Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag rückwirkend? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Diese neuen Mitbewohner wollen einen Mietvertrag haben. Der Vermieter sagt auf Nachfrage, dass das kein Problem sei und es nur an einer Neuformulierung der Mietvertragsformulare hänge, die noch in Bearbeitung sei. Mal angenommen, diese Bearbeitung zieht sich über Monate hin (insbesondere auch weil ein zwischenzeitlich vorgelegter Entwurf rechtswidrige Änderungen enthielt) und es werden nun endlich neue Mietvertragsformulare vom Vermieter vorgelegt, hätte der Vermieter dann einen Anspruch auf rückwirkenden Vertragsschluss bzw. eine rückwirkende Mietzahlung? |
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| AW: Mietvertrag rückwirkend? Einen Anspruch auf rückwirkenden Vertragsschluss gibt es nicht. Der vermieter hat in so einer Situation gar keinen Anspruch auf Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages. Im Zweifel gelten die mündlichen Vereinbarungen und die Bestimmungen aus dem BGB, was regelmäßig vorteilhaft für den Mieter ist. Die Mietzahlungen richten sich bis zum Abschluss eines neuen Vertrages nach den mündlichen Vereinbarungen. Ein Anspruch auf Mietzahlungen besteht daher seit Einzug. |
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| AW: Mietvertrag rückwirkend? Danke Hambre! Angenommen der Vermieter hat die Einzüge lediglich mündlich "unter der Hand" gestattet, also ausdrücklich gesagt, dass er erst mit dem Mietvertrag die (offen stehenden) Zimmer frei gibt und auch per Mail den Einzug nicht definitiv gestatten wollen, obwohl er de facto teilweise von den Einzügen wußte, besteht dann dennoch Anspruch auf Mietzahlung seit Einzug? Also kann man hier von einem mündlichen Mietvertrag sprechen, obwohl es mündlich de facto nur ein "ihr könnt inoffiziell ja schonmal da einziehen" gab? |
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| AW: Mietvertrag rückwirkend? Wird denn schon Miete gezahlt ? Sinnvoll wäre die direkte Zahlung gegen Quittung.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mietvertrag rückwirkend? Alternativ hätte der Vermieter hier Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Dass der Mieter sich hier irgendwie ganz vor der Zahlung drücken kann, kann ich nicht erkennen. |
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| AW: Mietvertrag rückwirkend? Zitat:
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| AW: Mietvertrag rückwirkend? Zitat:
Wenn ein schriftlicher Mietvertrag nun doch geschlossen wird gilt das Vertragsverhältnis übrigens von seit der Gebrauchsüberlassung als in richtiger also in schriftlicher Form geschlossen. |
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| AW: Mietvertrag rückwirkend? Nein, keiner der neuen Mitbewohner zahlte bisher Miete. In dem Beispiel wurde vom Vermieter zumindest gegenüber einem neuen Mitbewohner sogar ausdrücklich gewünscht, keine Miete zu überweisen. Paradoxerweise hat er aber Nebenkosten per Schreiben an "Unbekannt, Zimmer XY" gefordert. |
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| AW: Mietvertrag rückwirkend? Zitat:
Verstehe ich recht, dass also auf jeden Fall rückwirkend entweder Miete oder Nutzungsentschädigung zu zahlen ist und dass die Verzögerungen der Vertragsformularüberarbeitungen durch den Vermieter keinen Einfluß darauf haben? |
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| AW: Mietvertrag rückwirkend? Ok, ein solches Verfahren könnte eventuell günstig für die Mieter ausgehen, da der Vermieter beweisbelastet ist. Da es jedoch teilweise ohne Kenntnis des Vermieters geschah etc. würde jedoch die schriftlichen Mietverträge unterschreieben. Ja eine Miete/Nutzungsenschädigung würde in jedem Fall fällig werden (Zusatz: ) falls der Vermieter es verlangt. Geändert von DrumBum (18.01.2012 um 02:20 Uhr). |
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