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Mietvertrag mit zwei Mietern - Kündigung mit Vertretungsmacht möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag mit zwei Mietern - Kündigung mit Vertretungsmacht möglich? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 21:53
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Mietvertrag mit zwei Mietern - Kündigung mit Vertretungsmacht möglich?

Ich stelle mir seit einigen Tagen folgende fiktive Frage:

Zwei Personen mieten gemeinsam eine Wohnung und werden beide in den Mietvertrag aufgenommen.

Nehmen wir an, dass man -ohne konkretes Misstrauen- auf Nummer sicher gehen möchte, was eine Kündigung eines Tages angeht.

Ist es möglich, dass sich die beiden Mieter gegenseitig eine Vertretungsmacht/Vollmacht nach §§164 BGB ff. geben, die regelt, dass jeder der beiden im Namen des anderen die Kündigung aussprechen kann?

Danke für eure Einschätzung!

Gruß
Denyo
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  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2010, 07:32
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AW: Mietvertrag mit zwei Mietern - Kündigung mit Vertretungsmacht möglich?

Zitat:
Zitat von Denyo_99
Ist es möglich, dass sich die beiden Mieter gegenseitig eine Vertretungsmacht/Vollmacht nach §§164 BGB ff. geben, die regelt, dass jeder der beiden im Namen des anderen die Kündigung aussprechen kann?
Ja, das ist möglich.

Beispielhaft sei hier das Dokument 953.pdf des Bundesministerium für Justiz (ergibt die Suche nach "Bundesministerium für Justiz Vollmacht") erwähnt.

Eine entsprechende Vertretungsvollmacht kann also durchaus für die Kündigung des Mietverhältnisses für den Vertretenden abgegeben werden.
__________________
Nur laut gedacht...
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  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2010, 10:33
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AW: Mietvertrag mit zwei Mietern - Kündigung mit Vertretungsmacht möglich?

Zitat:
dass jeder der beiden im Namen des anderen die Kündigung aussprechen kann?
Hierbei sollte aber nicht vergessen werden, dass nach der Kündigung einer Partei mit Vollmacht, die andere Partei möglicherweise auf der Straße sitzt.
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