Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mietschuld - Beauftragung Anwalt

Dies ist eine Diskussion zu Mietschuld - Beauftragung Anwalt innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2007, 17:27
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mietschuld - Beauftragung Anwalt

Ein Mieter ist mit der Zahlung der Miete für sieben Tage in Verzug. Der Vermieter wirft am sieben Verzugstag ein Schreiben mit zwei Tagen Zahlungsaufforderung in den Briefkasten des Mieters.
Am neunten Verzugstag beauftragt der Vermieter eine Anwaltskanzlei mit der Einforderung der Miete.

Ist der Vermieter dazu berechtigt bereits am neuen Verzugstag einen Anwalt zu beauftragen, wodurch erheblich höhere Kosten verursacht werden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2007, 17:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Korschenbroich
Beiträge: 3.675
97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)  
AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt

Dem Sachverhalt kann ich zwar entnehmen was der VM unternommen hat um den ihm zustehenden Mietzins zu erhalten. Was M unternommen hat um seine Schuld zu begleichen kann ich jedoch nicht finden.
In so weit kann Zahlungsunwilligkeit unterstellt werden der man natürlich anwaltlich begegnen kann.
__________________
------------------------------------------------------------
et situs vilate inis et avernit!
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2007, 19:03
HVW HVW ist offline
Star Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Hessen
Beiträge: 941
95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)  
AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt

Hallo

wie und durch wen der Vermieter seine Mietschulden eintreiben lässt ist ihm selbst überlassen.

Klugerweise hätte sich der Miete evtl. nach der 1. Mahnung mit dem Vermieter in Verbindung setzen sollen und ihm erklären, warum noch nicht gezahlt wurde und wann die Zahlung erfolgt.

Manche Vermieter haben keine Lust auf Spielchen.

Gruß
__________________
Errare humanum est
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2007, 20:03
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt

Vielen Dank für die prompten Antworten.

Noch zur Ergänzung:
Der Mieter hat in einem Gespräch mit dem Vermieter über die Verzögerung aufgeklärt, trotzdem hat der Vermieter einen Anwalt eingeschaltet.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2007, 23:21
HVW HVW ist offline
Star Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Hessen
Beiträge: 941
95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)95% positive Bewertungen (941 Beiträge, 40 Bewertungen)  
AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt

Hallo

"über Verzögerung aufgeklärt" heißt: noch nicht gezahlt.
Und evtl. auch keinen genauen Zahlungstermin genannt?

Vielleicht in der Vergangenheit schon ähnliches mit dem Mieter erlebt?

Die Gründe sind manchmal vielschichtig, doch verbieten kann man dem Vermieter nicht wie er seine Mieten eintreiben möchte, auch wenn man es für übertrieben hält.

Gruß
__________________
Errare humanum est
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 25.01.2007, 01:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt

Guten Abend,

Zitat:
Zitat von lognut
Ein Mieter ist mit der Zahlung der Miete für sieben Tage in Verzug.
Deshalb wäre der Vermieter berechtigt, unverzüglich ohne weitere Aufforderung seine Anwälte mit der Geltendmachung seiner Ansprüche zu beauftrage.
Diese sogenannte Mahnung hat rechtlich keine Bedeutung, denn Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Mieter zum Fälligkeitstermin den Mietzins nicht entrichtet.
Deshalb kann der Vermieter im Wege des Verzugsschadensersatzes die RVG-Gebühren beim Mieter geltend machen.

Gruß
Kamphausen
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 25.01.2007, 14:54
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lognut hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt

@HVW
Es wurden direkt am 04.01. aufklärende Gespräche geführt, aber unter Betrachtung der aktuellen Situation war es dem Vermieter nur recht, dass es zur Verzögerung kam.
Es hat sich in der letzten Woche herausgestellt, dass der Vermieter jede erdenkliche Kleinigkeit zum Anlass nimmt die Mieterin aus dem Haus zu ekeln.

Mir liegt ein Schreiben vor in dem der Besuch nach 22 Uhr untersagt wird. Das ist ja nunmal mehr als lächerlich

Die Mieterin hat nun auch beschlossen diese Wohnung schnellstmöglich zu verlassen. Der beauftragten Kanzlei wurde eine Ratenzahlung vorgeschlagen.


@Dr.Kamphausen
Vielen Dank, da klärt eindeutig über die Rechte von Vertragspartner auf.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 26.01.2007, 20:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Korschenbroich
Beiträge: 3.675
97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3675 Beiträge, 414 Bewertungen)  
AW: Mietschuld - Beauftragung Anwalt

Zitat:
Zitat von lognut
Mir liegt ein Schreiben vor in dem der Besuch nach 22 Uhr untersagt wird. Das ist ja nunmal mehr als lächerlich
Das ist in der Tat unzulässig und kann ignoriert werden.
__________________
------------------------------------------------------------
et situs vilate inis et avernit!
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zur Beauftragung von Inkassounternehmen Bürgerliches Recht allgemein 26.01.2009 18:19
Widerrufung einer Beauftragung Arbeitsrecht 18.09.2007 14:32
Auszug ohne Kündigung mit Mietschuld Immobilienrecht 25.06.2005 19:43
(zweifache) Einforderung von Mietschuld Mietrecht 19.12.2004 15:42
Auszug ohne Kündigung mit Mietschuld Mietrecht 30.03.2003 21:29





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN