Dies ist eine Diskussion zu Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? Ich habe von vollendendem Fall gehört und bin neugierig geworden was dort stimmt und ob so was geht. Also es geht darum, es würde ein Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen dazu würde das Formular "Einheitsmietvertrag 2849" verwendet auf der Rückseite des Einheitsmietvertrag gibt es 2 unterschrieben Felder für den Mieter bei einem ist PER HAND einfach Mieter gestrichen worden und Bürge hineingeschrieben alles mit Kenntnisname aller die Unterschrieben haben. 1x Vermieter 1x Mieter 2x Bürge Jetzt geht es um folgenden Fall Bürge 1 und 2 möchten aus der Bürgschaft austreten da der Mieter Mietschulden verursacht hat 1 Monatsmiete (Kündigung erst bei 2 Mieten) die Bürgen mussten soweit ich es gelesen habe je eh erst eintreten wenn der Vermieter einen nachgewiesenen erfolglosen Vollstreckungsversuch gemacht hat § 771 BGB.. Stimmt das denn noch so? So wie ich denn Fall sehe liegt auch kein Richtiger "Vertrag" vor, oder reicht etwa für eine Bürgschaft diese Kleine Änderung auf dem Mietvertrag? |
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| AW: Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? Auch Bürgen können mMn nur durch eine einvernehmliche Änderung des Vertrages zurücktreten. Ohne Zustimmung des Vermieters ginge das nicht. Bei Rückständen könnte der Vermieter die Kaution für die ausstehende Miete in Anspruch nehmen und von Mieter und Bürgen verlangen diese wieder aufzufüllen. Warum sollte ein Vermieter die Bürgen genau in dem Moment entlassen, wenn der Bürgschaftsfall eintreten könnte? |
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| AW: Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? Zitat:
Besteht denn rein rechtlich überhaupt eine Bürgschaft weil es ja keinen Vertrag oder ähnliches gibt? |
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| AW: Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? Zitat:
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| AW: Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? @Ron-Wide : da hast du schon recht. Nur wie es im Fall beschrieben steht ist meines Erachtens nach ja nichts so richtig klar ob es die bürgen rein rechtlich gesehen überhaupt gibt. Oder reicht etwa diese Kleine "handgeschrieben" Änderung in einem Einheitsmietvertrag aus? |
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| AW: Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? Ich denke schon, dass das kleine "Handgeschriebene" gilt, sofern die beteiligten Parteien dies unterschrieben haben. |
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| AW: Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? Die Bürgschaft ist ja aber in keiner Weise begrenzt. Wenn es auch die Verpflichtung gab, eine Mietsicherheit zu zahlen, wäre das möglicherweise eine unzulässige und damit unwirksame Klausel. Hat der Vermieter die Bürgschaft verlangt oder wurde sie freiwillig angeboten ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? Er hat diese verlangt. Wie sieht es den eigentlich mit dem einspringen des Bürgens aus, trifft dort nun der §771 BGB ein. Also muss der Bürge erst dann einspringen wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos gegen den Mieter gelaufen ist? |
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| AW: Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? Im Fall der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Bürge die Einrede der Vorausklage nicht erheben, § 773 I Nr. 1 BGB. Er kann also schon vor Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen werden. Aber um das festzustellen, bräuchte man die Bürgschaftserklärung.
__________________ "Was dem Maurer die Bierflasche ist, ist dem Juristen sein Gesetz." |
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| AW: Mietschulden/Bürgschaft vertrag rechtsgültig? Zitat:
Dann lies mal hier oder suche in der großen Suchmaschine zum Thema Mietkaution und Bürgschaft. Das Entscheidende ist, die Bürgschaft darf nicht freiwillig angeboten sein. Zitat:
Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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