Dies ist eine Diskussion zu Mietschuld - Beauftragung Anwalt innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietschuld - Beauftragung Anwalt Am neunten Verzugstag beauftragt der Vermieter eine Anwaltskanzlei mit der Einforderung der Miete. Ist der Vermieter dazu berechtigt bereits am neuen Verzugstag einen Anwalt zu beauftragen, wodurch erheblich höhere Kosten verursacht werden? |
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| AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt Dem Sachverhalt kann ich zwar entnehmen was der VM unternommen hat um den ihm zustehenden Mietzins zu erhalten. Was M unternommen hat um seine Schuld zu begleichen kann ich jedoch nicht finden. In so weit kann Zahlungsunwilligkeit unterstellt werden der man natürlich anwaltlich begegnen kann.
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| AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt Hallo wie und durch wen der Vermieter seine Mietschulden eintreiben lässt ist ihm selbst überlassen. Klugerweise hätte sich der Miete evtl. nach der 1. Mahnung mit dem Vermieter in Verbindung setzen sollen und ihm erklären, warum noch nicht gezahlt wurde und wann die Zahlung erfolgt. Manche Vermieter haben keine Lust auf Spielchen. Gruß
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt Vielen Dank für die prompten Antworten. Noch zur Ergänzung: Der Mieter hat in einem Gespräch mit dem Vermieter über die Verzögerung aufgeklärt, trotzdem hat der Vermieter einen Anwalt eingeschaltet. |
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| AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt Hallo "über Verzögerung aufgeklärt" heißt: noch nicht gezahlt. Und evtl. auch keinen genauen Zahlungstermin genannt? Vielleicht in der Vergangenheit schon ähnliches mit dem Mieter erlebt? Die Gründe sind manchmal vielschichtig, doch verbieten kann man dem Vermieter nicht wie er seine Mieten eintreiben möchte, auch wenn man es für übertrieben hält. Gruß
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt Guten Abend, Zitat:
Diese sogenannte Mahnung hat rechtlich keine Bedeutung, denn Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Mieter zum Fälligkeitstermin den Mietzins nicht entrichtet. Deshalb kann der Vermieter im Wege des Verzugsschadensersatzes die RVG-Gebühren beim Mieter geltend machen. Gruß Kamphausen |
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| AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt @HVW Es wurden direkt am 04.01. aufklärende Gespräche geführt, aber unter Betrachtung der aktuellen Situation war es dem Vermieter nur recht, dass es zur Verzögerung kam. Es hat sich in der letzten Woche herausgestellt, dass der Vermieter jede erdenkliche Kleinigkeit zum Anlass nimmt die Mieterin aus dem Haus zu ekeln. Mir liegt ein Schreiben vor in dem der Besuch nach 22 Uhr untersagt wird. Das ist ja nunmal mehr als lächerlich Die Mieterin hat nun auch beschlossen diese Wohnung schnellstmöglich zu verlassen. Der beauftragten Kanzlei wurde eine Ratenzahlung vorgeschlagen. @Dr.Kamphausen Vielen Dank, da klärt eindeutig über die Rechte von Vertragspartner auf. |
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| AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt Zitat:
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