Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag kündigen.... innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietvertrag kündigen.... Eheleute E bewohnen mit ihrem Hund eine (angeblich) 64 qm Wohnung. Die Fenster lassen Luft durch (wenn sie geschlossen sind) und der Vermieter ist generell ziemlich anstrengend. Zum Mietbeginn war alles ok, der Vermieter war in Ordnung. Nun nach über einem Jahr Mietzeit (er ist ca 4 Tage die Woche hier) kann er seine Türen Nachts (Altbau) nicht leise zu machen und er hat auch kein Problem damit um 0.00 Löcher in die Wand zu bohren bzw. um halb zwei Nachts Nägel in das Mauerwerk zu schlagen. Eheleute E wollen deshalb nun ausziehen, brauchen aber noch etwas Zeit um etwas geeignetes zu finden, also wollen Sie nicht direkt kündigen. Nun kam der Vermieter mit der "Bitte" man solle doch schon mal sparen, weil er müsse neues Öl bestellen. Hiervon war niemals die Rede. Die Eheleute bezahlen 300 KM und 50 NK, von mehr wurde nie etwas erwähnt. Auch das Amt (Mann leider Hartz 4/Frau Bafög) hat nie mit anderen Zahlen gerechnet. Er meinte die Eheleute müssen nun 50 % vom Heizöl übernehmen. Allerdings heizen die Eheleute sehr wenig und die Wohnung im EG ist immer warm. Auch darf die Ehefrau nicht in den Keller, um Wäsche zu machen, wenn er da ist (der Kellereingang befindet sich in seiner Wohnung). Abgesehen davon meint der VM, dass die Eheleute sich um den kompletten Garten kümmern müssen, obwohl sie dieses weder nutzen, noch ist er im Mietvertrag angegeben. Die Ehefrau war Nachts schon drauf und dran die Polizei wegen einer Lärmbelästigung zu rufen, hat aber Angst in diesem Falle eine Kündigung zu erhalten. Selber reden will sie mit dem Vermieter nicht, denn in gewisser Hinsicht hat sie Angst vor körperlichen Angriffen. Bisher blieben Angriffe nur verbal, aber auch hier hat der Vermieter ein paar Sätze gesagt, die nicht ok sind ("Was interessiert sie denn der Mietpreis, es wird ihnen doch sowieso vom Amt alles in den A**** gesteckt"). Dies ist aber nicht wahr, denn das Amt übernimmt noch nicht einmal die Hälfte des Mietpreises und die Eheleute haben jeden Monat aufs neue Damit zu kämpfen über die Runden zu kommen. Deshalb die Frage, was kann man dagegen machen? Die Eheleute wollen sich das nicht gefallen lassen, haben aber im Moment auch nicht die Möglichkeit auszuziehen. PS: Abgesehen davon glauben die Eheleute, dass ihre qm Zahl nicht stimmt. PPS: Der Vermieter ist einer von der Sorte, der sogar die Polizei ruft, wenn Autos AUF EINER ÖFFENTLICHEN STRAßE vor seinem Haus parken.
