Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag durch Duldung ab wann? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietvertrag durch Duldung ab wann? nehmen wir an, der Vermieter legt mündlich eine bestimmte Miete fest. Ab der wievielten Überweisung wäre dann der Mietzins sozusagen fest, d.h. ab wann wäre ein Mietvertrag durch Duldung entstanden und ab dem wievielten Monat oder ab wann käme der Mieter in den Genuss des normalen gesetzlichen Kündigungsschutzes? Grüße Elke |
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| AW: Mietvertrag durch Duldung ab wann? Ein MV kommt nicht passiv zustande sondern immer durch Vertragsbildung. Dieser Vertrag kann mündlich und schriftlich erfolgen. Hier liegt offensichtlich ein mündlicher MV vor, dieser ist unbefristet und die Vertragsparteien genießen den gleichen Schutz wie die eines schriftlichen MV. In diesem Fall hier ist der Mieter noch auf der Sonnenseite, da es kein Vertragswerk gibt, das die Renovierung resp. die Nebenkosten wirksam auf den Mieter übertragen hätte.
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| AW: Mietvertrag durch Duldung ab wann? Der Mietzins ist aber schon dann "fest" wenn er vom Vermieter festgelegt und vom Mieter gezahlt wird. Das ist schon beim ersten Mal so, nicht erst ab einer wievielten Überweisung. |
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| AW: Mietvertrag durch Duldung ab wann? Hallo, undwenn es Schwierigkeiten gäbe, dass der Vermieter ganz plötzlich entscheidet, er möchte nicht mehr, dass der Mieter da wohnt, ist also dann der zustandegekommene Mietvertrag mit einer angenommenen Überweisung beweisbar? GRüße Elke |
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| AW: Mietvertrag durch Duldung ab wann? Ein Mietvertrag kommt nicht nur mit der Mietüberweisung zustande, sondern schon damit dass der Vermieter die Schlüssel zur Wohnung übergibt und der Mieter einzieht. elkeW. schrieb: " undwenn es Schwierigkeiten gäbe, dass der Vermieter ganz plötzlich entscheidet, er möchte nicht mehr, dass der Mieter da wohnt,..." ...dann muss der Vermieter auch ordentlich und fristgerecht kündigen. Anders geht das nicht. Es muss dann aber auch ein Grund für die Kündigung vorhanden sein, z.B. 2 Monate lang keine Miete bezahlt. Ansonsten kann ein VM nicht einfach wollen, dass der Mieter nicht mehr da wohnt! |
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| AW: Mietvertrag durch Duldung ab wann? Kurz gesagt: Es besteht ein Mietvertrag. Die Bedingungen sind im Zweifel die gesetzlichen (was die Sache sehr einfach macht). Die vereinbarte Miethöhe läßt sich mit der mehrmaligen unwidersprochenen Zahlung natürlich sehr schön beweisen - womit Sie also zufrieden sein dürfen mit Ihrer Vermutung, daß die mehrmalige Zahlung eine postive Bedeutung hat.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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