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Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 23:18
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Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

Die Technik macht es möglich:
Kollegen sitzen gemütlich zusammen und einer sagt,dass er sein Haus an einen Betrieb vermieten will.Ein Nachbar aus der Runde überredet den Vermieter Ihm das Haus zu überlassen.Man kommt überein,dass der Mietvertrag in den nächsten Tagen verfast werden soll.
Der Vermieter verfast den Mietvertrag ,so wie er besprochen war.
Auch die Mieter unterschreiben in ihrem Büro,bitten aber eine Fotokopie von dem Mietvertrag anfertigen zu dürfen.Auch die Fotokopie wird unterschrieben ohne dass der Vermieter nochmals kontrolliert.
Der Vermieter liest also weder den einen (zu kopierenden) noch den kopierten Mietvertrag nochmals durch.Er heftet die nunmehr losen Seiten zusammen und geht.
Jahre später,es gab Streitigkeiten,wollte er auf einen § des Mietvertrages hinweisen...da stellte er fest,das er 2 unterschiedliche Mietverträge hatte,inhaltlich und in der Gestaltung.Wurde anstatt zu kopieren gefälscht?
Wie ist hier die Rechtslage? Urkundenfälschung,schön blöd vom Vermieter,da kann man nichts machen?
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Alt 22.12.2011, 00:41
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AW: Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

der sachverhalt ist unverständlich.
Zitat:
Jahre später,es gab Streitigkeiten,wollte er auf einen § des Mietvertrages hinweisen...da stellte er fest,das er 2 unterschiedliche Mietverträge hatte,inhaltlich und in der Gestaltung.Wurde anstatt zu kopieren gefälscht?
solange der vermieter seinen originalen mietvertrag noch hat, ist doch egal, was er da noch für ein papier "lose hingeheftet" hat.

oder hat der v nun den originalen mietvertrag nicht mehr? oder wurde der nicht unterschrieben?

worin unterscheiden sich die verträge denn?

seltsam auch, dass der v überhaupt zwei ausfertigungen abheftet. normalerweise würde doch der mieter die "kopie" behalten und der v das original. welche ausfertigung hat der mieter jetzt?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 08:30
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AW: Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

Zitat:
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der sachverhalt ist unverständlich.
solange der vermieter seinen originalen mietvertrag noch hat, ist doch egal, was er da noch für ein papier "lose hingeheftet" hat.

oder hat der v nun den originalen mietvertrag nicht mehr? oder wurde der nicht unterschrieben?

worin unterscheiden sich die verträge denn?

seltsam auch, dass der v überhaupt zwei ausfertigungen abheftet. normalerweise würde doch der mieter die "kopie" behalten und der v das original. welche ausfertigung hat der mieter jetzt?
Die Mietverträge unterscheiden sich z.B.im Mietbeginn um 3 Monate.Baumaßnahmen und Verkehrssicherheitspflichten wurden im Sinne der Mieter verändert,nur auf der letzte Seite mit den Unterschriften wurde nichts verändert.
Der"originale" Mietvertrag wurde bei dem "Kopiervorgang" ersetzt,sodass der Text des ursprünglichen,abgesprochenen Mietvertrag nicht mehr vorhanden war,ja sogar einen nochmal geänderter Text erschien - als "Kopie".Es war wohl kein Kopiervorgang,sondern es wurden aus Versehen ein 3.Text aus dem PC der Mieter herunter geladen und ausgedruckt.
Anstatt zu vertrauen, hätte der Vermieter den "Kopiervorgang" überwachen sollen.Fälschungen wären so vermieden worden und großen Ärger sowieso.
Eines haben die Mietverträge gemeinsam:sie beschreiben etwas,was nicht mehr vorhanden war.Das deutet darauf hin, das die im PC vorhandenen Vertragsunterlagen älterer Natur waren.
Hier wurde in hinterhältiger Weise das Vertrauen mißbraucht zum Schaden des Vermieters
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 10:32
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AW: Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

hm....

hat der vermieter denn den original mietvertrag nun noch oder nicht?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 10:51
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AW: Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

Der Vermieter hat nur noch ein paar Seiten und die letzte Seite des "Originals".Der ursprüngliche,abgesprochene Mietvertrag existiert nur noch fragmentarisch...alle für die Mieter angenehmen Seiten blieben erhalten.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 11:19
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AW: Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

das is schon ein hammer.

ja, das ist urkundenfälschung. man kann anzeige erstatten.
ob man das wird nachweisen können, weil ich nicht. möglicherweise anhand der verschiedenen schriftbilder/drucker...

geht es um einen mietvertrag über wohnraum?
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  #7 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 11:52
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AW: Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

Insbesondere nach Jahren wird es dem Vermieter schwer fallen den Beweis zu erbringen, dass er das, was er unterschrieben hat, gar nicht hat unterschreiben wollen. Diesen "Leichtsinn" muss er wohl selber verantworten.!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #8 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 12:44
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AW: Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

Zitat:
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das is schon ein hammer.

ja, das ist urkundenfälschung. man kann anzeige erstatten.
ob man das wird nachweisen können, weil ich nicht. möglicherweise anhand der verschiedenen schriftbilder/drucker...

geht es um einen mietvertrag über wohnraum?
Es handelt sich um eine Arztpraxis als Nachfolger des Vermieters. 10 Jahre gab es überhaupt keine Probleme. Das Vertrauen war in dieser Zeit gewachsen.Jetzt können die Mieter 13 Jahre dort arbeiten.
Der Nachweis des Betrugs ist wohl nicht möglich,da sofort argumentiert wird,dass der Vermieter sich einen Vorteil durch Manipulation verschaffen will, es sei denn durch Druckbild und Papier Untersuchungen kann man die Quelle der Fälschung nachweisen?
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  #9 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 13:12
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AW: Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

Zitat:
Zitat von lunken
Es handelt sich um eine Arztpraxis als Nachfolger des Vermieters.
??? du drückst dich total unverständlichen aus....

wer ist denn auf einmal der nachfolger des vermieters? und was hat der damit zu tun?

wer war denn bei dieser fälschungssache anwesend? wo fand das statt? gab es vorher entwürfe des mietvertrags, die vielleicht per email oder so verschickt wurde?
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  #10 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 13:17
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AW: Mietvertrag bei z.B.kopieren gefälscht!?

Zitat:
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hm....

hat der vermieter denn den original mietvertrag nun noch oder nicht?
Der Vermieter hat ein paar Seiten des originären Mietvertrags insbesondere die letzte Seite mit den Unterschriften.
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mietvertrag gefälscht, urkundenfälschung 2 er unterschiedlicher mietverträge?

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