__________________ Ein bloßes Ungefährwissen ist nirgendwo gefährlicher als in der Rechtswissenschaft Geändert von boston_legal (25.04.2010 um 11:37 Uhr). |
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| AW: Mietvertrag kündigen.... Hi, Zitat:
Dieses Protokoll ist dem Vermieter als Kopie zuzusenden mit der Aufforderung zum Einstellen der nächtlichen Arbeiten und jene die gegen die gesetzlichen Ruhezeiten verstossen. Aber Achtung: Wenn ich den Beitrag richtig interpretiere, handelt es sich um ein vom Vermieter mitbewohntes Zweifamilienhaus?! Dann gilt, daß der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht hat, das ihn berechtigt, das Mietverhältnis ohne Grund zu beenden. Es müssen also nicht einmal Spannungen zwischen Mieter und Vermieter bestehen. Zitat:
Zitat:
Bitte etwas mehr aussagekräftige Information zu den genannten Punkten. Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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| AW: Mietvertrag kündigen.... Gem. Forenregeln dürfen leider persönliche (Ich/Wir-) Fragen nicht beantwortet werden! Das sollte Ama Dablam auch wissen! |
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| AW: Mietvertrag kündigen.... Hi, Zitat:
, aber, es ist keine Verletzung der Forenregelen zu erkennen, da die Frage des Thread-Eröffners zur Einschätzung der SachlageZitat:
Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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| AW: Mietvertrag kündigen.... Wenn das: Zitat:
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| AW: Mietvertrag kündigen.... Ich stimme den beiden Beiträgen #2 und #4 voll zu! Weiter so, gefällt mir gut! Der Hinweis von diesem schielu ist völlig irrelevant und überflüssig! |
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| AW: Mietvertrag kündigen.... Hi, Zitat:
, das "wir" innerhalb des fiktiven Falles hab ich doch glatt übersehen. Mia culpa!Die Bitte deshalb an den Thread-Eröffner "wir bezahlen" in ein "die Mieter bezahlen" ö.ä. abzuändern dann ist alles im grünen Bereich. Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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| AW: Mietvertrag kündigen.... Das mit dem Heizöl ist ja das Problem. Es wurde nichts vereinbart. Die Mieter sind davon ausgegangen, dass dieses zu den NK gehört. Es wurde nie darüber geredet, dass Heizöl gezahlt werden muss und im Mietvertrag wurde hierauf nicht eingegangen. Habe ich das richtig verstanden, dass ein VM (wenn er im selben Haus wohnt) jederzeit die Mieter kündigen kann? Ich wusste nur, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei Eigennutzung gibt. Der VM der Eheleute hat seinen Wohnsitz in dem Haus angemeldet, wohnt aber eigentlich woanders. Früher kam er immer nur einmal alle 2 Wochen um nachzusehen, ob alles in Ordnung ist. Hauptsächlich sollten die Eheleute die Wohnung beziehen, damit das Haus nicht lehr steht. Spielt es eigentlich eine Rolle, wenn die Wohnung der Eheleute nicht mal eine Wohnungstür besitzt? Der Flur von Ihnen ist offen und der Vermieter kommt auch meistens hoch um auf den Dachboden zu gehen. Das sorgt natürlich bei den Eheleuten für ein Unwohlsein und auch dazu, dass Sie Ihre Wohnung nicht verlassen, wenn der VM vor Ort ist, denn der Flur hat 3 Türen (Schlafzimmer, Wohnzimmer, Badezimmer) die sich alle nicht abschließen lassen. Und Sie mögen den Gedanken nicht wirklich, dass der VM jederzeit die Wohnung betreten könnte. Vielen Dank für die Antworten in diesem Fall!
__________________ Ein bloßes Ungefährwissen ist nirgendwo gefährlicher als in der Rechtswissenschaft |
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| AW: Mietvertrag kündigen.... Zitat:
Diese Zustände waren doch wohl schon bei der Vertragsunterzeichnung vorhanden. Daher kann keine Hilfestellung erfolgen. Der Mieter sollte dieses ungute Wohnverhältnis so schnell als möglich verlassen. TopTip: Kündigung bis 3. Arbeitstag des Mai (05.) dem Vermieter in die Hand drücken und man ist diesen Ärger bis Ende Juli los! |
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| AW: Mietvertrag kündigen.... Zitat:
Allerdings ist nicht deutlich geworden, ob dies eine Pauschale oder Vorauszahlung darstellt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Einer der Räume muß stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit (eine baulich als solche vorgesehene Kochnische) sein. Zu einer Wohnung gehören ferner Wasserversorgung, Beheizbarkeit, Ausguß und Abort, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können. Grundsätzlich hat eine Wohnung einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Einfamilienhäuser zählen als eine Wohnung. Ebenso zählen Einzimmer-Appartements sowie Wochenend- und Ferienhäuser über 50 qm, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, zu den Wohnungen." liegt vorliegend keine Wohnung vor, weil ihr zumindest der abschließbare Zugang fehlt. Dies ist aber im Ergebnis ohne Belang, weil die Mieter die Überlassung der sogenannten Wohnung als vertragsgemäße Erfüllung angesehen haben.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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