.

Mal angenommen, diese Bearbeitung zieht sich über Monate hin (insbesondere auch weil ein zwischenzeitlich vorgelegter Entwurf rechtswidrige Änderungen enthielt) und es werden nun endlich neue Mietvertragsformulare vom Vermieter vorgelegt, hätte der Vermieter dann einen Anspruch auf rückwirkenden Vertragsschluss bzw. eine rückwirkende Mietzahlung?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 12:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Mietvertrag rückwirkend?

Einen Anspruch auf rückwirkenden Vertragsschluss gibt es nicht. Der vermieter hat in so einer Situation gar keinen Anspruch auf Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages. Im Zweifel gelten die mündlichen Vereinbarungen und die Bestimmungen aus dem BGB, was regelmäßig vorteilhaft für den Mieter ist.

Die Mietzahlungen richten sich bis zum Abschluss eines neuen Vertrages nach den mündlichen Vereinbarungen. Ein Anspruch auf Mietzahlungen besteht daher seit Einzug.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 13:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Tief im Westen
Beiträge: 24
Keine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietvertrag rückwirkend?

Danke Hambre!

Angenommen der Vermieter hat die Einzüge lediglich mündlich "unter der Hand" gestattet, also ausdrücklich gesagt, dass er erst mit dem Mietvertrag die (offen stehenden) Zimmer frei gibt und auch per Mail den Einzug nicht definitiv gestatten wollen, obwohl er de facto teilweise von den Einzügen wußte, besteht dann dennoch Anspruch auf Mietzahlung seit Einzug?

Also kann man hier von einem mündlichen Mietvertrag sprechen, obwohl es mündlich de facto nur ein "ihr könnt inoffiziell ja schonmal da einziehen" gab?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 13:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.674
98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Mietvertrag rückwirkend?

Wird denn schon Miete gezahlt ?
Sinnvoll wäre die direkte Zahlung gegen Quittung.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 13:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Mietvertrag rückwirkend?

Alternativ hätte der Vermieter hier Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Dass der Mieter sich hier irgendwie ganz vor der Zahlung drücken kann, kann ich nicht erkennen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 15:25
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 398
100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)  
AW: Mietvertrag rückwirkend?

Zitat:
Zitat von Indi83 Beitrag anzeigen
Angenommen der Vermieter hat die Einzüge lediglich mündlich "unter der Hand" gestattet, also ausdrücklich gesagt, dass er erst mit dem Mietvertrag die (offen stehenden) Zimmer frei gibt und auch per Mail den Einzug nicht definitiv gestatten wollen, obwohl er de facto teilweise von den Einzügen wußte, besteht dann dennoch Anspruch auf Mietzahlung seit Einzug?

Also kann man hier von einem mündlichen Mietvertrag sprechen, obwohl es mündlich de facto nur ein "ihr könnt inoffiziell ja schonmal da einziehen" gab?
Ich halte den Fall für problematisch. Wenn nach dem Inhalt der Abreden ein schriftlicher Mietvertrag (oder eben mehrere einzelne schriftliche Mietverträge) geschlossen werden soll/sollen, so hat die Schriftlichkeit konstitutive Bedeutung. Sprich: Es würde noch kein Mietvertrag vorliegen. Auch kein mündlicher. Aber, durch einen vorzeitigen Einzug geben die Parteien regelmäßig zu erkennen, dass sie der Formabrede nur eine deklaratorische Bedeutung zukommen lassen. Wiederum ABER: Kann der Vermieter beweisen, dass er den Einzug nur unter Vorbehalt des schriftlichen Mietvertrags gestattet hat gibt es ein Problem. Kann er das nicht beweisen liegen mündliche Mietverträge vor. Er muss sich das jedoch explizit und beweisbar vorbehalten haben.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 15:29
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 398
100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)  
AW: Mietvertrag rückwirkend?

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Alternativ hätte der Vermieter hier Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Dass der Mieter sich hier irgendwie ganz vor der Zahlung drücken kann, kann ich nicht erkennen.
Richtig! Das wäre doch ein typischer Fall der Saldotheorie (§ 812 BGB) - falls die Bewohner das Entgelt entrichtet haben, der Vertrag sich jedoch als nichtig herausstellt. Haben die Bewohner das Entgelt nocht nicht bezahlt würde eine Nutzungsentschädigung o.ä. fällig werden.

Wenn ein schriftlicher Mietvertrag nun doch geschlossen wird gilt das Vertragsverhältnis übrigens von seit der Gebrauchsüberlassung als in richtiger also in schriftlicher Form geschlossen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 19:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Tief im Westen
Beiträge: 24
Keine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietvertrag rückwirkend?

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Wird denn schon Miete gezahlt ?
...
Nein, keiner der neuen Mitbewohner zahlte bisher Miete. In dem Beispiel wurde vom Vermieter zumindest gegenüber einem neuen Mitbewohner sogar ausdrücklich gewünscht, keine Miete zu überweisen. Paradoxerweise hat er aber Nebenkosten per Schreiben an "Unbekannt, Zimmer XY" gefordert.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 19:41
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Tief im Westen
Beiträge: 24
Keine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Indi83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietvertrag rückwirkend?

Zitat:
Zitat von DrumBum Beitrag anzeigen
... Wiederum ABER: Kann der Vermieter beweisen, dass er den Einzug nur unter Vorbehalt des schriftlichen Mietvertrags gestattet hat gibt es ein Problem. Kann er das nicht beweisen liegen mündliche Mietverträge vor. Er muss sich das jedoch explizit und beweisbar vorbehalten haben.
In dem Beispiel erfolgten die Einzüge entweder ohne Kenntnis des Vermieters oder er hat den Einzug nicht offiziell genehmigt, sondern geduldet.

Verstehe ich recht, dass also auf jeden Fall rückwirkend entweder Miete oder Nutzungsentschädigung zu zahlen ist und dass die Verzögerungen der Vertragsformularüberarbeitungen durch den Vermieter keinen Einfluß darauf haben?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 22:09
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 398
100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)  
AW: Mietvertrag rückwirkend?

Ok, ein solches Verfahren könnte eventuell günstig für die Mieter ausgehen, da der Vermieter beweisbelastet ist. Da es jedoch teilweise ohne Kenntnis des Vermieters geschah etc. würde jedoch die schriftlichen Mietverträge unterschreieben.

Ja eine Miete/Nutzungsenschädigung würde in jedem Fall fällig werden (Zusatz: ) falls der Vermieter es verlangt.

Geändert von DrumBum (18.01.2012 um 02:20 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
miete ohne mietvertrag rückwirkend

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mietvertrag gültig ohne Mietvertrag gesehen zu haben? Mietrecht 20.09.2010 16:15
100% rückwirkend?? Versicherungsrecht 18.07.2009 23:17
HARTE NUSS !!!mündliche mietvertrag nach schriftlichem mietvertrag Mietrecht 30.04.2008 17:31
2 Personen Im Mietvertrag! Kann Einer Mietvertrag Alleine Verlängern? Mietrecht 30.05.2007 22:48
Mietpreis niedriger / Mietvertrag nicht ausgehändigt /Mietvertrag rückgängig machen Mietrecht 30.07.2006 00:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN