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Mietvertrag kündigen....

Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag kündigen.... innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 23.04.2010, 18:19
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Mietvertrag kündigen....

Hallo,

Eheleute E bewohnen mit ihrem Hund eine (angeblich) 64 qm Wohnung. Die Fenster lassen Luft durch (wenn sie geschlossen sind) und der Vermieter ist generell ziemlich anstrengend. Zum Mietbeginn war alles ok, der Vermieter war in Ordnung. Nun nach über einem Jahr Mietzeit (er ist ca 4 Tage die Woche hier) kann er seine Türen Nachts (Altbau) nicht leise zu machen und er hat auch kein Problem damit um 0.00 Löcher in die Wand zu bohren bzw. um halb zwei Nachts Nägel in das Mauerwerk zu schlagen. Eheleute E wollen deshalb nun ausziehen, brauchen aber noch etwas Zeit um etwas geeignetes zu finden, also wollen Sie nicht direkt kündigen. Nun kam der Vermieter mit der "Bitte" man solle doch schon mal sparen, weil er müsse neues Öl bestellen. Hiervon war niemals die Rede. Die Eheleute bezahlen 300€ KM und 50 € NK, von mehr wurde nie etwas erwähnt. Auch das Amt (Mann leider Hartz 4/Frau Bafög) hat nie mit anderen Zahlen gerechnet. Er meinte die Eheleute müssen nun 50 % vom Heizöl übernehmen. Allerdings heizen die Eheleute sehr wenig und die Wohnung im EG ist immer warm. Auch darf die Ehefrau nicht in den Keller, um Wäsche zu machen, wenn er da ist (der Kellereingang befindet sich in seiner Wohnung). Abgesehen davon meint der VM, dass die Eheleute sich um den kompletten Garten kümmern müssen, obwohl sie dieses weder nutzen, noch ist er im Mietvertrag angegeben. Die Ehefrau war Nachts schon drauf und dran die Polizei wegen einer Lärmbelästigung zu rufen, hat aber Angst in diesem Falle eine Kündigung zu erhalten. Selber reden will sie mit dem Vermieter nicht, denn in gewisser Hinsicht hat sie Angst vor körperlichen Angriffen. Bisher blieben Angriffe nur verbal, aber auch hier hat der Vermieter ein paar Sätze gesagt, die nicht ok sind ("Was interessiert sie denn der Mietpreis, es wird ihnen doch sowieso vom Amt alles in den A**** gesteckt"). Dies ist aber nicht wahr, denn das Amt übernimmt noch nicht einmal die Hälfte des Mietpreises und die Eheleute haben jeden Monat aufs neue Damit zu kämpfen über die Runden zu kommen.

Deshalb die Frage, was kann man dagegen machen? Die Eheleute wollen sich das nicht gefallen lassen, haben aber im Moment auch nicht die Möglichkeit auszuziehen.

PS: Abgesehen davon glauben die Eheleute, dass ihre qm Zahl nicht stimmt.
PPS: Der Vermieter ist einer von der Sorte, der sogar die Polizei ruft, wenn Autos AUF EINER ÖFFENTLICHEN STRAßE vor seinem Haus parken.
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Geändert von boston_legal (25.04.2010 um 11:37 Uhr).
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Alt 24.04.2010, 11:10
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AW: Mietvertrag kündigen....

Hi,
Zitat:
kann er seine Türen Nachts (Altbau) nicht leise zu machen und er hat auch kein Problem damit um 0.00 Löcher in die Wand zu bohren bzw. um halb zwei Nachts Nägel in das Mauerwerk zu schlagen.
Wenn sich die Mieter nicht länger die Art und Weise des Vermieters gefallen lassen möchten, so sollten sie zunächst einmal eine Art Protokoll der "Vergehen" des Vermieters mit Datum, Uhrzeit und Grund anlegen.
Dieses Protokoll ist dem Vermieter als Kopie zuzusenden mit der Aufforderung zum Einstellen der nächtlichen Arbeiten und jene die gegen die gesetzlichen Ruhezeiten verstossen.
Aber Achtung: Wenn ich den Beitrag richtig interpretiere, handelt es sich um ein vom Vermieter mitbewohntes Zweifamilienhaus?! Dann gilt, daß der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht hat, das ihn berechtigt, das Mietverhältnis ohne Grund zu beenden. Es müssen also nicht einmal Spannungen zwischen Mieter und Vermieter bestehen.

Zitat:
Er meinte die Eheleute müssen nun 50 % vom Heizöl übernehmen.
Was wurde im Mietvertrag vereinbart? Für Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt gilt die Ausnahmeregelung, dass hier Mieter und Vermieter eine Vereinbarung über die Verteilung und Abrechnung der Heizkosten treffen können, die dann den Regelungen der Heizkostenverordnung vorgeht, dies also praktisch außer Kraft setzt (siehe § 2 HeizkostenV)

Zitat:
Abgesehen davon meint der VM, dass die Eheleute sich um den kompletten Garten kümmern müssen, obwohl sie dieses weder nutzen, noch ist er im Mietvertrag angegeben.
Der Mieter selbst muss den Garten nur pflegen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder das sich aus den Umständen ergibt, zum Beispiel bei Ein-Familienhäusern.

Bitte etwas mehr aussagekräftige Information zu den genannten Punkten.

Gruß
Ama Dablam
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Alt 24.04.2010, 11:23
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AW: Mietvertrag kündigen....

Gem. Forenregeln dürfen leider persönliche (Ich/Wir-) Fragen nicht beantwortet werden! Das sollte Ama Dablam auch wissen!
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 11:38
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AW: Mietvertrag kündigen....

Hi,
Zitat:
Zitat schielu:
Gem. Forenregeln dürfen leider persönliche (Ich/Wir-) Fragen nicht beantwortet werden! Das sollte Ama Dablam auch wissen!
das weiß er/sie , aber, es ist keine Verletzung der Forenregelen zu erkennen, da die Frage des Thread-Eröffners zur Einschätzung der Sachlage
Zitat:
Deshalb meine Frage
grammatikalisch nicht zur Schilderung des fiktiven Falls gehört.

Gruß
Ama Dablam
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Alt 24.04.2010, 11:51
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AW: Mietvertrag kündigen....

Wenn das:
Zitat:
Wir bezahlen 300€ KM und 50 € NK,
nicht persönlich ist...
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  #6 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 11:51
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AW: Mietvertrag kündigen....

Ich stimme den beiden Beiträgen #2 und #4 voll zu! Weiter so, gefällt mir gut!

Der Hinweis von diesem schielu ist völlig irrelevant und überflüssig!
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Alt 24.04.2010, 12:31
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AW: Mietvertrag kündigen....

Hi,
Zitat:
Zitat schielu:
Wenn das
Zitat:
Zitat:
Wir bezahlen 300€ KM und 50 € NK,
nicht persönlich ist...
ertappt , das "wir" innerhalb des fiktiven Falles hab ich doch glatt übersehen. Mia culpa!
Die Bitte deshalb an den Thread-Eröffner "wir bezahlen" in ein "die Mieter bezahlen"
ö.ä. abzuändern dann ist alles im grünen Bereich.

Gruß
Ama Dablam
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  #8 (permalink)  
Alt 25.04.2010, 11:45
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AW: Mietvertrag kündigen....

Das mit dem Heizöl ist ja das Problem. Es wurde nichts vereinbart. Die Mieter sind davon ausgegangen, dass dieses zu den NK gehört. Es wurde nie darüber geredet, dass Heizöl gezahlt werden muss und im Mietvertrag wurde hierauf nicht eingegangen.

Habe ich das richtig verstanden, dass ein VM (wenn er im selben Haus wohnt) jederzeit die Mieter kündigen kann? Ich wusste nur, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei Eigennutzung gibt.

Der VM der Eheleute hat seinen Wohnsitz in dem Haus angemeldet, wohnt aber eigentlich woanders. Früher kam er immer nur einmal alle 2 Wochen um nachzusehen, ob alles in Ordnung ist. Hauptsächlich sollten die Eheleute die Wohnung beziehen, damit das Haus nicht lehr steht.

Spielt es eigentlich eine Rolle, wenn die Wohnung der Eheleute nicht mal eine Wohnungstür besitzt? Der Flur von Ihnen ist offen und der Vermieter kommt auch meistens hoch um auf den Dachboden zu gehen. Das sorgt natürlich bei den Eheleuten für ein Unwohlsein und auch dazu, dass Sie Ihre Wohnung nicht verlassen, wenn der VM vor Ort ist, denn der Flur hat 3 Türen (Schlafzimmer, Wohnzimmer, Badezimmer) die sich alle nicht abschließen lassen. Und Sie mögen den Gedanken nicht wirklich, dass der VM jederzeit die Wohnung betreten könnte.

Vielen Dank für die Antworten in diesem Fall!
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  #9 (permalink)  
Alt 25.04.2010, 12:45
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AW: Mietvertrag kündigen....

Zitat:
Spielt es eigentlich eine Rolle, wenn die Wohnung der Eheleute nicht mal eine Wohnungstür besitzt? Der Flur von Ihnen ist offen und der Vermieter kommt auch meistens hoch um auf den Dachboden zu gehen. Das sorgt natürlich bei den Eheleuten für ein Unwohlsein und auch dazu, dass Sie Ihre Wohnung nicht verlassen, wenn der VM vor Ort ist, denn der Flur hat 3 Türen (Schlafzimmer, Wohnzimmer, Badezimmer) die sich alle nicht abschließen lassen. Und Sie mögen den Gedanken nicht wirklich, dass der VM jederzeit die Wohnung betreten könnte.
Ohne dem fiktiven Mieter weh zu tun, stellt sich aber bei solchen Zuständen die Frage, warum man eine solche Wohnbaracke angemietet hat?

Diese Zustände waren doch wohl schon bei der Vertragsunterzeichnung vorhanden. Daher kann keine Hilfestellung erfolgen. Der Mieter sollte dieses ungute Wohnverhältnis so schnell als möglich verlassen.

TopTip:

Kündigung bis 3. Arbeitstag des Mai (05.) dem Vermieter in die Hand drücken und man ist diesen Ärger bis Ende Juli los!
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  #10 (permalink)  
Alt 25.04.2010, 12:52
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AW: Mietvertrag kündigen....

Zitat:
Zitat von boston_legal
Das mit dem Heizöl ist ja das Problem. Es wurde nichts vereinbart. Die Mieter sind davon ausgegangen, dass dieses zu den NK gehört. Es wurde nie darüber geredet, dass Heizöl gezahlt werden muss und im Mietvertrag wurde hierauf nicht eingegangen.
Es ist anzunehmen, daß die Mieter nicht verpflichtet sind, sich an dem Kaufpreis für das Heizöl zu beteiligen. Zwischen den Parteien ist ist vereinbart, daß die Mieter monatlich € 50 für die Betriebs- u. Heizkosten zahlen.
Allerdings ist nicht deutlich geworden, ob dies eine Pauschale oder Vorauszahlung darstellt.


Zitat:
Habe ich das richtig verstanden, dass ein VM (wenn er im selben Haus wohnt) jederzeit die Mieter kündigen kann? Ich wusste nur, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei Eigennutzung gibt.
Bezieht sich das Mietverhältnis auf eine Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen und bewohnt die andere Wohnung der Vermieter, wovon auszugehen ist
Zitat:
..
Der VM der Eheleute hat seinen Wohnsitz in dem Haus angemeldet, wohnt aber eigentlich woanders. Früher kam er immer nur einmal alle 2 Wochen um nachzusehen, ob alles in Ordnung ist. Hauptsächlich sollten die Eheleute die Wohnung beziehen, damit das Haus nicht lehr steht...
kann der Vermieter auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses kündigen. Die Kündigungsfrist erhöht sich dann um drei Monate, § 573a I BGB

Zitat:
Spielt es eigentlich eine Rolle, wenn die Wohnung der Eheleute nicht mal eine Wohnungstür besitzt? Der Flur von Ihnen ist offen und der Vermieter kommt auch meistens hoch um auf den Dachboden zu gehen. Das sorgt natürlich bei den Eheleuten für ein Unwohlsein und auch dazu, dass Sie Ihre Wohnung nicht verlassen, wenn der VM vor Ort ist, denn der Flur hat 3 Türen (Schlafzimmer, Wohnzimmer, Badezimmer) die sich alle nicht abschließen lassen. Und Sie mögen den Gedanken nicht wirklich, dass der VM jederzeit die Wohnung betreten könnte.
Nach dieser Definition der Wohnung ..."Gesamtheit von einzelnen oder zusammen liegenden Räumen, die nach außen abgeschlossen, zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen, gleichgültig, ob die Räume in Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden liegen.

Einer der Räume muß stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit (eine baulich als solche vorgesehene Kochnische) sein. Zu einer Wohnung gehören ferner Wasserversorgung, Beheizbarkeit, Ausguß und Abort, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können.

Grundsätzlich hat eine Wohnung einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Einfamilienhäuser zählen als eine Wohnung. Ebenso zählen Einzimmer-Appartements sowie Wochenend- und Ferienhäuser über 50 qm, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, zu den Wohnungen."


liegt vorliegend keine Wohnung vor, weil ihr zumindest der abschließbare Zugang fehlt.

Dies ist aber im Ergebnis ohne Belang, weil die Mieter die Überlassung der sogenannten Wohnung als vertragsgemäße Erfüllung angesehen haben.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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