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Mietvertrag ja/nein

Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag ja/nein innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 23:58
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Mietvertrag ja/nein

Hallo,

ich habe zu meiner Konstellation leider nichts gefunden.

Die Eltern wohnen in dem Haus des Kindes, welches noch durch das Kind finanziert wird. Das Kind wohnt nicht in diesem.
Sämtliche kosten werden durch die Eltern getragen.
Gehen wir mal davon aus, dass es NIE Streitigkeiten geben wird.

Ist das Kind irgendwie gesetzlich verpflichtet einen Mietvertrag aufzusetzen und muss darin womöglich noch den Ortsüblichen Mietzins anzusetzen, oder ist es generell freigestellt einen Vertrag aufzusetzen?
Was müsste das Kind bezüglich der Steuern beachten.

Geändert von Marcellus79 (20.01.2012 um 07:11 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 00:31
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AW: Mietvertrag ja/nein

Zunächst zu beachten:

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  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 07:12
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AW: Mietvertrag ja/nein

Sorry, überlesen. Habe es angepasst.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 07:37
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AW: Mietvertrag ja/nein

Das Kind muss keinen Mietvertrag aufsetzen, aber es wäre besser für eine spätere mögliche Beweisbarkeit der mündlichen Absprachen.

Das Finanzamt wird nur dann aufhorchen, wenn das Kind z.B. Betriebskosten für das Haus absetzen will.

Das Finanzamt sollte von den mietfreien Bewohnern wissen.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 09:13
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AW: Mietvertrag ja/nein

Ein schriftlicher Vertrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch auch in Fällen, in denen große Harmonie zwischen den Beteiligten herrscht, dringend zu empfehlen.

Zum einen kann es sein, dass die Harmonie irgendwann endet, es kann aber auch sein, dass die Rechte der Eltern z.B. bei Betreuung oder Pflege durch Dritte vorgenommen werden, denen dann die Harmonie nicht wichtig ist.

Außerdem sei darauf hingewiesen, dass die getroffenen mündlichen Absprachen bereits zu einem Vertrag im gesetzlichen Sinn führen. Sowohl Mietverträge als auch Verträge über eine unentgeltliche Überlassung können nämlich auch mündlich geschlossen werden.

Für den Eigentümer des Hauses gibt es keine Pflicht, eine Miete in bestimmter Höhe oder überhaupt eine Miete zu nehmen. Aus steuerlicher Sicht kann es jedoch Sinn machen, eine Miete in Höhe von mehr als 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete zu nehmen. Ob das auf den konkreten Fall zutrifft, müsste ein Steuerberater klären.

Auch kann nur ein Steuerberater bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen klären, ob durch die beabsichtigte Vertragsgestaltung eine Steuerpflicht entsteht. Wenn hier noch Finanzierungskosten durch das Kind getragen werden, gehe ich jedoch davon aus, dass die Gestaltung steuerlich unschädlich ist. Verluste können dann aber auch nicht geltend geamcht werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 11:17
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AW: Mietvertrag ja/nein

Zustimmung für hambre.
Wenn das Kind das Haus steuerlich geltend macht, muss er mit den Eltern genau so verfahren wie er es bei fremden täte. http://www.gevestor.de/details/angeh...en-503088.html
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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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Alt 21.01.2012, 07:51
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AW: Mietvertrag ja/nein

OK, vielen Dank
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  #8 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 08:33
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AW: Mietvertrag ja/nein

Was ist der Hintergrund der Frage?

Einfach so fragt man das ja nun nicht...
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  #9 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 10:43
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AW: Mietvertrag ja/nein

Hintergrund ist genau diese Konstellation.
Kannte die rechtlichen Grundlagen gem. BGB nicht.
Jetzt muss ich noch die steuerlichen Aspekte abwägen.
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